Mobilitätsbudget - Steuerliche Regelungen in 2024

Blog Post

Hier sind die neuesten Updates zum Mobilitätsbudget und den Steuergesetzen für 2025

Update, 16.10.2024 - Die im Jahressteuergesetz 2024 geplante Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets wurde gestrichen. Der Finanzausschuss hat den Entwurf am Mittwochmorgen gebilligt, jedoch mit zahlreichen Änderungen, darunter die Streichung des Mobilitätsbudgets.

04.10.2024 - Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024, inklusive der geplanten Pauschalbesteuerung für das Mobilitätsbudget, befindet sich aktuell zur Stellungnahme im Bundesrat. Am 07.10.2024 findet die Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages statt. Der Gesetzesbeschluss im Bundestag ist bereits für den 18.10.2024 vorgesehen. Anschließend soll der Bundesrat am 22.11.2024 zustimmen und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

06.06.2024 - Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, welcher die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets beinhaltet. Künftig sollen Arbeitgeber Mobilitätsbudgets bis zu einer Kostenobergrenze von 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in pauschal mit 25% versteuern können. Das Besondere an der neuen Regelung ist, dass diese Pauschalisierung auch für E-Scooter, die gelegentliche Nutzung von Car-, Bike- und anderen Sharing-Angeboten sowie Fahrtdiensten (z.B. Uber) gelten soll. Bislang gab es für die sogenannte New Mobility keine steuerlichen Vergünstigungen. Aktuelle Infos zur geplanten Pauschalversteuerung von Mobilitätsbudgets.


Info: Dieser Artikel basiert auf den bestehenden steuerlichen Regelungen und berücksichtigt zudem den aktuellen Stand des Jahressteuergesetzes 2024. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen und Änderungen sind möglich. Wir aktualisieren diesen Artikel kontinuierlich, um die neuesten Informationen bereitzustellen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist ein Mobilitätsbudget? Unternehmen können ihren Mitarbeitenden ein Mobilitätsbudget als Benefit zur Verfügung stellen. Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitenden einen flexiblen Zugang zu allen Verkehrsmitteln.
  • Aktuelle steuerliche Regelungen beachten! Allerdings gilt es, die verschiedenen steuerlichen Regelungen für die Umsetzung und Verkehrsmittel zu beachten. Zum Beispiel sind Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei, während andere Mobilitätsdienste wie Carsharing, Uber und Taxi besteuert werden.
  • Rahmenbedingungen festlegen. Entscheidend ist hierbei, wie Arbeitgeber das Mobilitätsbudget anbieten und abrechnen, wie hoch das monatliche Budget ist und ob Unternehmen das Budget anstelle des Gehalts oder zusätzlich gewähren.
  • Gehaltszusatz statt -umwandlung. Eine Gehaltsumwandlung vom Barlohn zum Sachlohn ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.
    Es empfiehlt sich, das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter als Benefit zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu gewähren.
  • Sachbezug und § 37b EStG.  Unternehmen können das Mobilitätsbudget beispielsweise als Sachzuwendung bzw. Sachbezug abrechnen. Die Steuerfreigrenze liegt 2024 bei 50 Euro im Monat (§ 8 Abs. 2 S.1 EStG). Darüber hinaus können Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro im Jahr mit 30% pauschal versteuern (§ 37b EStG).

Inhalt

Definition: Was versteht man unter dem Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget ist eine moderne und nachhaltige Alternative zum Dienstwagen und schafft Anreize zum Pendeln ohne Auto. Mit dem Mobilitätsbudget erhalten Mitarbeitende ein monatliches Budget von ihrem Arbeitgeber, welches sie frei für verschiedene Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, E-Bike, Taxis oder auch Carsharing verwenden können. Das Mobilitätsbudget ermöglicht ihnen eine flexible Gestaltung ihres Arbeitsweges und ihrer geschäftlichen oder privaten Fahrten, angepasst an die persönliche Bedürfnisse und Präferenzen.

Mit Hilfe des Mobilitätsbudgets als Benefit können Unternehmen ihren Mitarbeitenden maximale Flexibilität bei der Fortbewegung bieten und so die Mitarbeiterbindung stärken – bei geringem Verwaltungsaufwand. Für Unternehmen eignet sich das Mitarbeiterbenefit Mobilitätsbudget zudem als starkes Argument im Recruiting, es ist eine effektive Maßnahme das Employer Branding zu verbessern. Ein Mobilitätsbudget lohnt sich für Arbeitnehmende oft mehr als eine Gehaltserhöhung oder ein anderer Arbeitgeberzuschuss.

Darüber hinaus unterstützt das Mobilitätsbudget Unternehmen dabei, ihre Klimaziele - Stichwort CSRD-Richtlinie - effektiv zu verfolgen.

Die Funktionsweise des Mobilitätsbudgets

So funktioniert das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

  1. Unternehmen legen die Höhe des Mobilitätsbudgets fest und stellen es den Mitarbeitenden monatlich zur Verfügung.
  2. Arbeitgeber können dabei entscheiden, für welche Mobilität und Verkehrsmittel sie das Mobilitätsbudget ihren Mitarbeiter:innen gewähren.
  3. Mitarbeiter:innen wählen ihre Mobilität digital per App. Sie buchen und bezahlen ihre Fahrten und Mobilitätsdienste über die Apps diverser Mobilitätsanbieter.
  4. Die Ausgaben für die Mobilitätsnutzung werden direkt über das Guthaben der bereitgestellten Mobilitätsbudget-Karte abgerechnet.
  5. Übrig gebliebenes Budget kann, je nach Konfiguration durch den Arbeitgebenden, im Folgemonat genutzt werden oder verfällt.
  6. Die Abrechnung der verschiedenen Verkehrsmittel und eine intelligente Steueroptimierung wird vollständig vom Mobilitätsbudget-Anbieter übernommen.

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgebende und Mitarbeitende

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgeber

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter

Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?

Für das Mobilitätsbudget als Form der Mitarbeitermobilität besteht keine einheitliche steuerliche Regelung. Die steuerliche Handhabung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden, Arbeitgeber können dabei zwischen verschiedenen Steuermodellen wählen. Zum einen sind die Regelungen zur Versteuerung der Mitarbeitermobilität abhängig vom Zweck der Fortbewegung (beruflich oder privat) und der Wahl des Verkehrsmittels (z. B. ÖPNV oder Dienstwagen).

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass ein Teil der sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen wird. Sofern ein Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommt, sollen er und seine Mitarbeitenden profitieren – durch Einsparung der Lohnnebenkosten bzw. Steuern.

So ist beispielsweise die nachhaltige Mobilität mit dem ÖPNV steuerfrei (z.B. Deutschlandticket als Jobticket), während Dienstwagen mit Verbrennungsmotor höher und Dienstwagen mit Elektroantrieb geringer besteuert werden. Eine neue Pauschalversteuerung von Mobilitätsbudget soll zudem neue Mobilitätsformen steuerlich begünstigen.

Ob und wie Arbeitnehmende das Mobilitätsbudget versteuern müssen, hängt außerdem von der Art der Handhabung und Abrechnung ab. Grundsätzlich lohnt es sich für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, wenn sie das Mobilitätsbudget als Gehaltszusatz gewähren. Ein Mobilitätsbudget in Form einer Gehaltsumwandlung ist zwar möglich, allerdings aufgrund der Steuerlast nicht empfehlenswert, denn Mobilitätsbudget per Gehaltsumwandlung ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Übersicht: Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?


Generell entsteht durch das Angebot eines Mobilitätsbudgets ein geldwerter Vorteil. Dieser ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch drei verschiedene Lösungen ein Mobilitätsbudget umzusetzen, bei denen die Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget steuerfrei erhalten können.

Umsetzungsmodelle für das Mobilitätsbudget

Hinweis: Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber über die aktuellen Regelungen informieren und sich von einem Steuerbüro beraten lassen, da der Gesetzgeber jederzeit Änderungen vornehmen kann.

So funktioniert die Versteuerung je nach Bezahl- und Abrechnungsmodell

Prepaid-Karte mit Mobilitätsbudget aufgeladen Belegerfassung und Erstattung über das Gehalt
Sachzuwendung
nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG
Barlohn
nach §8 Abs. 2 S.1 EStG
Anwendung Freigrenze: monatlich 50€ steuerfreier Sachbezug ergibt sich aus §8 Abs. 2 S.11 EStG Steuerpflichtig, Individuelle Brutto-Versteuerung
Pauschalversteuerung über §37b EStG: Bis zu 833€ monatlich bzw. 10.000€ im Jahr mit 30% pauschal versteuert Keine Anwendung Sachbezugsfreigrenze / keine Pauschalversteuerung nach §37b EStG
Zu beachten: Vorab-Definition der konkreten Mobilitätsangebote erforderlich Ausnahme: Steuerfreier ÖPNV nach §3 Nr. 15 EStG anwendbar

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So werden die einzelnen Verkehrsmittel besteuert

Diese Mobilitätsangebote können grundsätzlich mit dem Mobilitätsbudget genutzt werden:

  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Öffentlicher Fernverkehr (Fernzug und Fernbus)
  • Deutschlandticket
  • Jobticket
  • Leihräder
  • E-Scooter
  • Carsharing
  • Dienstrad
  • Fahrrad-Abo
  • Auto-Abo
  • Taxi
  • Ride-Hailing
  • Tanken & Laden

Überblick der Verfügbaren Mobilitätsoptionen - NAVIT

Steuerliche Behandlung der einzelnen Verkehrsmittel

Mit einem Mobilitätsbudget können Arbeitgeber dazu beitragen, ihren Mitarbeitenden die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für den Arbeitsweg und für die Freizeitmobilität zu ermöglichen. Dabei gilt es, die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Gehaltsextra oder Gehaltsumwandlung?

Zunächst gilt es zu klären, ob das Mobilitätsbudget bzw. die Mobilitätsangebote als Gehaltsextra oder über eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Gehaltsextra

Als Gehaltsextra kann das Mobilitätsbudget über den Sachbezug bis zu 50€ steuerfrei gewährt werden. Der ÖPNV oder das Dienstrad sind grundsätzlich lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei.

Gehaltsumwandlung

Bei einer Gehaltsumwandlung kann für das Mobilitätsbudget weder Sachbezug noch Pauschalbesteuerung angewendet werden. Mitarbeitende müssen den geldwerten Vorteil regulär versteuern. Deshalb eignet sich die Gehaltsumwandlung nur für die Sonderregelung bei Auto-Abo/Leasing und Dienstrad.

Öffentliche Verkehrsmittel

Fahrten mit dem ÖPNV sind steuerfrei.

Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Dienstwagen, sondern soll Mitarbeiter:innen zu klimaschonenden Arbeitswegen ermutigen. Das rechnet sich auch für Unternehmen. Sie können ihren Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

Mit einem Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss für Mobilität gewähren. Wie die Abrechnung der ÖPNV-Tickets funktioniert, kannst du weiter unten nachlesen.

Übersicht zur Besteuerung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Dienstfahrräder

Dienstfahrräder können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad über ein Leasing anbieten. Die Abrechnung und Versteuerung des Dienstrades hängt davon ab, ob das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung angeboten wird. Wie das funktioniert erfährst du in diesem Artikel zum Bike-Leasing.

Wie Dienstfahrräder angeboten werden können

Sharing-Angebote

Grundsätzlich müssen alle Verkehrsmittel, die nicht im ÖPNV enthalten sind, versteuert werden:

  • Carsharing
  • E-Bikes
  • E-Scooter
  • Taxi
  • Uber
  • Ride-Hailing
  • Mietwagen

Guthaben, das für Anbieter von Carsharing- oder Ridehailing-Diensten genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

Diese New Mobility Dienste sind bis zu 50 Euro steuerfrei, wenn für das Mobilitätsbudget der Sachbezug genutzt wird. Darüber hinaus werden diese Sachleistungen mit 30% pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge, etc.) abgerechnet.

Auto-Abo und -Leasing

Beim Auto-Abo und Leasing-Angeboten kommt die Versteuerung des geldwerten Vorteils bzw. die Ein-Prozent-Regel zum Tragen.

Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Auto-Abos

50 Euro Sachbezug + ÖPNV-Zuschuss (Erstattung)

Der ÖPNV-Zuschuss über die Erstattung kann mit dem 50 Euro Sachbezug kombiniert werden. So kann Mobilitätsbudget - für den ÖPNV, beispielsweise ein Jobticket - zusätzlich zum bereits gewährten Mobilitätsbudget über den 50 Euro Sachbezug gewährt und ausgezahlt werden.

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Maximaler steuerfreier Benefit = 96,55 Euro

50 Euro Mobilitätsbudget + 46,55 Euro Deutschlandticket (inkl. 5% Firmenrabatt)

Mobilitätsbudget bei der Steuer geltend machen - so funktioniert's

Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter können Arbeitgeber über eine Mobilitätsbudget-Plattform in Form einer virtuellen Kreditkarte bereitstellen. 

Angestellte können das verfügbare Guthaben auf der Mobilitätsbudget-Karte nach eigenem Belieben flexibel für ihre tägliche und berufliche Mobilität nutzen. Die Mitarbeiter:innen wählen auf ihrem Weg zur Arbeit oder für ihre privaten Wege dank des breiten Angebots des Mobilitätsbudgets zwischen Bus, Bahn, E-Bike, Carsharing oder Taxi.

Bis zu einem Betrag von 50 Euro ist das Mobilitätsguthaben gänzlich steuerbefreit, wenn dafür der Sachbezug genutzt wird. Um die Besteuerung für Beträge, die darüber liegen, zu vereinfachen, kann hier (gemäß §37b EStG) einheitlich ein Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden (§37b EStG), da es sich beim Mobilitätsbudget und seinen inklusiven Mobilitätsdienstleistungen um betriebliche Zuwendungen handelt, die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erbracht werden und 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (§37b EStG).

Als Mitarbeiter-Benefit erweist sich das Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende dank der Steuerbefreiung und eines moderaten Pauschalsteuersatzes daher als äußerst attraktiv.

Das liegt, wie bereits erwähnt, am Sachbezug. Im Folgenden klären wir auf, um was es beim Sachbezug geht und wie er funktioniert.

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Was ist der Sachbezug?

  • Eine Sachleistung oder Sachzuwendung, die in Form eines Mitarbeiter-Benefit zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird.
  • Über den Sachbezug können als Mitarbeiter-Benefit verschiedene Services und Produkte den Angestellten angeboten werden. Darunter fallen neben Mobilitätsbudgets auch Mitgliedschaften für Fitnessstudios oder Sportvereine sowie Kita-Gutscheine.

Wie funktioniert der Sachbezug?

Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra unterstützen. Hierbei werden in der Regel Gutscheine oder Prepaid-Karten von verschiedenen Anbietern und Angeboten an die Mitarbeitenden ausgegeben.

Um das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter anzubieten, können Arbeitgeber virtuelle Prepaid-Karten ausgeben, die über eine Mobilitätsbudget-App den Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Die Prepaid-Karten werden mit dem vereinbarten Guthaben aufgeladen, welches die Mitarbeitenden für ihre Mobilitätsbedürfnisse frei verwenden können und mit dem sie bei allen verfügbaren Mobilitätsanbietern bezahlen können.

Was gilt es beim Sachbezug zu beachten?

  • Die Sachleistung in Form eines Benefits wird zusätzlich zum Lohn ausgezahlt. Eine Gehaltsumwandlung ist damit nicht möglich.
  • Der Benefit darf auch nicht in bar ausgezahlt oder nachträglich erstattet werden.
  • Bis zu einem Wert von genau (!) 50 Euro ist der Sachbezug steuerfrei. Übersteigt der Betrag des Benefits diesen Wert, wird der Betrag steuerpflichtig.
  • Der Sachbezug wird grundsätzlich in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, unabhängig davon, wie hoch die Sachleistung ausfällt.

Für Unternehmen bedeutet eine “Sachbezugsversteuerung” eine deutlich niedrigere Gesamtversteuerung.

Auch für Arbeitnehmende hat die Inanspruchnahme eines Sachbezugs einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Sie erhalten eine Nettolohnoptimierung.

Die Steuerfrage: Gehaltserhöhung oder Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget bietet aufgrund der günstigen Regelungen steuerliche Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und lohnt sich deshalb für beide Seiten mehr als eine entsprechende Gehaltserhöhung.

Neben einem Mobilitätsbudget für Mitarbeiter in Höhe von 50 Euro über den Sachbezug kannst du deinen Mitarbeitenden zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss gewähren, denn Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden von der Steuer befreit. Deshalb kannst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag zur Verfügung stellen, der dich am Ende weniger kostet. Anbieter von Mobilitätsbudget-Plattformen wie NAVIT arbeiten zudem mit smarten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden.

Von uns erhältst du eine vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Umsätze. Es lässt sich leicht berechnen, wie viele Steuern dein Unternehmen am Ende für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter zahlen muss. In deiner Monatsabrechnung wird getrennt aufgeführt, wie viel Geld deine Mitarbeiter:innen für öffentliche Verkehrsmittel und für andere (steuerpflichtige) Mobilitätsdienste ausgegeben haben. Pflege diese Daten einfach in dein Buchhaltungsprogramm ein und du siehst genau, was das Mobilitätsbudget dich kostet und wie viele Steuern anfallen.

Beispielrechnungen

Um die Steuer auf das Mobilitätsbudget zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Im Folgenden sind zwei Beispiele aufgeführt, die die Berechnung verdeutlichen sollen:

Mobilitätsbudget als Sachbezug vs. Netto-Gehaltserhöhung

Mobilitätsbudget als Sachbezug vs. Brutto-Gehaltserhöhung

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsausschluss:

‍NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

NEU! Split-Pay: NAVIT bietet Lösungen für alle Deutschlandjobticket-Modelle

Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

Mehr erfahren
Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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