Firmenwagen Versteuerung: So funktioniert's

Inhalt

  • Was versteht man unter einem Firmenwagen?
  • Einfacher, flexibler und inklusive Steuervorteil: Firmenwagen im Abo
  • Firmenwagen versteuern: Diese Möglichkeiten gibt es
  • 3 Tipps, wie Arbeitgeber beim Versteuern von Firmenwagen sparen können
  • FAQ Firmenwagen

Was versteht man unter einem Firmenwagen?

Kurz und knapp: Ein Firmenwagen ist ein Fahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelassen ist und das dieses einem Mitarbeiter zur Nutzung überlässt. Der Mitarbeiter darf den Firmenwagen je nach Vereinbarung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter entweder nur beruflich oder beruflich als auch privat nutzen. Grundsätzlich muss der Firmenwagen mindestens zu zehn Prozent für berufliche Fahrten genutzt werden.

Wichtig: Wenn Mitarbeiter einen Firmenwagen privat nutzen, müssen sie ihn versteuern. Denn sie ziehen aus der privaten Nutzung einen geldwerten Vorteil.

Dienstwagen vs. Firmenwagen: Gibt es einen Unterschied?

Die Bezeichnungen Firmenwagen, Firmenauto, Dienstwagen oder Dienstauto meinen das Gleiche. Unterschiede gibt es keine.

Welche Arten von Firmenwagen gibt es?

Unternehmen können ihren Mitarbeitern verschiedene Arten von Fahrzeugen bereitstellen: Möglich sind der klassische Dienstwagen, Poolautos oder Leasingfahrzeuge.

Poolfahrzeuge

Ein Poolauto ist ein Fahrzeug, das ein Unternehmen seinen Mitarbeitern für betriebliche Zwecke zur Verfügung stellt. Es ist also nicht einem einzelnen Mitarbeiter zugewiesen, sondern kann von allen genutzt werden, beispielsweise vom Facility-Management für Besorgungen oder vom Vertriebsmitarbeiter für Außenterminen.

Die Kosten für ein Poolfahrzeug trägt allein der Arbeitgeber – von der Anschaffung über die Versicherung bis hin zur Versteuerung. Arbeitgeber können Poolfahrzeuge auch für private Fahrten freigeben. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer dann die Fahrten versteuern.

Leasingauto

In der Regel leasen Unternehmen ihre Fahrzeuge. Denn ein Auto Leasing erhöht die Liquidität eines Unternehmens. So können Unternehmen die im Leasingvertrag festgelegten monatlichen Raten steuerlich als Betriebskosten geltend machen, während bei einem Kauf Abschreibungen anfallen würden. Beim Firmenleasing tragen Unternehmen weder ein Verschleiß- noch ein Restwertrisiko. 

Unternehmen und ihre Mitarbeiter müssen jedoch den Bruttolistenpreis des Leasingfahrzeugs versteuern und das unabhängig davon, wie hoch die eigentlichen Anschaffungskosten sind.

Firmenwagen im Abo: Einfacher, flexibler und inklusive Steuervorteil

In den letzten Jahren hat sich das Auto Abo als günstige und flexible Alternative zum Leasingauto, einem Poolfahrzeug oder dem Dienstwagen entwickelt. Der Vorteil von Auto Abos: Sie sind deutlich flexibler. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern auch kurzfristig Autos zur Verfügung stellen und das ohne langfristige Bindung. Denn die durchschnittliche Abolaufzeit beträgt zwischen sechs und zwölf Monate, was deutlich kürzer ist als die Laufzeit von Leasingverträgen. Zudem ist die Auswahl oft vielfältig: Vom Hybrid bis zum E-Auto, vom Kombi bis zum SUV können Unternehmen und Mitarbeiter zwischen vielen Modellen wählen.

Auto Abos sind für Unternehmen deutlich einfacher zu verwalten als Leasingfahrzeuge. Auto Abo Anbieter stellen auf ihrer Plattform eine einfache Online-Buchung bereit über die Mitarbeiter innerhalb weniger Minuten ihr Wunschfahrzeug aussuchen, die monatlichen Kosten berechnen und direkt bestellen können. Verantwortliche im Unternehmen müssen sich nicht mit Themen wie Versicherung oder Schadenmanagement beschäftigen, da Auto Abos Full-Service-Produkte sind.

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Firmenwagen versteuern: Diese Möglichkeiten gibt es

Werden Firmenwagen von Mitarbeitern auch privat genutzt, gelten besondere steuerliche Regeln. Für die Versteuerung eines Dienstwagens stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung.

  • Die Ein-Prozent-Regelung (oder 1%-Methode)
  • Das Führen eines Fahrtenbuchs (oder Fahrtenbuchmethode)

1. Die Ein-Prozent-Regelung

Die Ein-Prozent-Regel ist die von Arbeitnehmern meistgenutzte Variante der Versteuerung von Dienstwagen. Schließlich ist die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils die einfachste und unbürokratischste Lösung, wenn für den Firmenwagen für Mitarbeiter kein Fahrtenbuch geführt werden soll.

Wie funktioniert die 1%-Regelung beim Firmenwagen?

Bei dieser Regelung versteuern Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil. Arbeitgeber führen auf diese Summe mit jeder Gehaltsabrechnung Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (und gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidarititätszuschlag) für Arbeitnehmer ab. 

Zusätzlich fallen pauschal 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen der Wohnung des Mitarbeiters und dem Arbeitsplatz an. 

Auch wenn diese Methode einfach anzuwenden ist, könnte sie sich bei teureren Fahrzeugen oder bei geringer privater Nutzung finanziell als nachteilig erweisen.

Beispiel: Bei einem Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro muss der Mitarbeiter monatlich 500 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einer Entfernung von 20 Kilometer zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz kommen monatlich zusätzlich 300 Euro hinzu, was einen zu versteuernden geldwerten Vorteil von 800 Euro ergibt. Bei einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 25 Prozent zahlt ein Mitarbeiter so 2.400 Euro Steuern pro Jahr.

Sonderbesteuerung für Elektrofahrzeuge

Für E-Autos gibt es besondere Besteuerungsregelungen. Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 Euro haben eine vorteilhafte 0,25 %-Besteuerung. Bei teureren Elektro-Firmenwagen über diesem Preiswert erhöht sich die Versteuerung auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Diese 0,5%-Besteuerung gilt auch für Plug-in-Hybride, wobei diese eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer aufweisen müssen.

Diese ermäßigten Steuersätze sollen den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge fördern. Ein Elektroauto bietet somit erhebliche steuerliche Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen.

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2. Die Fahrtenbuchmethode

Steht einem Arbeitnehmer der Firmenwagen zwar prinzipiell zur Privatnutzung zur Verfügung, wird dieser aber kaum privat gefahren, kann die pauschale Besteuerung nachteilig sein. 

In diesem Fall lohnt es sich für den Mitarbeiter eher, ein Fahrtenbuch zu führen und nur den anteiligen Aufwand für die tatsächlichen Privatfahrten zu versteuern. Bei der Fahrtenbuchmethode müssen Arbeitnehmer also nur den tatsächlichen geldwerten Vorteil, den sie aus dem Firmenwagen ziehen, versteuern.

Auch wenn der Begriff nach viel manuellen Aufwand klingt, so stehen Unternehmen mittlerweile digitale Lösungen für das Führen eines Fahrtenbuches zur Verfügung.

Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode?

Bei der Fahrtenbuchmethode wird die private Nutzung des Dienstwagens präzise anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs erfasst. Die tatsächlichen Kosten für Privatfahrten werden versteuert. Diese Methode erfordert mehr Aufwand, lohnt sich jedoch, wenn der Anteil an geschäftlichen Fahrten hoch ist.

Beispiel: Bei einem Nutzungsverhältnis von 70 Prozent geschäftlicher Fahrten zu 30 Prozent privater Fahrten und jährlichen Gesamtkosten von 10.000 Euro für das Fahrzeug, beträgt die Versteuerung des privaten Nutzungsanteils 3.000 Euro.

3. Die Pauschalversteuerung

Neben den beiden genannten Versteuerungsmodellen können Arbeitgeber auch die Steuern für den Dienstwagen übernehmen und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Lohnsteuer mit einem pauschalen Steuersatz von 15 Prozent erheben. Dann fallen für Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dabei wird von 15 Fahrten pro Monat ausgegangen. 

Möglich ist diese Form der Versteuerung des Firmenwagens bis zu dem Betrag, den Arbeitnehmer als Pendlerpauschale von der Steuer absetzen könnten – was 30 Cent pro Kilometer entspricht. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer ohne Dienstwagen schlechter gestellt werden. Der darüber hinaus anfallende Betrag muss weiterhin zum individuellen Steuersatz besteuert werden.

Tipps für die richtige Versteuerung des Firmenwagens

Bevor man sich für eine der genannten Methoden entscheidet, sollte man zunächst durchrechnen, welcher Weg der günstigste ist. Denn Mitarbeitende sollten beachten, dass man die Versteuerungsart zwar zu Jahresbeginn, aber nicht mehr während eines Kalenderjahres ändern kann. Die einzige Ausnahme dafür ist, wenn Mitarbeitende das Auto wechseln. Bei der Berechnung können Firmenwagen-Steuer-Rechner helfen. Um die Steuerlast darüber hinaus zu senken, können Mitarbeitende auch diese Empfehlungen in Betracht ziehen:

1. Das richtige Fahrzeug wählen

Je niedriger der Bruttolistenpreis des Firmenwagens, desto weniger müssen Mitarbeitende bei der Ein-Prozent-Regel monatlich versteuern. Bei einem Elektroauto fällt die Besteuerung sogar noch geringer aus – nämlich 0,5 Prozent (bei einem Listenpreis über 70.000 Euro) oder nur 0,25 Prozent (bei einem Preis unter 70.000 Euro).

2. Weniger privat fahren

Je weniger Privatfahrten, desto weniger Steuern fallen an. Denn beim Firmenwagen wird die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert. Wissen Mitarbeiter bereits im Voraus, dass sie das Auto kaum für private Fahrten verwenden werden, können sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, die Nutzung im Vertrag einschränken. Arbeitgeber können mit weiteren Angeboten wie einem Mobilitätsbudget oder einem Deutschlandticket Mitarbeiter dazu incentivieren, das Auto öfter stehen zu lassen.

3. Kosten aufteilen

Wenn Mitarbeitende sich an den Anschaffungs- oder Unterhaltskosten des Fahrzeugs beteiligen, können sie die Steuerlast weiter senken. Denn diese Kostenbeteiligung mindert den geldwerten Vorteil. Denkbar ist es, dass sie sich entweder einmalig (zum Beispiel an Kosten für eine Sonderausstattung) oder regelmäßig beteiligen – etwa an privaten Tankkosten.

FAQ Firmenwagen

Was versteht man unter Firmenwagen?

Ein Firmen-, Dienst- oder Geschäftswagen ist ein Fahrzeug, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur beruflichen und gegebenenfalls privaten Nutzung überlässt.

Für wen lohnt sich ein Firmenwagen?

Für Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit häufig weite Strecken mit dem Auto zurücklegen, kann sich ein Dienstwagen aufgrund der geringen Versteuerungskosten durch die Ein-Prozent-Regelung lohnen.

Was kostet ein Firmenwagen im Monat?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt unter anderem auf das Fahrzeugmodell, die Kilometerleistung und die Versteuerungsmethode an. Um die Kosten für einen Firmenwagen abzuschätzen, helfen entsprechende Firmenwagen Rechner im Internet weiter.

Wie hoch wird ein Firmenwagen versteuert?

Je nach Versteuerungsart oder -variante wird ein Dienstwagen anders versteuert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zwischen der Pauschalversteuerung über den Arbeitgeber, der Fahrtenbuchmethode und der Ein-Prozent-Regelung wählen. Bei der Ein-Prozent-Regelung ist entscheidend, um welches Fahrzeug es sich handelt. Ein Verbrenner – also Diesel oder Benziner – wird monatlich mit ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Bei einem Plug-in-Hybrid sind es 0,5 Prozent und bei einem vollelektrischen Fahrzeug 0,25 Prozent – vorausgesetzt der Bruttolistenpreis liegt unter 70.000 Euro.

Wie viel darf man Firmenwagen privat nutzen?

Grundsätzlich muss ein Firmenwagen zu mindestens zehn Prozent für berufliche Zwecke genutzt werden. Wird diese Regel eingehalten, können darüber hinaus weitere Vereinbarungen im Bezug auf eine Begrenzung der Kilometerzahl pro Jahr festgelegt werden, welche zwischen 15.000 und 30.000 Kilometern liegen kann.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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