Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets vor. Damit sollen das Mobilitätsbudget und die Nutzung neuer Mobilitätsformen, wie etwa Sharing-Angebote, erleichtert werden. NAVIT CEO und Co-Founder René Braun sieht in dem Mobilitätsbudget sogar eine Möglichkeit, dem Dienstwagen Konkurrenz zu machen. Alles, was du über die neue Pauschalbesteuerung des Mobilitätsbudgets wissen musst.
Arbeitgeber sollen mehr Möglichkeiten erhalten, jenseits von Dienstwagen, Dienstrad und Deutschlandticket als Jobticket die Mobilität ihrer Mitarbeitenden steuerbegünstigt zu fördern. Die Bundesregierung plant dazu einen eigenen Steuervorteil für das Mobilitätsbudget.
Pressekonferenz mit Bundesfinanzminister Christian Lindner zum Jahressteuergesetz 2024 und zu Steuerentlastungen am 5. Juni 2024. Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Das Bundeskabinett hat nun am 5. Juni den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, indem von der Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets die Rede ist (Pressemitteilung Bundesfinanzministerium). Bundesfinanzminister Christian Lindner nennt das Mobilitätsbudget als ersten Punkt seiner Erklärung (siehe Minute 0:40 im Video). Anfang April hatte unter anderem das Handelsblatt von den Plänen berichtet.
Künftig sollen Arbeitgeber Mobilitätsbudgets bis zu einer Kostenobergrenze von 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in pauschal mit 25%* versteuern können, soweit sie das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, etwa in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses.
* zzgl. pauschaler Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, wenn anwendbar.
Das staatlich geförderte Mobilitätsbudget soll so funktionieren: Der Arbeitgeber finanziert die Nutzung von E-Scootern, E-Bike, Carsharing und weiteren Sharing-Angeboten. Der damit verbundene geldwerte Vorteil für Arbeitnehmende wird bis zu 2.400 Euro im Jahr pauschal zum Sondersatz von 25 Prozent versteuert. Dabei soll die steuerliche Vergünstigung nur gelten, wenn Arbeitgebende das Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren.
„Diese Steuerreform fördert nicht nur nachhaltige Mobilität, sondern schafft erstmals auch einen Anreiz, dem Dienstwagen und den damit verbundenen Steuerprivilegien Konkurrenz zu machen.“ (René Braun, NAVIT CEO und Co-Founder)
Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
Beratung buchenBisher gibt es ähnliche steuerliche Vergünstigungen unter anderem für die Nutzung von Dienstwagen, Dienstfahrrädern oder das Deutschlandticket als Jobticket, nicht jedoch für neue Mobilität. Mit dem Mobilitätsbudget sollen diese Möglichkeiten nun um neue Mobilitätsformen wie Sharing-Angebote erweitert werden. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Arbeitgeber erhalten hierdurch die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern ein vielfältiges Mobilitätsangebot bereitzustellen und vorhandene Angebote zweckorientiert zu ergänzen.“
Wollen Arbeitgeber derzeit neue Mobilitätsformen wie Carsharing und E-Scooter finanziell fördern, steht ihnen dafür eine Steuerfreigrenze von 50 Euro über den sogenannten Sachbezug zur Verfügung. Darüber hinaus gilt eine Pauschalversteuerung von 30 Prozent mit einer Höchstgrenze von 10.000 Euro pro Jahr. Diese Steuerregelung kann jedoch für verschiedene betriebliche Mitarbeiterangebote genutzt werden. Mit den aktuell geplanten steuerlichen Vorteilen sollen gezielt die Mobilität der Mitarbeitenden gefördert werden und insbesondere „die bereits vorhandenen Anreize zur Förderung einer möglichst klimaverträglichen Mobilität erweitert werden".
„Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht und Anwendungshürden und -vorbehalte werden überwunden“, - heißt es dazu im Gesetzentwurf.
In sogenannten Jahressteuergesetzen werden regelmäßig technische Anpassungen im Steuerrecht sowie Vereinfachungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhof. Der aktuelle Entwurf des Finanzministerium ist 240 Seiten lang und enthält neben dem Mobilitätsbudget rund 100 Neuregelungen und Maßnahmen, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen.
Das Gesetz beantwortet zudem auch noch Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, regelt Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und korrigiert Fehler.
Das Bundeskabinett hat Anfang Juni 2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen, der nun in Bundestag und Bundesrat beraten wird. Das endgültige Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 verabschiedet werden.
Die Einschätzung von NAVIT CEO & Co-Founder René Braun zur Pauschalsteuer für Mobilitätsbudgets in einem Artikel des Tagesspiegel Background.
Das Jahressteuergesetz bietet für die Mobilität von Unternehmen Vorteile: Die Besteuerung von Mobilitätsbudgets und neuer Mobilität wird einfacher. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung bedeutet für Arbeitgeber eine deutliche Erleichterung, da sie so nicht mehr jeden einzelne Beleg auf seine Steuerpflicht hin überprüft müssen. Arbeitgeber erhalten durch die neue Regelung die Möglichkeit, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses bis zu einem Betrag von 2.400 Euro jährlich pauschal mit 25% zu erheben, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Arbeitgeber können dadurch die Nutzung dieser Mobilitätsformen als Benefit günstiger und flexibler einführen im Vergleich zum Status quo.
Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht und Anwendungshürden sowie Anwendungsvorbehalte werden überwunden. Zudem dient die Regelung dem Ziel, die bereits vorhandenen Anreize zur Förderung einer möglichst klimafreundlichen Mobilität zu erweitern.
Eine ähnliche Entscheidung bezüglich der Nutzung von Dienstfahrrädern hat 2019 einen Boom bei E-Bikes und betrieblich geförderten Fahrrädern ausgelöst. Damals wurde das Firmenrad steuerlich der Nutzung eines Dienstwagen angepasst. Fünf Jahre später kommt kein großer Konzern mehr ohne Fahrrad aus. Dasselbe könnte jetzt auch mit Mobilitätsbudgets passieren. Wie können Unternehmen diesen Steuervorteil nun nutzen?
Viele Menschen sind bereits flexibel oder multimodal, also mit verschiedenen Verkehrsmitteln, unterwegs. Im Alltag nutzen sie neben Bus und Bahn oder Fahrrad auch Carsharing- und andere Sharing-Angebote. Diesen Mobilitätsmix können Unternehmen mit dem neuen Mobilitätsbudget als Mitarbeiterbenefit aktiv fördern und sich gleichzeitig als klimabewusster Arbeitgeber positionieren. Dabei ist es wichtig, die richtigen Optionen anzubieten. Die Empfehlung für Personalverantwortliche: Über eine Mitarbeiterbefragung ein genaues Bild zu den Bedürfnissen der Belegschaft machen und daran dann das Mobilitätsangebot auszurichten.
Sind die Bedarfe der Mitarbeitenden geklärt, können sich Firmen an die rechtliche und technische Umsetzung der Dokumentation machen, entweder über die interne IT-Abteilung oder einen externen Dienstleister. Das Mobilitätsbudget muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Dafür müssen Arbeitgeber entsprechende Zusatzvereinbarungen mit ihren Beschäftigten abschließen. Belege für die pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8 LStDV) müssen sie wie bei anderen Pauschalierungsmöglichkeiten im Lohnkonto aufzeichnen. Zusätzlich sind auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Trotz der Pauschalierungsmöglichkeit und der damit einhergehenden Vereinfachung, ist es dennoch empfehlenswert, neben Steuerberater und gegebenenfalls Arbeitsrechtler einen externen Dienstleister für die Umsetzung des Mobilitätsbudgets einzubeziehen, um sicherzustellen, dass das gewählte Modell für die Zwecke des Unternehmens geeignet ist und allen (steuer-)rechtlichen Vorgaben entspricht.
Hinweis: NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die Betrachtung stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.
Beratung buchenWas ist das Mobilitätsbudget?
Das Mobilitätsbudget ist eine Möglichkeit für Unternehmen, ihren Mitarbeitenden einen monatlichen Zuschuss für Mobilität zur Verfügung zu stellen, welchen sie für den Weg zur Arbeit oder privat verwenden können. Dieser Zuschuss kann Mitarbeitende dazu befähigen, klimafreundliche Mobilitätsformen zu nutzen, darunter öffentliche Verkehrsmittel, Sharing-Angebote oder Fahrrad-Abos.
Was sieht das Jahressteuergesetz 2024 vor?
Arbeitgeber können Mobilitätsbudgets bis zu 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter pauschal mit 25% versteuern, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden.
Wie erfolgt die Versteuerung?
Das Mobilitätsbudget wird pauschal mit 25% versteuert, sofern es als Sachbezug oder Zuschuss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird.
Welche Vorteile bietet die neue Regelung?
Unternehmen können leichter und flexibler Mobilitätsbudgets als Benefit einführen, was besonders für KMUs vorteilhaft ist. Es wird Unternehmen zudem ermöglicht, nachhaltige Mobilität besser zu fördern und Alternativen zum Dienstwagen zu schaffen.
Was ändert sich im Vergleich zur bisherigen Versteuerung?
Die Versteuerung wird einheitlicher und einfacher. Neue Mobilitätsformen wie Sharing-Angebote werden einbezogen, und die pauschale Besteuerung reduziert den bürokratischen Aufwand.
Sind andere steuerliche Vergünstigungen, wie etwa Dienstrad oder Jobticket, von der neuen Pauschalbesteuerung betroffen?
Nein, bestehende, steuerfreie oder steuerbegünstigte Mobilitätsangebote wie Jobtickets und Diensträder bleiben unberührt.
Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.