Fahrtkostenzuschuss 2025: Das müssen Arbeitgeber wissen

Das Wichtigste zum Fahrtkostenzuschuss auf einen Blick

  • Was ist der Fahrtkostenzuschuss? Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist eine freiwillige Zusatzleistung an Mitarbeiter für den Weg zur Arbeit - unabhängig davon, welche Verkehrsmittel sie wählen.
  • Wie hoch ist der aktuelle Fahrtkostenzuschuss? Ausgezahlt wird ein Betrag von 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nur für die Tage, an denen Mitarbeiter am Arbeitsplatz sind.
  • Wer hat Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss? Den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber können alle Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Minijobber auf 520-Euro-Basis erhalten.
  • Berechnung & Versteuerung: Der Fahrtkostenzuschuss ist ein Gehaltsextra und wird mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Gewährte Fahrtkostenzuschüsse werden pauschal versteuert mit 15% Lohnsteuer.
  • Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss: Für Arbeitnehmer ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei, da der Arbeitgeber die Steuer pauschal übernimmt.
  • Zu beachten: Der Zuschuss kann nur Mitarbeitenden ausgezahlt werden, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Es gilt in vielen Fällen eine jährliche Obergrenze von 4.500 Euro (gleiche Obergrenze wie bei Werbungskosten). Hinzu kommt: Gewähren Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse, können Mitarbeiter diese Kosten in ihrer Steuererklärung nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.

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Was ist der Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist ein freiwilliger finanzieller Zuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitenden als Ausgleich für ihre Fahrtkosten zum Arbeitsplatz gewähren können. Dieser gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, denn Beschäftigten steht es grundsätzlich frei, wie sie zur Arbeit kommen - ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Auto.

Arbeitgeber können den Fahrtkostenzuschuss mit dem Gehalt auszahlen und ihn pauschal versteuern mit lediglich 15% Lohnsteuer. Da Arbeitgeber in der Regel die Steuer übernehmen, ist für Arbeitnehmer der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei. Berücksichtigt werden für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses die Tage, an denen die Mitarbeitenden tatsächlich zur Arbeit pendeln. Pro Entfernungskilometer erhalten sie 0,30 Euro. Es zählt dabei die kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Strecke. Arbeiten Mitarbeitende täglich im Homeoffice, können Arbeitgeber ihnen keinen Fahrtkostenzuschuss auszahlen. Kommen Mitarbeitende z.B. für zwei Tage in der Woche ins Büro, können sie den Zuschuss auch nur für diese beiden Tage erhalten.

Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden, die regelmäßig ins Büro zum Arbeiten kommen, diesen Zuschuss erhalten, d.h. sowohl Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte als auch Auszubildende und Minijobber. Bei Vollzeitbeschäftigten, die in der Regel täglich zum Arbeitsplatz pendeln, können Arbeitgeber den Zuschuss ohne weitere Nachweise für 15 Tage im Monat ansetzen.

Varianten für den Fahrtkostenzuschuss

Varianten für den Fahrtkostenzuschuss

Als Barzuschuss

Ein (nicht) zweckgebundener Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gewährt.

Als Sachleistung

Bereitstellung in Form eines Jobtickets, Deutschlandtickets oder Tankgutscheins.

Als Kostenerstattung

Für Fahrten, die infolge einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung, Dienstreise oder Auswärtstätigkeit entstanden sind.

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Für wen sich der Fahrtkostenzuschuss lohnt

Grundsätzlich steigert der Fahrtkostenzuschuss, wie andere Mitarbeiterbenefits auch, die Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und ist damit ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Denn sie erhalten einen Ausgleich für die Kosten ihrer Fahrten zur Arbeit.

Besonders lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss für Mitarbeitende, die weiter entfernt vom Arbeitsplatz wohnen. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich der Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer ab einer Entfernung von 17 Kilometern zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte lohnt.

Da Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuern mit 15% Lohnsteuer, kommen viele Mitarbeitende günstiger weg und erhalten unter dem Strich eine Nettolohnoptimierung. Ein weiterer attraktiver Vorteil des steuerfreien Fahrtkostenzuschusses: Als monatlicher Zuschuss zum Gehalt müssen Mitarbeitende nicht bis zum Jahresende oder bis zur Steuererklärung auf eine Erstattung ihrer Fahrtkosten warten.

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✔️ Eine attraktive Zusatzleistung für Mitarbeitende, die dadurch zufriedener und motivierter sind. Das steigert die Mitarbeiterbindung. ✔️ Ein Fahrtkostenzuschuss bedeutet indirekt eine Gehaltserhöhung für Arbeitnehmende und unter dem Strich eine Nettolohnoptimierung.
✔️ Fahrtkostenzuschuss verhält sich wie eine Gehaltserhöhung. Das gibt für den Arbeitgeber Pluspunkte bei den Mitarbeitenden. Besonders Minijobber können so ihr begrenztes monatliches Gehalt erhöhen. ✔️ Denn der Arbeitgeber übernimmt die anfallenden Steuern. So ist für Arbeitnehmende der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei.
✔️ Beim Fahrtkostenzuschuss fällt ein verhältnismäßig geringer Steuersatz an.‍ ✔️ Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Lohn- bzw. Gehaltszahlung. Es existiert keine Zweckbindung.

Dennoch kann der Fahrtkostenzuschuss Nachteile für Arbeitnehmer haben. Das sollten Arbeitgeber beachten:

  • Gewährt der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden einen Fahrtkostenzuschuss steuerfrei, kann der Mitarbeitende am Jahresende keine Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich absetzen.
  • Ein Fahrtkostenzuschuss ist für Arbeitgeber besser als eine Gehaltserhöhung, denn sie sparen dadurch Sozialabgaben. Das kann dazu führen, dass Arbeitgeber eher bereit sind einen Zuschuss zu gewähren als eine höhere Lohnerhöhung, die für Arbeitnehmer mehr Vorteile hätte.
  • Geringeres Arbeitslosengeld und Krankengeld als bei einer vergleichbaren Lohnerhöhung, da für die Berechnung der tatsächliche Lohn als Grundlage genommen wird. Genauso verhält es sich bei der Rente, die im Falle eines Fahrtkostenzuschusses geringer ausfallen würde.

Fahrtkostenzuschuss steuerfrei erhalten: Berechnung und Versteuerung

Wie Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse berechnen und versteuern können

Einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss können Arbeitgeber in Höhe der sonst abziehbaren Entfernungspauschale gewähren, das bedeutet pro Entfernungskilometer 0,30 Euro.

Die pauschale Lohnsteuer von 15% ist dabei vom Arbeitgeber zu übernehmen, sodass Mitarbeitende den Fahrtkostenzuschuss steuerfrei und damit eine Nettolohnoptimierung erhalten. Zudem fallen auf den Fahrtkostenzuschuss keine Sozialversicherungsbeiträge an. Für die Berechnung der Höhe des Zuschusses wird die kürzeste oder verkehrsgünstigste Wegstrecke zwischen dem Wohnort des Mitarbeiters und dem Standort des Unternehmens verwendet.

Das passiert bei höheren Fahrtkostenzuschüssen

Beschließen Arbeitgeber, einen höheren Betrag als 0,30 Euro pro Entfernungskilometer auszuzahlen oder einen Zuschuss für Tage zu gewähren, an denen Mitarbeitende im Homeoffice gearbeitet haben, dann unterliegt diese zusätzliche Leistung dem individuellen Steuersatz der Mitarbeitenden.

Alternativ können Arbeitgeber ein Mobilitätsbudget anbieten, welches als Sachbezug bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei ist (oder darüber hinaus pauschal besteuert).

Wann sind Fahrtkostenzuschüsse steuerfrei?

Es gibt zwei Ausnahmen, wann für den Arbeitgeber der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ist:

  1. Doppelte Haushaltsführung: Unterhalten Mitarbeitende beruflich außerhalb ihrer ersten Arbeitsstätte einen zweiten Hausstand, werden keine Steuern fällig.
  2. Auszubildende: Erhalten Azubis einen finanziellen Zuschuss für Fahrten zwischen ihrer Wohnung und der Berufsschule, fallen keine Steuern an.

Wie berechnet man den Fahrtkostenzuschuss?

Um den Fahrtkostenzuschuss korrekt zu berechnen, müssen einige Faktoren berücksichtigt werden:

  • Für die Fahrtkostenzuschuss Berechnung kommen nur die Tage in Frage, die Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit fahren.
  • Zur Berechnung wird stets nur die einfache Strecke herangezogen und nicht Hin- und Rückfahrt. Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beispielsweise 25 Kilometer, werden auch nur diese 25 Kilometer berechnet und nicht 50 Kilometer.
  • Pro Kilometer und Tag werden pauschal 0,30 Euro erstattet. Bei 25 Kilometer wären das somit 7,50 Euro pro Tag.

Fahrtkostenzuschuss berechnen

Beispiel: Mitarbeiterin wohnt 25 Kilometer vom Büro entfernt und kommt Montag bis Freitag zur Arbeit.

Wieviel bekommt die Mitarbeiterin mit einem Fahrtkostenzuschuss nun mehr im Monat?‍

Bei 20 Arbeitstagen sieht die Berechnung so aus:
25 Kilometer x 0,30 Euro = 7,50 Euro pro Tag
7,50 Euro x 20 Arbeitstage = 150 Euro im Monat‍

Der Fahrtkostenzuschuss beträgt demnach netto 150 Euro im Monat. Diesen Betrag erhält die Mitarbeiterin zusätzlich mit ihrem monatlichen Gehalt ausgezahlt.

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Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss

Mit dem Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist nicht die Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale gemeint. Während der Fahrtkostenzuschuss ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers ist, handelt es sich bei der Pendlerpauschale um eine steuerliche Regelung mit der Angestellte ihre Fahrtkosten steuerlich absetzen können.

Beide Leistungen können in der Regel nicht gleichzeitig vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Wenn Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewähren, können Arbeitnehmer die Pendlerpauschale in ihrer Einkommenssteuererklärung nicht geltend machen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Liegt die Entfernungspauschale höher als der gewährte Fahrtkostenzuschuss, können Arbeitnehmer den Differenzbetrag in der Steuererklärung absetzen.

Beide Leistungen werden übrigens gleich berechnet: Sowohl für den Fahrtkostenzuschuss als auch für die Pendlerpauschale können für den Arbeitsweg pro Kilometer der einfachen Strecke 0,30 Euro angesetzt werden. Ab dem 21. Kilometer wird der Satz auf 0,38 Euro erhöht. Dabei spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Beschäftigte genutzt haben – ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel. Da die Pendlerpauschale über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht wird, senkt sie das zu versteuernde Einkommen. Jedoch nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro übersteigen.

Ähnlich wie beim Fahrtkostenzuschuss gilt die Pendlerpauschale nicht für Arbeitstage im Homeoffice. Für die Telearbeit von zu Hause können Arbeitnehmer allerdings die spezielle Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Für die Pendlerpauschale können jährlich maximal 230 Arbeitstage angesetzt werden. Der maximal zulässige Auszahlung für die Pendlerpauschale beträgt 4.500 Euro pro Jahr.

Jobticket und Fahrtkostenzuschuss gleichzeitig gewähren

Neben einem Fahrtkostenzuschuss können Arbeitgeber ihren Angestellten auch ein Jobticket steuerfrei zur Verfügung stellen. Arbeitgeber können das Jobticket - oder auch das Deutschlandticket - beim Verkehrsunternehmen erwerben und an die Beschäftigten weitergeben. Auch beim Jobticket ist es wichtig, dass dieser Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.

Seit 2019 kann das Jobticket auch über die Obergrenze des steuerfreien Sachbezugs von 50 Euro bezuschusst werden. So kann der steuerfreie Sachbezug von 50 Euro für andere Mobilitätsbenefits, wie z.B. ein flexibles Mobilitätsbudget, genutzt werden. Mit dem Jobticket stellen Arbeitgeber den Mitarbeitenden kostenlose oder vergünstigte Monatsfahrkarten für den ÖPNV zur Verfügung, die nicht nur für den Arbeitsweg sondern auch für private Fahrten genutzt werden können.

Fahrtkostenzuschuss und andere Mobilitätsbenefits

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein Mitarbeiterbenefit und damit als zusätzliche Leistung zum Gehalt ein effektives Instrument der Mitarbeiterbindung oder für die Rückkehr ins Büro. Arbeitgeber können den Zuschuss ihren Mitarbeitenden entweder als einzelne Leistung anbieten oder zusammen mit anderen, wie einem flexiblen Mobilitätsbudget.

Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen höheren Betrag als die festgeschriebenen 0,30 Euro pro Kilometer oder bieten sie ihnen ein Guthaben in Form eines Mobilitätsbudget zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Sharing-Angeboten (z.B. Car-Sharing, Bike-Sharing, E-Scooter-Sharing) an, tragen die Mitarbeitenden die individuelle zusätzliche Lohnsteuer.

Im Gegensatz zu einem Mobilitätsbudget oder dem steuerfreien Jobticket wird der Fahrtkostenzuschuss als Gehaltszusatz monatlich mit dem Gehalt direkt auf das Bankkonto des Mitarbeiters überwiesen. Dadurch haben sie diesen Betrag zur freien Verfügung.

Weitere steuerfreie Zuschüsse Arbeitgeber

Der Fahrtkostenzuschuss ist nicht der einzige steuerfreie Zuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitenden anbieten können. Über den 50 Euro Sachbezug können Arbeitgeber weitere Corporate Benefits & Mitarbeiterangebote ihren Beschäftigten bereitstellen und steuerfrei abrechnen.

Hier sind weitere steuerfreie Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gewähren können:

Darüber hinaus gibt es noch 10 weitere beliebte Mitarbeiterbenefits für Mitarbeitende, die Unternehmen anbieten können.

Gesetzliche Grundlagen

FAQ Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwiliige Arbeitgeberleistung an Mitarbeiter, um sie bei den Kosten für die Fahrt zur Arbeit zu entlasten.‍

Grundsätzlich haben Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Denn die Kosten für den Arbeitsweg gehören zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und sind von diesem zu tragen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter allerdings freiwillig bei ihren Fahrtkosten unterstützen.‍

Der Fahrtkostenzuschuss beträgt für die einfache Strecke zur Arbeitsstätte 0,30 € pro Kilometer und Arbeitstag. Arbeitgeber versteuern diesen Zuschuss pauschal mit 15 %, zuzüglich Solidaritäts- und Kirchensteuer, oder individuell pro Mitarbeiter.‍

Zur Ermittlung des Fahrtkostenzuschusses berechnen Arbeitgeber in der Regel die anwendbare Pendlerpauschale (Formel: km x 0,30 Euro/km x Anzahl der Arbeitstage). In den Steuerjahren 2022 bis 2026 werden ab dem 21. Kilometer acht Cent zusätzlich, also 0,38 Euro pro Kilometer, angesetzt.‍

Der Fahrtkostenzuschuss ist grundsätzlich nicht steuerfrei. Arbeitgeber können den Zuschuss pauschal mit 15 % Lohnsteuer versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer), dann ist der Zuschuss für Mitarbeiter steuerfrei. Alternativ kann der Fahrtkostenzuschuss individuell versteuert werden. Dafür sind zusätzlich Sozialabgaben fällig.‍

Besonders für Mitarbeiter, die weiter entfernt vom Arbeitsplatz wohnen, lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss. Zudem ist der Fahrtkostenzuschuss auch für Minijobber, die nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen dürfen, eine Möglichkeit, das Gehalt zu erhöhen.

Haftungsausschluss:

‍NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.