Mobilitätsbudget 2025: Umsetzung und Versteuerung der Dienstwagen-Alternative

Kurzüberblick

  • Was ist ein Mobilitätsbudget? Unternehmen können ihren Mitarbeitenden ein Mobilitätsbudget als Alternative zum Dienstwagen oder als zusätzlichen Benefit zur Verfügung stellen. Ein Mobilitätsbudget ermöglicht Mitarbeitenden die Nutzung unterschiedlicher Mobilitätsangebote und bietet ihnen mehr Flexibilität und Unabhängigkeit.
  • Wie funktioniert ein Mobilitätsbudget? Arbeitgeber stellen berechtigten Mitarbeitenden einen vorab festgelegten Betrag über eine Guthabenkarte oder einen monetären Zuschuss zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung.
  • Unterschiedliche steuerliche Regelungen: Bei der Umsetzung des Mobilitätsbudget für Mitarbeiter gilt es, die verschiedenen steuerlichen Regelungen hinsichtlich Abrechnung und Verkehrsmittel zu beachten.
  • Unternehmen bestimmen Rahmenbedingungen: Arbeitgeber legen fest, für welche Verkehrsmittel das Mobilitätsbudget genutzt werden kann und in welchem Rahmen private Fahrten zulässig sind. Für die Versteuerung ist relevant, wie Arbeitgeber das Mobilitätsbudget anbieten bzw. abrechnen und wie hoch das monatliche Budget ist. Wer wie viel Mobilitätsbudget erhält, kann sich innerhalb eines Unternehmens unterscheiden.
  • Sachbezug und § 37b EStG: Unternehmen können das Mobilitätsbudget beispielsweise über den Sachbezug abrechnen. Die Steuerfreigrenze liegt 2025 bei 50 Euro im Monat (§ 8 Abs. 2 S.1 EStG). Darüber hinaus können Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro im Jahr mit 30% pauschal versteuern (§ 37b EStG).
  • Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln sind steuerfrei: Zudem bleiben Arbeitgeberzuschüsse, die für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gezahlt werden, steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).

Blogartikel

Was versteht man unter dem Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget ist eine moderne und nachhaltige Alternative zum Dienstwagen und schafft Anreize zum Pendeln ohne Auto. Statt eines Dienstwagens stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein monetäres Budget (bzw. ein CO2- oder Kilometerbudget) zur Verfügung. Dieses Budget können die Mitarbeitenden frei innerhalb des festgelegten Angebots für verschiedene Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, E-Bike, Taxis oder auch Carsharing verwenden. Dabei ermöglicht ihnen das Mobilitätsbudget eine flexible Gestaltung ihres Arbeitsweges und ihrer geschäftlichen oder privaten Fahrten, angepasst an die persönliche Bedürfnisse und Präferenzen.

Für welche Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote Mitarbeiter das Mobilitätsbudget nutzen können und in welchem Rahmen private Fahrten erlaubt sind, legt das Unternehmen vorab fest. Auch wie hoch das Mobilitätsbudget für einzelne Mitarbeitergruppen ist, kann das Unternehmen bestimmen.

Beispiele für die Anwendung

Für Mobilitätsbudgets gibt es keine definierte Norm. Sie können sowohl Jobtickets und Budgets für Sharing-Angebote beinhalten als auch die Monatsbeträge für ein Fahrradleasing, ein Auto-Abo oder der monatliche Anteil einer BahnCard. Die Höhe des Mobilitätsbudgets kann dabei in Abhängigkeit vom Anwendungsfall und von der Zielgruppe im Unternehmen variieren.

Seinen Ursprung hat das Mobilitätsbudget vor allem im Flottenmanagement als Alternative zum klassischen Firmenwagen. Daneben kommt es im Travel- bzw. Dienstreisemanagement sowie im Corporate Benefit Management zur Anwendung.

Als Benefit nutzen Arbeitgeber Mobilitätsbudgets überwiegend, um ihre Attraktivität im Kampf um die besten Talente zu steigern, aber auch um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Mit einem Mobilitätsbudget lassen sich zudem Insellösungen für Mobilitätsdienstleistungen und Verkehrsmitteln auf einer Plattform bündeln oder konsolidieren. Dabei handelt es sich oftmals um einen Anwendungsfall aus dem Bereich „Mobility as a Service“ (kurz „MaaS“). Es geht also weniger um den Besitz einzelner Fortbewegungsmittel, sondern vielmehr um die situative, flexible und bedarfsgerechte Nutzung von Mobilitätsangeboten.

Mobilitätsbudget für Mitarbeiter: Anwendungsbeispiele

Mobilitätsbudget: Anwendungsfälle für Unternehmen

Als Benefit für Mitarbeitende

Um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern & Talente zu gewinnen und zu binden.

Als Alternative zum Dienstwagen

Um Kosten und CO2-Emissionen zu reduzieren & Mitarbeitern flexible Mobilität anzubieten.

Als One-Stop-Shop für Mobilität

Um Insellösungen zu bündeln oder konsolidieren & dessen Verwaltung zu vereinfachen.

Mobilitätsbudget statt Dienstwagen

Ein Mobilitätsbudget kann als Ergänzung oder als Alternative zum Dienstwagen umgesetzt werden. Unternehmen können mit dem Mobilitätsbudget den Dienstwagen auch ersetzen oder ein modernes und nachhaltiges Mobilitätsangebot einführen, wenn für Mitarbeiter noch keines verfügbar ist.

Modelle für die Umsetzung als Dienstwagen-Alternative

Modelle für die Umsetzung als Dienstwagen-Alternative

Ergänzendes Modell

Das Mobilitätsbudget als zusätzliches Angebot zum Dienstwagen. Dies schafft Anreize für den Umstieg auf Alternativen. Das Hauptziel dieses Modells ist es, neue Mobilitätserfahrungen zu sammeln und auszuprobieren (insbesondere bei E-Mobilität).

Downsizing-Modell

Über das Downsizing können Mitarbeitende sich für ein effizienteres und günstigeres Fahrzeug entscheiden und im Gegenzug ein zusätzliches Mobilitätsbudget erhalten, das der Höhe des eingesparten Betrags entspricht und so für zusätzliche Flexibilität sorgt.

Ersetzendes Modell

Der Dienstwagen kann auch durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden, welches aus den ursprünglichen Kosten eines Dienstwagens umgerechnet wird. Benötigen Mitarbeitende doch einmal ein Auto, können sie das Budget für Carsharing oder ein Auto-Abo nutzen.

Die Funktionsweise des Mobilitätsbudgets

So funktioniert das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

  1. Unternehmen legen die Höhe des Mobilitätsbudgets fest und stellen es den Mitarbeitenden monatlich zur Verfügung.
  2. Arbeitgeber können dabei entscheiden, für welche Mobilität und Verkehrsmittel sie das Mobilitätsbudget ihren Mitarbeiter:innen gewähren.
  3. Mitarbeiter:innen wählen ihre Mobilität digital per App. Sie buchen und bezahlen ihre Fahrten und Mobilitätsdienste über die Apps diverser Mobilitätsanbieter.
  4. Die Ausgaben für die Mobilitätsnutzung werden direkt über das Guthaben der bereitgestellten Mobilitätsbudget-Karte abgerechnet.
  5. Übrig gebliebenes Budget kann, je nach Konfiguration durch den Arbeitgebenden, im Folgemonat genutzt werden oder verfällt.
  6. Die Abrechnung der verschiedenen Verkehrsmittel und eine intelligente Steueroptimierung wird vollständig vom Mobilitätsbudget-Anbieter übernommen.

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Unternehmen können mit Hilfe des Mobilitätsbudgets als Benefit ihren Mitarbeitenden maximale Flexibilität bei der Fortbewegung bieten und so die Mitarbeiterbindung stärken. Für Unternehmen eignet sich das Mitarbeiterbenefit Mobilitätsbudget zudem als starkes Argument im Recruiting, es ist eine effektive Maßnahme das Employer Branding zu verbessern. Ein Mobilitätsbudget lohnt sich für Arbeitnehmende oft mehr als eine Gehaltserhöhung oder ein anderer Arbeitgeberzuschuss. Darüber hinaus unterstützt das Mobilitätsbudget Unternehmen dabei, ihre Klimaziele effektiv zu verfolgen.

Für Arbeitgeber Für Mitarbeiter
✔️ Steuerliche Vorteile ✔️ Maximale Flexibilität
✔️ Geringere Lohnnebenkosten ✔️ Steuerliche Vorteile
✔️ Reduzierung des Fuhrparks: Senkt Ausgaben für Anschaffung, Instandhaltung und Verwaltung von Firmenwagen ✔️ Nettolohnoptimierung: Mehr Netto vom Brutto
✔️ Moderner Benefit für Mitarbeiter für den Einsatz im Recruiting und zur Mitarbeiterbindung ✔️ Förderung von nachhaltiger Mobilität
✔️ Stärkung des Employer Branding ✔️ Positive Auswirkungen auf die Gesundheit durch E-Bike oder geteilte Mobilität
✔️ Ideales Tool für verpflichtendes CSRD-Nachhaltigkeitsreporting
✔️ Reduzierter CO2-Ausstoß

Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?

Für das Mobilitätsbudget als Form der Mitarbeitermobilität besteht keine einheitliche steuerliche Regelung. Die steuerliche Handhabung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden, Arbeitgeber können dabei zwischen verschiedenen Steuermodellen wählen. Zum einen sind die Regelungen zur Versteuerung der Mitarbeitermobilität abhängig vom Zweck der Fortbewegung (beruflich oder privat) und der Wahl des Verkehrsmittels (z. B. ÖPNV oder Dienstwagen).

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass ein Teil der sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen wird. Sofern ein Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommt, sollen er und seine Mitarbeitenden profitieren – durch Einsparung der Lohnnebenkosten bzw. Steuern.

So sind beispielsweise Fahrten mit dem ÖPNV, etwa mit dem Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), während Dienstwagen besteuert werden, wobei die Besteuerung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor höher und für Elektroautos geringer ausfällt.

Ob und wie Unternehmen und Arbeitnehmende das Mobilitätsbudget versteuern müssen, hängt zudem von der Art der Handhabung und Abrechnung ab. Grundsätzlich lohnt es sich für Arbeitgeber, wenn sie das Mobilitätsbudget als Gehaltszusatz gewähren. Ein Mobilitätsbudget in Form einer Gehaltsumwandlung ist zwar möglich, allerdings aufgrund der Steuerlast nicht zu empfehlen, da das Mobilitätsbudget per Gehaltsumwandlung grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig ist.

Übersicht: Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?


Gehaltsextra oder Gehaltsumwandlung?

Zunächst gilt es zu klären, ob das Mobilitätsbudget bzw. die Mobilitätsangebote als Gehaltsextra oder über eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Gehaltsextra

Arbeitgeber können das Mobilitätsbudget als Gehaltsextra über den Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren. Darüber hinaus lässt sich das Mobilitätsbudget bis zu einem Betrag von 10.000 Euro im Jahr pauschal mit 30% versteuern. Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind zudem steuerfrei. Auch das Dienstrad ist als Gehaltszusatz grundsätzlich lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei.

Gehaltsumwandlung

Bei einer Gehaltsumwandlung kann für das Mobilitätsbudget weder Sachbezug noch Pauschalbesteuerung angewendet werden. Mitarbeitende müssen den geldwerten Vorteil regulär versteuern. Deshalb eignet sich die Gehaltsumwandlung nur für die Sonderregelung bei Auto-Abo/Leasing und Dienstrad.

Unternehmen können für die Umsetzung des Mobilitätsbudgets zwischen drei verschiedenen Lösungen wählen. Hier in der Übersicht:

Umsetzungsmodelle für das Mobilitätsbudget

Hinweis: Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber über die aktuellen Regelungen informieren und sich von einem Steuerbüro beraten lassen, da der Gesetzgeber jederzeit Änderungen vornehmen kann.

So funktioniert die Versteuerung je nach Bezahl- und Abrechnungsmodell

Prepaid-Karte mit Mobilitätsbudget aufgeladen Belegerfassung und Erstattung über das Gehalt
Sachzuwendung
nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG
Barlohn
nach §8 Abs. 2 S.1 EStG
Anwendung Freigrenze: monatlich 50€ steuerfreier Sachbezug ergibt sich aus §8 Abs. 2 S.11 EStG Steuerpflichtig, Individuelle Brutto-Versteuerung
Pauschalversteuerung über §37b EStG: Bis zu 833€ monatlich bzw. 10.000€ im Jahr mit 30% pauschal versteuert Keine Anwendung Sachbezugsfreigrenze / keine Pauschalversteuerung nach §37b EStG
Zu beachten: Vorab-Definition der konkreten Mobilitätsangebote erforderlich Ausnahme: Steuerfreier ÖPNV nach §3 Nr. 15 EStG anwendbar

Jahressteuergesetz 2024: Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets kommt vorerst nicht

Im Jahressteuergesetz 2024 war zunächst eine Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets vorgesehen. Diese neue Regelung für die betriebliche Mobilität wurde im letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens herausgenommen. Der Finanzausschuss hat das Jahressteuergesetz 2024 am 16.10.2024 gebilligt, das Mobilitätsbudgets neben zahlreichen weiteren Änderungen aber aus dem Gesetz gestrichen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah eine Pauschalbesteuerung von 25 Prozent für betriebliche Mobilitätsbudgets vor. Damit sollte Unternehmen eine vereinfachte Anwendung von Mobilitätsbudgets ermöglicht werden. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses bis zu einem Betrag von 2.400 Euro jährlich pauschal mit 25 Prozent zu erheben, solange sie das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Dies hätte vor allem die Nutzung von modernen Mobilitätsdiensten wie E-Scooter oder Carsharing durch Beschäftigte steuerlich erleichtert.

In einer Erklärung der Bundesregierung zum Aus des Mobilitätsbudgets hieß es, dass man weiter an dem Ziel festhalte, Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben im Bereich betriebliche Mobilität zu erreichen.

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Steuerliche Behandlung der einzelnen Verkehrsmittel

Diese Mobilitätsangebote können grundsätzlich mit dem Mobilitätsbudget genutzt werden:

Überblick der Verfügbaren Mobilitätsoptionen - NAVIT

Öffentliche Verkehrsmittel

Fahrten mit dem ÖPNV sind in der Regel steuerfrei (Steuerbegünstigung nach §3 Nr. 15 EStG).

Arbeitgeber können Tickets für öffentliche Verkehrsmittel als Sachzuwendung oder über den ÖPNV-Zuschuss als Barlohn (Erstattung) abrechnen. Das ist kostengünstiger als ein Dienstwagen und ermutigt Mitarbeitende zu klimaschonenden Arbeitswegen. Das rechnet sich auch für Unternehmen. Sie können ihren Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

Mit dem Deutschlandticket als Jobticket haben Arbeitgeber eine zusätzliche Möglichkeit, ihren Beschäftigten nachhaltige Mobilität zu ermöglichen. Die Bereitstellung des Deutschlandtickets ist zusätzlich zum Mobilitätsbudget bzw. Sachbezug möglich. Bezuschussen Arbeitgeber das Ticket zudem mit mindestens 25% wird es mit 5% rabattiert.

Im Fernverkehr hingegen sind nur Fahrten zur Arbeitsstätte steuerfrei. Die private Nutzung von Fernverkehrtickets ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die BahnCard 100 wird steuerfrei, wenn bestimmte Amortisationsgrundsätze erfüllt sind. Die Anschaffung der BahnCard für dienstliche Zwecke muss für das Unternehmen kostengünstiger sein als die Summe der entsprechenden Einzeltickets.

Übersicht zur Besteuerung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Dienstfahrräder

Dienstfahrräder können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad über ein Leasing anbieten. Die Abrechnung und Versteuerung des Dienstrades hängt davon ab, ob das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung angeboten wird.

Steuervorteile Dienstrad-Leasing

Dienstrad & E-Bike: Steuervorteile

Dienstrad-Leasing als Gehaltszusatz
(0%-Regel)

Leasingrate vom Arbeitgeber gezahlt.

Über eine Überlassung zusätzlich zum Gehalt: Die private Nutzung ist steuerfrei.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung
(0,25%-Regel)

Leasingrate über Gehalt gezahlt.

Keine Lohnsteuer, aber geldwerter Vorteil (Privatnutzung) mit 0,25% des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Fahrrad-Abo

Abo-Rate über Guthabenkarte gezahlt.

Sachbezug: Bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei oder bis zu 10.000 Euro im Jahr mit 30% pauschal zu versteuern.

Sharing-Angebote

Grundsätzlich müssen alle Verkehrsmittel, die nicht im ÖPNV enthalten sind, versteuert werden:

  • Carsharing
  • E-Bikes
  • E-Scooter
  • Taxi
  • Uber
  • Ride-Hailing
  • Mietwagen

Guthaben, das für Anbieter von Carsharing- oder Ridehailing-Diensten genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

Diese New Mobility Dienste sind bis zu 50 Euro steuerfrei, wenn für das Mobilitätsbudget der Sachbezug genutzt wird. Darüber hinaus werden diese Sachleistungen mit 30% pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge, etc.) abgerechnet.

Auto-Abo und -Leasing

Beim Auto-Abo und Leasing-Angeboten kommt die Versteuerung des geldwerten Vorteils bzw. die Ein-Prozent-Regel zum Tragen.

Auto-Abo & -Leasing

Auto-Abo & -Leasing

Per Gehaltsumwandlung: Versteuerung des "geldwerten Vorteils"

Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs

Verbrenner

1%

Elektro/Hybride über 60.000 €

0,5%

Elektro/Hybride unter 60.000 €

0,25%

+ 0,03% pro Kilometer Arbeitsweg

50 Euro Sachbezug + ÖPNV-Zuschuss

Der ÖPNV-Zuschuss über die Erstattung kann mit dem 50 Euro Sachbezug kombiniert werden. So kann Mobilitätsbudget - für den ÖPNV, beispielsweise ein Jobticket - zusätzlich zum bereits gewährten Mobilitätsbudget über den 50 Euro Sachbezug gewährt und ausgezahlt werden.

Blog Post
Maximaler steuerfreier Benefit = 105,10 Euro

50 Euro Mobilitätsbudget + 55,10 Euro Deutschlandticket (inkl. 5% Firmenrabatt)

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Mobilitätsbudget als Sachbezug

Was ist der Sachbezug?

  • Eine Sachleistung oder Sachzuwendung, die in Form eines Mitarbeiter-Benefit zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird.
  • Über den Sachbezug können als Mitarbeiter-Benefit verschiedene Services und Produkte den Angestellten angeboten werden. Darunter fallen neben Mobilitätsbudgets auch Mitgliedschaften für Fitnessstudios oder Sportvereine sowie Kita-Gutscheine.

Wie funktioniert der Sachbezug?

Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra unterstützen. Hierbei werden in der Regel Gutscheine oder Prepaid-Karten von verschiedenen Anbietern und Angeboten an die Mitarbeitenden ausgegeben.

Um das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter anzubieten, können Arbeitgeber virtuelle Prepaid-Karten ausgeben, die über eine Mobilitätsbudget-App den Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Die Prepaid-Karten werden mit dem vereinbarten Guthaben aufgeladen, welches die Mitarbeitenden für ihre Mobilitätsbedürfnisse frei verwenden können und mit dem sie bei allen verfügbaren Mobilitätsanbietern bezahlen können.

Was gilt es beim Sachbezug zu beachten?

  • Die Sachleistung in Form eines Benefits wird zusätzlich zum Lohn ausgezahlt. Eine Gehaltsumwandlung ist damit nicht möglich.
  • Der Benefit darf auch nicht in bar ausgezahlt oder nachträglich erstattet werden.
  • Bis zu einem Wert von genau (!) 50 Euro ist der Sachbezug steuerfrei. Übersteigt der Betrag des Benefits diesen Wert, wird der Betrag steuerpflichtig.
  • Der Sachbezug wird grundsätzlich in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, unabhängig davon, wie hoch die Sachleistung ausfällt.

Für Unternehmen bedeutet eine “Sachbezugsversteuerung” eine deutlich niedrigere Gesamtversteuerung.

Auch für Arbeitnehmende hat die Inanspruchnahme eines Sachbezugs einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Sie erhalten eine Nettolohnoptimierung.

Die Steuerfrage: Gehaltserhöhung oder Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget bietet aufgrund der günstigen Regelungen steuerliche Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und lohnt sich deshalb für beide Seiten mehr als eine entsprechende Gehaltserhöhung.

Neben einem Mobilitätsbudget für Mitarbeiter in Höhe von 50 Euro über den Sachbezug kannst du deinen Mitarbeitenden zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss gewähren, denn Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden von der Steuer befreit. Deshalb kannst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag zur Verfügung stellen, der dich am Ende weniger kostet. Anbieter von Mobilitätsbudget-Plattformen wie NAVIT arbeiten zudem mit smarten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden.

Von uns erhältst du eine vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Umsätze. Es lässt sich leicht berechnen, wie viele Steuern dein Unternehmen am Ende für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter zahlen muss. In deiner Monatsabrechnung wird getrennt aufgeführt, wie viel Geld deine Mitarbeiter:innen für öffentliche Verkehrsmittel und für andere (steuerpflichtige) Mobilitätsdienste ausgegeben haben. Pflege diese Daten einfach in dein Buchhaltungsprogramm ein und du siehst genau, was das Mobilitätsbudget dich kostet und wie viele Steuern anfallen.

Mobilitätsbudget Beispielrechnungen

Um die Steuer auf das Mobilitätsbudget zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Im Folgenden sind zwei Beispiele aufgeführt, die die Berechnung verdeutlichen sollen:

Mobilitätsbudget Vergleich

Mobilitätsbudget als steuerfreier Sachbezug

vs. individuell versteuertem Barzuschuss

✔️ Erhöhung für Mitarbeiter: 50 € Netto
Bruttogehalt (vorher) Klassische Gehaltserhöhung Erhöhung mit Mobilitätsbudget
Bruttogehalt 4.000,00 € 4.097,90 € 4.000,00 €
Arbeitgeberkosten 4.822,71 € 4.935,92 € 4.872,71 €
Mobilitätsbudget 0,00 € 0,00 € 50,00 €
Nettogehalt Arbeitnehmer 2.604,80 € 2.654,80 € 2.654,80 €
Jährliche Ersparnis für Arbeitgeber: 758,52 €
Annahmen: Bruttogehalt: 4.000 €, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Bayern, Jahr 2024
Hinweis: NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Mobilitätsbudget Vergleich

Mobilitätsbudget als steuerfreier Sachbezug

vs. individuell versteuertem Barzuschuss

✔️ Erhöhung für Mitarbeiter: 50 € Brutto
Bruttogehalt (vorher) Klassische Gehaltserhöhung Erhöhung mit Mobilitätsbudget
Bruttogehalt 4.000,00 € 4.050,00 € 4.000,00 €
Arbeitgeberkosten 4.822,71 € 4.878,22 € 4.872,71 €
Mobilitätsbudget 0,00 € 0,00 € 50,00 €
Nettogehalt Arbeitnehmer 2.604,80 € 2.629,32 € 2.654,80 €
Jährliche Ersparnis für Arbeitgeber: 66,12 € | Jährlicher Vorteil für Arbeitnehmer: 305,76 €
Annahmen: Bruttogehalt: 4.000 €, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Bayern, Jahr 2024
Hinweis: NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Diese Firmen bieten bereits das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter an

Führende deutsche Unternehmen bieten Mobilitätsbudgets für ihre Mitarbeitenden bereits an oder planen dies künftig zu tun. Laut aktuellem Mobilitäts- und Fuhrpark-Barometer 2024 von Arval Mobility Observatory nutzen 28% der Unternehmen in Deutschland ein Mobilitätsbudget oder wollen es in den nächsten drei Jahren nutzen. Branchenführer wie Deloitte, Lufthansa oder apoBank setzen dabei den Standard. Als einer der ersten deutschen Konzerne führte beispielsweise das Softwareunternehmen SAP ein Mobilitätsbudget als Alternative zum Dienstwagen ein.

Besonders drei Trends wirken sich auf die Entscheidung von Unternehmen aus, ein Mobilitätsbudget einzuführen:

  • Urbanisierung: Arbeitnehmer ziehen flexiblere Optionen dem Auto bzw. Firmenwagen vor.
  • CO2-Ziele: Gesetzlicher Druck auf Unternehmen zur CO2-Reduzierung (z.B. CSRD).
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Innovative Mobilitäts- und Benefitsprogramme stärken das Firmenimage.

Die Unternehmen greifen für die Umsetzung des Mobilitätsbudgets auf spezialisierte Apps und Anbieter zurück, die Verwaltung und Nutzung des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter und Arbeitgeber einfacher und bequemer machen. Neben reinen Mobilitätsplattformen wie NAVIT, Bonvoyo der Deutschen Bahn oder uRyde sind dies auch Anbieter von Benefits-Plattformen wie Become1, Probonio oder Spendit.

Einfluss von Nachhaltigkeit und Gesetzen auf das Mobilitätsbudget

Das Jahr 2024 hat Schwung in die Debatte um Dienstwagen und nachhaltige Alternativen wie das Mobilitätsbudget gebracht. Trotz der Streichung des Mobilitätsbudgets aus dem Jahressteuergesetz 2024 überlegen immer mehr Unternehmen ein Mobilitätsbudget einzuführen.

Ein Grund: Seit 2024 sind Unternehmen in der Europäischen Union mit mehr als 250 Mitarbeitenden verpflichtet, alle Emissionen zu berichten, die durch ihre betriebliche Mobilität in den Verkehr gebracht wurden. Grund dafür ist eine Erweiterung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU, um verlässliche und vergleichbare Informationen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen zu erhalten. Von der neuen Regelung sind fast 50.000 Unternehmen betroffen. Sie müssen fortan nicht nur darüber berichten, wie der Klimawandel ihr Unternehmen beeinflusst, sondern vor allem auch welche Auswirkungen ihre unternehmerischen Handlungen auf Mensch und Umwelt haben.

Der Bereich Mobilität, also die Pendlermobilität, Geschäftsreisen und firmeneigene Fuhrparks, rückt dabei zunehmend in den Fokus. Denn insbesondere bei der Pendlermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an Daten, um die Qualitätsstandards der CSRD zu erfüllen. Da bei fehlender eigener Datengrundlage statistische Durchschnittswerte angenommen werden, die wiederum von einem hohen Anteil an kraftstoffbetriebenen Einzelfahrzeugen ausgehen, resultiert daraus für Unternehmen ein hoher CO₂-Abgabepreis. Um den Mehrkosten aus dem Weg zu gehen, setzen Unternehmen verstärkt auf nachhaltige Alternativen zum Firmenwagen wie etwa das Mobilitätsbudget, welches den Problembereich Mitarbeitermobilität abdecken kann.

Auch das Deutschlandticket hat mit über 13 Millionen Abonnenten - davon etwa zwei Millionen Jobtickets - einen positiven Einfluss auf die betriebliche Mobilität in Unternehmen und auch auf den Klimaschutz.

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsausschluss:

‍NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

NEU! Split-Pay: NAVIT bietet Lösungen für alle Deutschlandjobticket-Modelle

Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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