Seit 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket – auch D-Ticket oder 49-Euro-Ticket genannt – im monatlich kündbaren Abonnement. Mit dem Deutschlandticket können Pendlerinnen und Pendler bundesweit für einen monatlichen Fixpreis alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Was müssen Arbeitgeber steuerlich beachten, wenn sie einen Teil der Kosten für das Deutschlandticket bezahlen oder das Ticket sogar ganz übernehmen?
Zahlen Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss zum vom Mitarbeitenden erworbenen Deutschlandticket, ist dieser Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistung. Dieser Zuschuss gilt bis zum vollen Betrag des Kaufpreises für das Ticket. Der liegt derzeit bei 49 Euro monatlich, ab Januar 2025 wird der Ticketpreis 58 Euro betragen. Gewähren Arbeitgeber den Zuschuss im Wege einer Gehaltsumwandlung oder eines Gehaltsverzichtes, gilt diese Regelung allerdings nicht.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese steuerfreien Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag mindern. Arbeitgeber müssen daher für das Finanzamt die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden im Kalenderjahr gezahlten steuerfreien Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen.
Alternativ können Unternehmen die geleisteten Arbeitgeberzuschüsse für ein Kalenderjahr einheitlich mit 25 % pauschal versteuern (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer). Dabei bleibt für Mitarbeiter der Zuschuss steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Diese Vorgehensweise hat für Beschäftigte den Vorteil, dass der Arbeitgeberzuschuss dann nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet wird und deshalb auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. In diesem Fall bleibt der Zuschuss auch dann steuerfrei, wenn diese Arbeitgeberleistung im Wege einer Gehaltsumwandlung erfolgt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Diese steuerlichen Regeln gelten übrigens auch, wenn das Deutschlandticket nicht für den Weg zur Arbeit, sondern ausschließlich privat genutzt wird.
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Beratung buchenZudem gelten diese Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden das Deutschlandticket als Jobticket über den Sachbezug unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellen. Denn auch der geldwerte Vorteil in Form von Sachleistungen kann unter den genannten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein oder alternativ vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden.
Das Deutschlandticket als Jobticket hat einen lohnenden Vorteil für Unternehmen und Mitarbeiter: Beteiligen sich Arbeitgeber mit mindestens 25% am Deutschlandticket anteilig (bis Dezember 2024: 12,25 Euro; ab Januar 2025: 14,50 Euro), gibt es auf das Ticket einen Rabatt von 5 %. Der Preis für dieses Deutschland-Jobticket und damit auch der geldwerte Vorteil beträgt somit nur 46,55 Euro monatlich.
Je höher die Zuzahlungen durch den Mitarbeitenden sind, desto geringer fällt dadurch der (ggf. nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreie) geldwerte Vorteil des Jobtickets aus. Dabei weisen Arbeitgeber in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung die Summe der im Kalenderjahr steuerfrei gelassenen geldwerten Vorteile aus, die in der Steuererklärung auf den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag angerechnet werden.
Findet für das Jobticket eine Gehaltsumwandlung statt, ist das Ticket zwar nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, kann aber im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuerfrei bleiben, sofern der geldwerte Vorteil und weitere Sachbezüge mit Einzelbewertung insgesamt nicht höher als 50 Euro im Monat sind.
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Beratung buchenNutzen Mitarbeitende das Deutschlandticket für Dienstreisen, kann der Arbeitgeber die Kosten für das Ticket in voller Höhe nach § 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG steuerfrei als Reisekosten erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass im jeweiligen Kalendermonat die Kosten ersparter Einzelfahrscheine für die dienstlichen Fahrten den Preis des Deutschlandtickets erreichen oder übersteigen. Inwiefern mit dem Deutschlandticket private Fahrten unternommen werden, spielt dabei keine Rolle.
Aufgrund der Deutschlandticket Preiserhöhung ab Januar 2025 übersteigt der Betrag künftig die sogenannte 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Das hat Auswirkungen auf Unternehmen, die das Deutschlandticket als Jobticket über den Sachbezug ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, da es dann zunächst nicht mehr steuerfrei ist.
Arbeitgeber haben nun zwei Optionen, wie sie dennoch das Deutschland-Jobticket steuerfrei ihren Mitarbeitenden anbieten.
Zum einen können Unternehmen vom §3 Nr. 15 im Einkommensteuergesetz Gebrauch machen. Die dort festgehaltene Regelung besagt, dass Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber angeboten werden dürfen. Somit kann das Deutschlandticket weiterhin steuerfrei und sozialabgabenfrei ohne Sachbezug angeboten werden. Wenn es als Jobticket ausgewiesen wird.
Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, das Deutschlandticket anteilig über den Sachbezug anzubieten. Wenn ihr Zuschuss zum Ticket unter der 50-Euro-Freigrenze bleibt. In diesem Fall kommen die Mitarbeitenden für den Differenzbetrag selbst auf.
Technisch umsetzen lässt sich diese Option beispielsweise über die neue Split-Pay-Funktion von NAVIT.
Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.