Fahrradfahren fördert nicht nur die Gesundheit, sondern schützt gleichzeitig die Umwelt und das Klima. Immer mehr Menschen steigen deshalb für ihren Arbeitsweg auf das Rad um. Besonders beliebt sind in den letzten Jahren E-Bikes geworden, die allerdings nicht ganz so günstig zu haben sind. Da wird das Fahrradleasing als Mitarbeiterbenefit interessant. Seit Anfang 2019 haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad über ein Fahrrad-Leasing steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Wir haben alle Infos zum Dienstfahrrad Leasing in einem umfassenden Guide zusammengefasst.
Ein Dienstfahrrad, oft auch als Firmenrad oder Jobrad bezeichnet, ist ein Fahrrad, das von Arbeitgebern, in der Regel über ein Fahrrad-Leasing, an ihre Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um ein attraktives Mitarbeiterbenefit, das nicht nur die Mobilität der Mitarbeitenden fördert, sondern auch positive Auswirkungen auf deren Gesundheit und die Umwelt hat. Diese Fahrräder können für den täglichen Arbeitsweg, für dienstliche Zwecke und für private Fahrten genutzt werden und bieten eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Verkehrsmitteln.
Verschiedene Begriffe, die dasselbe meinen: Dienstfahrrad, Dienstrad, Firmenrad, Jobrad, Company Bike - Unterschiedliche Bezeichnungen für ein Fahrrad, welches Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber über ein Fahrrad-Leasing, auch Bike-Leasing genannt, überlassen bekommen.
Ein Dienstfahrrad kann ein Fahrrad, E-Bike oder auch (S-)Pedelec sein. Grundsätzlich kann jedes Fahrrad über ein Fahrrad-Leasing als Dienstrad erworben werden.
Allerdings gelten für die verschiedenen Fahrradtypen unterschiedliche steuerliche Bedingungen:
Aktuell machen Fahrräder und besonders Elektrofahrräder (Pedelecs, E-Bikes), die bis zu 25 km/h fahren, den größten Anteil am Bikeleasing aus.
Dienstfahrrad-Leasing, auch als Bikeleasing bekannt, ist ein unkomplizierter Prozess, bei dem Mitarbeitende ein Fahrrad als Dienstfahrrad über einen Leasingvertrag nutzen können. Dieser Vertrag erstreckt sich über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel zwischen 36 und 48 Monaten, und beinhaltet neben dem Fahrrad oft auch Versicherung und Wartung. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden das Dienstfahrrad in Form einer Sachleistung, zusätzlich zum Gehalt, oder in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellen.
Sowohl beim Leasing als auch bei der Finanzierung werden regelmäßig kleine Raten fällig, um das neue Fahrrad oder E-Bike zu bezahlen. Dennoch unterscheiden sich die beiden Finanzierungsmodelle: Bei der Finanzierung handelt es sich um einen Kredit, den die Fahrradkäufer in monatlichen Raten Schritt für Schritt abbezahlen. Zum eigentlichen Anschaffungspreis können hierbei auch noch Kreditzinsen hinzukommen. Im Rahmen eines Leasings zahlen Leasingnehmer die monatlichen Raten dagegen als eine Art Miete für die Nutzung des neuen Fahrrads oder E-Bikes. Am Ende der Laufzeit (in der Regel 36 Monaten) können sie sich entscheiden, ob sie das Rad zurückgeben oder zum günstigen Restwert übernehmen möchten.
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Beratung buchenEin Fahrrad Leasing lohnt sich, da es sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen zahlreiche Vorteile bietet. Firmenfahrräder sind modern, klimafreundlich und kosteneffizient für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmende. Das Dienstrad stellt einen attraktiven Mitarbeiterbenefit in 2025 dar.
Mitarbeitende profitieren von einem attraktiven und gesunden Transportmittel, das ihre Lebensqualität verbessert und die Pendelkosten senkt. Unternehmen wiederum stärken ihre Arbeitgebermarke, fördern die Mitarbeitergesundheit und erfüllen gleichzeitig ihre Nachhaltigkeits- und Klimaverpflichtungen.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob dem Arbeitnehmenden das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung überlassen wird.
Für zurückgelegte Kilometer fallen, anders als beim Dienstwagen, keine weiteren Steuern an.
In beiden Fällen muss das Dienstrad für die einzelnen Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung erfasst werden. Folgende Angaben sind dabei aufzuführen:
Besonders beliebt ist das Modell der Gehaltsumwandlung. Das Fahrrad-Leasing über Gehaltsumwandlung funktioniert wie folgt:
Der Vorteil: Der nach der Gehaltsumwandlung zu versteuernde geldwerte Vorteil für das Fahrrad ist deutlich niedriger als der Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate. Beispiel: Sechs Euro für ein Fahrrad mit einem Listenpreis von 2.500 Euro (entspricht den zu versteuernden 0,25%) gegenüber 70 Euro. Demnach sinkt der steuerpflichtige Bruttolohn.
Am Ende des Leasingvertrags gibt es in der Regel die Option, das Fahrrad zu einem reduzierten Preis zu kaufen (hier spricht man von einer Übereignung) oder es zurückzugeben und ein neues zu leasen. Diese umfassenden Leasingpakete beinhalten oft auch Versicherung und Wartung, was die Sorgen der Mitarbeitenden in Bezug auf Reparaturen und Schäden minimiert.
Das Leasing von E-Bikes kann auch Nachteile haben. Meist betreffen diese jedoch das private Leasen. Daher empfiehlt sich ein E-Bike Leasing über den Arbeitgeber.
Grundsätzlich verringert sich durch das Leasing per Gehaltsumwandlung die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuern und auch Sozialabgaben. Dieser Umstand wird oft als Nachteil des Bikeleasings genannt, da dadurch auch die entsprechenden Rentenansprüche geringer ausfallen. Allerdings handelt es sich dabei um eher geringe Beträge, die durch die Ersparnis während des Leasing in der Regel ausgeglichen werden, besonders dann, wenn sich Arbeitgeber mit Zuschüssen am Dienstrad Leasing beteiligen.
Arbeitgeber, die ein E-Bike Leasing als Gehaltsextra anbieten, übernehmen in der Regel die Kosten für die Anschaffung und das Leasing der Fahrräder. Zusätzlich können Kosten für Versicherung und Wartung anfallen. Diese Investitionen zahlen sich jedoch oft durch gesteigerte Mitarbeiterbindung und -motivation sowie positive Umweltauswirkungen aus.
Die Kosten für das Leasing eines Fahrrads variieren je nach Modell und Vertragsbedingungen. Die Gesamtkosten hängen von Faktoren wie der Vertragsdauer und den gewählten Zusatzleistungen ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Kosten oft steuerlich absetzbar sind, was die finanzielle Belastung weiter reduziert.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte empfiehlt sich ein Fahrrad Leasing Anbieter Vergleich. Wir haben alle wichtigen Fahrrad Leasing Anbieter in dieser Übersicht miteinander verglichen.
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Die Einsparungen durch ein Fahrrad Leasing sind signifikant. Mitarbeitende sparen durch steuerliche Vorteile und niedrigere Unterhaltskosten erhebliche Summen. Arbeitgeber profitieren von gesteigerter Produktivität, geringeren Krankenstandsraten und einem positiven Image als umweltbewusste Arbeitgeber.
Mitarbeitenden können beim Fahrradleasing bis zu 40% gegenüber dem Direktkauf sparen.
Der Arbeitgeber (Leasingnehmer) schließt einen Leasing-Vertrag mit der Leasinggesellschaft (Leasinggeber), dem Anbieter des Dienstfahrrad-Leasings. Damit gehört das Dienstfahrrad zunächst dem Arbeitgeber, der das Fahrrad dem Arbeitnehmenden für die Dauer des Leasingvertrages überlässt.
Arbeitnehmende haben nach Ablauf des Leasingvertrags oft die Möglichkeit, das E-Bike zu einem reduzierten Preis zu kaufen. Alternativ können sie es zurückgeben. Die genauen Bedingungen variieren je nach Vertrag und Anbieter. Ein Vergleich der Fahrrad Leasing Anbieter lohnt sich.
Ja, auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, Fahrräder und E-Bike privat zu leasen. Zwar bietet das nicht die gleichen steuerlichen Vorteile wie das Dienstfahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber, ist aber eine attraktive Option für alle, die ein hochwertiges Fahrrad nutzen möchten und den hohen Anschaffungspreis nicht auf einmal aufwenden können oder möchten. Ein Fahrrad Leasing Anbieter Vergleich kann dabei helfen, die richtigen Preise für ein privates E-Bike Leasing zu finden.
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