Der Fahrtkostenzuschuss ist für viele Firmen eine beliebte Möglichkeit, einen Arbeitgeberzuschuss steuerfrei und zusätzlich zum Gehalt zu gewähren und Mitarbeitende finanziell zu unterstützen. Wie genau Arbeitgeber mit dem Zuschuss Jobticket Lohnsteuer sparen können, wie man Jobticket und Sachbezug steuerfrei gleichzeitig nutzt, und wie sich der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss auch für Arbeitnehmende lohnt. Ein Überblick.
In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit und die Entlastung der Umwelt immer größere Themen werden, gewinnen Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität zunehmend an Bedeutung.
Eine solche Maßnahme, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktiv ist, ist das Jobticket.
Doch wie genau funktioniert das Jobticket, wie unterscheidet es sich zum Fahrtkostenzuschuss, welche steuerlichen Vorteile ergeben sich daraus und wie können Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer:innen von diesem Angebot profitieren? In diesem Artikel gehen wir auf diese Fragen ein und bieten Informationen und Einblicke für Arbeitgeber im Jahr 2024.
Jobtickets sind persönliche Zeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die von Arbeitgebern beim lokalen Verkehrsverbund bestellt werden und ihren Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden.
Das Jobticket ermöglicht den Mitarbeitenden, den öffentlichen Nahverkehr für den Arbeitsweg zu nutzen, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen. Da es eine Monatskarte ist, kann mit dem Jobticket der ÖPNV auch privat genutzt werden. Neben der finanziellen Entlastung der Mitarbeitenden fördert dies auch eine umweltfreundliche Art der Mobilität und kann zur Reduzierung von Verkehr und Emissionen, besonders in Städten, beitragen.
Beim Jobticket handelt es sich um einen Arbeitgeberzuschuss, der an das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen gebunden ist.
Wie unterscheidet sich das Jobticket zum Fahrtkostenzuschuss?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fahrtkostenzuschuss und Jobticket. Wird der Fahrtkostenzuschuss für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmittel verwendet, spricht man vom Jobticket.
Wird der Fahrtkostenzuschuss hingegen für andere Verkehrsmittel genutzt, wie z.B. das eigene Fahrzeug, bleibt es beim Fahrtkostenzuschuss.
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Ein zentraler Vorteil des Jobtickets liegt in seiner steuerlichen Behandlung. Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Jobtickets bis zu einer monatlichen Obergrenze von 50 Euro steuerfrei zur Verfügung stellen. Darunter fällt übrigens auch das Deutschlandticket Jobticket.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen den Wert des Jobtickets bis zu dieser Grenze ohne Abzüge erhalten können.
Diese steuerliche Begünstigung macht das Jobticket nicht nur attraktiv für Arbeitnehmer:innen, sondern bietet auch Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Zum Vergleich: 85,75 Euro würde es Arbeitgeber kosten, wenn sie ihren Mitarbeitenden eine 50 Euro Netto-Gehaltserhöhung geben wollen.
Arbeitgeber können nicht nur das Jobticket, sondern auch andere steuerfreie Sachbezüge in 2024 gleichzeitig gewähren. Dies könnte beispielsweise Essensgutscheine oder andere Vergünstigungen umfassen.
Wichtig ist dabei jedoch, dass die Freigrenze von 50 Euro für den Sachbezug separat gilt. Das heißt, dass Arbeitnehmende von beiden Vorteilen profitieren können, ohne dass der eine den anderen beeinflusst.
Für die 50-Euro-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge im Monat gilt es folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Beispiele, die unter den 50 Euro Sachbezug fallen, sind:
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt im Detail, welche Regelungen und Voraussetzungen für die steuerfreie Vergütung in Form von Sachbezügen gelten. Diese Gesetze können sich immer wieder ändern oder vom Gesetzgeber angepasst werden.
Nach 2024 gibt es für 2025 keine wesentlichen Neuerungen in Bezug auf steuerfreie Sachbezüge. Die letzte Änderung bei der Steuerfreiheit für Sachbezüge wurde am 01.01.2022 vorgenommen, als die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge von 44 auf 50 Euro pro Monat angehoben wurde. Dieser Betrag blieb 2024 unverändert, so auch in 2025. Diese Regelung gilt im Übrigen nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte, für Mini-Jobber und Auszubildende.
Seit Mai 2023 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zudem das Deutschlandticket anbieten, welches Mitarbeitern ermöglicht, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland zu nutzen. Unternehmen können dabei entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern den Betrag des Deutschlandtickets als Jobticket steuerfrei über den ÖPNV-Zuschuss erstatten oder ob sie das Ticket selbst kaufen und steuerfrei über den Sachbezug abrechnen. Nutzen Arbeitgeber für die Abrechnung den ÖPNV-Zuschuss können sie weiters den 50 Euro Sachbezug gewähren, was einer höheren Steuerersparnis entspricht.
Zudem können Arbeitgeber das Deutschlandticket als Jobticket mit mindestens 25% der Ticketkosten übernehmen, um so einen zusätzlichen Rabatt von 5% auf die Kosten zu erhalten. Dies führt dazu, dass Mitarbeiter das Jobticket mindestens 30% günstiger erhalten.
Neben dem Jobticket haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss anzubieten.
Dieser Mobilitätszuschuss beträgt bis zu 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und ist steuerfrei, wenn dafür ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Übrige Fahrtkostenzuschüsse, bei denen der Arbeitgeber dem Beschäftigten die Kosten der Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug bezuschusst, sind steuerpflichtig (EStG § 9).
Unternehmen können diese Maßnahme nutzen, um die finanzielle Belastung für ihre Mitarbeitende beim Arbeitsweg zu reduzieren und gleichzeitig von den steuerlichen Anreizen zu profitieren. So können sie mit einem Jobticket Kosten senken.
Das Jobticket müssen Arbeitgeber nicht in die monatliche 50 Euro-Freigrenze einbeziehen.
Auch eine etwaige Pauschalbesteuerung der Monatskarte entfällt. Das reduziert den administrativen Aufwand und auch die Kosten erheblich – und schafft den Unternehmen einen weiteren Anreizhebel, um sich auf dem Arbeitsmarkt für Bewerber:innen hervorzuheben.
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Die Bereitstellung eines steuerfreien Fahrtkostenzuschusses kann für Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen.
Zum einen kann dies die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber steigern. Arbeitnehmende schätzen Arbeitgeber, die sich um ihre finanzielle Entlastung und ihr Wohlbefinden kümmern.
Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei, eröffnet das Arbeitgebern die Möglichkeit, Lohnnebenkosten zu senken und gleichzeitig ihre soziale Verantwortung in Bezug auf umweltfreundliche Mobilität zu demonstrieren.
Nicht zuletzt hilft es Unternehmen dabei, Mitarbeitende mit einem attraktiven Anreiz zur regelmäßigen Rückkehr ins Büro zu verhelfen.
Arbeitnehmer:innen profitieren auf vielfältige Weise von einem steuerfreien Fahrtkostenzuschuss. Erstens werden finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg reduziert. Dies kann die individuelle finanzielle Situation verbessern und den Mitarbeitenden in Zeiten von steigenden Preisen mehr finanziellen Spielraum bieten.
Zweitens ermöglicht dieser steuerfreie Arbeitgeberzuschuss die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, was nicht nur den Verkehr in Städten entlastet, sondern auch zur Reduzierung von Emissionen beiträgt.
Das steuerfreie Jobticket kann auch Teil eines umfassenderen Mobilitätsbudgets sein, das verschiedene Transportmöglichkeiten für Mitarbeitende bietet. Dieses Budget kann nicht nur das Jobticket, sondern auch Fahrradleasing, Carsharing oder andere nachhaltige Mobilitätsoptionen umfassen. Dies ermöglicht den Mitarbeitenden, die am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passende Option auszuwählen.
Insgesamt zeigt sich, dass das Jobticket nicht nur eine Möglichkeit ist, Arbeitnehmer:innen den Weg zur Arbeit zu erleichtern, sondern auch finanzielle und steuerliche Vorteile für Arbeitgeber bietet. Als Mitarbeiterbenefit fördert nicht nur umweltfreundliche Mobilität, sondern stärkt auch die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber. Arbeitgeber können durch die Bereitstellung von steuerfreien Vergünstigungen ihre Mitarbeiterbindung stärken und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten. Die Kombination aus Jobticket und Fahrtkostenzuschuss kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vorteilhaft sein und zu einer positiven Unternehmenskultur beitragen, die Nachhaltigkeit und Mitarbeiterzufriedenheit in den Fokus stellt.
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Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.