Mitarbeiterbenefits sind heutzutage als Teil einer optimalen Employee Experience nicht mehr wegzudenken. Viele Arbeitgeber wollen ihre Beschäftigten finanziell unterstützen und ihre Wertschätzung ausdrücken, ohne dabei den Weg über eine klassische Gehaltserhöhung zu gehen. Das kann sich für beide Seiten lohnen. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung können Unternehmen durch Corporate Benefits Steuern und Sozialabgaben einsparen – vorausgesetzt, sie halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Was HR-Verantwortliche bei Mitarbeiterbenefits beachten müssen: Ein Überblick.
Mitarbeiterbenefits, oder auch Corporate Benefits genannt, sind besondere Zusatzleistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Mit diesen zusätzlichen Leistungen können Arbeitgebende ihre Employer Brand stärken und damit ihre Attraktivität für Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, die Mitarbeiterbindung und -motivation verbessern oder zeigen, dass sie die Leistung ihrer Beschäftigten wertschätzen und anerkennen.
Weitere Begriffe, die im deutschsprachigen Raum für Mitarbeiterbenefits bzw. Corporate Benefits verwendet werden:
Benefits können finanzielle Leistungen in Form von Erstattungen, Gutscheinen oder Zuschüssen sein, sachliche Zuwendungen wie zum Beispiel technische Ausstattung oder ein Dienstrad bzw. Dienstwagen, aber auch Fort- und Weiterbildungsangebote oder Teambuilding-Maßnahmen. Laut Statistiken wie dem Circula Benefits Report war ein Zuschuss für Mobilität (z.B. ein Mobilitätsbudget) der Top-Wunschbenefit für Mitarbeitende in 2023.
Für eine optimale Employee Experience sollten Personaler:innen bei den Angeboten auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden achten. Beispiel Mobilität: Die einen mit Auto und langen Anfahrtswegen freuen sich über eine Tankkarte, die anderen ohne Führerschein über einen Zuschuss für die öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. Deutschlandticket) oder ein flexibles Mobilitätsbudget für Shared Mobility.
Dabei ist es entscheidend, dass Arbeitgeber einen einfachen Zugang zu den Benefits gewährleisten und das Benefits-Angebot auch offen kommunizieren. Das zeigt auch die Circula-Umfrage: Obwohl mit 86 Prozent die deutliche Mehrheit der befragten Beschäftigten in Deutschland Benefits von ihren Unternehmen erhält, nutzen nicht einmal die Hälfte (48 Prozent) diese regelmäßig.
Es gibt Mitarbeiterleistungen, wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Unternehmen in Deutschland für ihre Mitarbeitenden ganz oder anteilig übernehmen müssen. Zudem gibt es tarifliche Sozialleistungen, die je nach Arbeitgeber und Branche unterschiedlich sind. Hier sind die tarifvertraglichen Bedingungen der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ausschlaggebend.
Neben diesen verpflichtenden Mitarbeiterleistungen können Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch freiwillige Mitarbeiterangebote, sogenannte Corporate Benefits, gewähren. Diese müssen sich nicht gegenseitig ausschließen und können nebeneinander oder kombiniert angeboten werden. Ob und wie diese Mitarbeiterbenefits steuer- und sozialabgabenfrei sind, hängt von der Art des Benefits ab.
Corporate Benefits können in zwei Kategorien eingeteilt werden:
Barzuwendungen (engl. Cash Allowances) ergänzen das Gehalt um einen finanziellen Zuschuss. Sie sind in der Regel vertraglich festgehalten und werden regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt – wie zum Beispiel ein jährliches Urlaubsgeld oder ein monatlicher Fahrtkostenzuschuss – oder in Form von Prämien und Boni gewährt.
Anders als Geldleistungen werden Sachbezüge, oder auch Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen genannt, nicht direkt mit dem Gehalt ausgezahlt. Sie entsprechen dennoch einem monetären Wert, da es sich um Leistungen handelt, deren Kosten die Mitarbeitenden sonst selbst tragen müssten.
Zu den bekanntesten Beispielen gehört der Dienstwagen, den Mitarbeitende außerhalb der Arbeit auch privat nutzen können. Weitere Sachbezüge sind unter anderem Personalrabatte, Essensmarken, Tankgutscheine oder Weiterbildungskurse. Das bedeutet, Unternehmen können aus einem breiten Spektrum an Benefits wählen, um ihren Angestellten möglichst individuelle Zusatzleistungen anzubieten. Oftmals bieten Arbeitgeber Gutscheine und Geldkarten an, mit denen sich ihre Beschäftigten ihre Sachleistungen und Geschenke selbst aussuchen können.
Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
Beratung buchenUnternehmen können mit Corporate Benefits als Alternative zur Gehaltserhöhung Lohnnebenkosten sparen. Allerdings sind nicht alle Mitarbeitervorteile steuerfrei oder steuerbegünstigt. Der Zweck und die Art der Arbeitgeberleistung sind in der Regel entscheidend. Zudem muss der Benefit zusätzlich zum Gehalt und nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewährt werden, damit eine Pauschalbesteuerung oder eine steuerfreie Abrechnung möglich ist.
Für viele Corporate Benefits gibt es eine monatliche oder jährliche Freigrenze (zum Beispiel die 50€-Sachbezugsfreigrenze). Wird diese nicht eingehalten, müssen die Mitarbeitenden Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Arbeitgeberzuschuss zahlen. Die Höhe der Freigrenze hängt ebenso von der Art der Zuwendung ab. Darüber hinaus fallen für die Leistungen Steuern an. Zudem gilt es je nach Leistung folgende Punkte zu beachten:
In 2023 war einer Circula-Umfrage zufolge ein Mobilitätszuschuss der beliebteste Benefit für Mitarbeiter. Zudem waren flexible Arbeitsformen und Benefits rund um die Altersvorsorge bei den Mitarbeitern beliebt.
Auch in 2024 steht ein Zuschuss für Mobilität ganz oben auf der Liste der Top-Wunschbenefits für Mitarbeitende. Diese Liste zeigt die zehn Benefits, die sich moderne Mitarbeitende dieses Jahr wünschen:
Die beliebtesten Benefits für Mitarbeiter im Detail:
Immer wieder als Wunschbenefit wird ein Mobilitätszuschuss genannt. Arbeitgeber können beispielsweise mit einem Mobilitätsbudget ihre Beschäftigten in ihrer persönlichen Mobilität finanziell entlasten und gleichzeitig den Wünschen ihrer Mitarbeiter nach mehr Flexibilität gerecht werden, wenn sie ihnen ein flexibles Mobilitätsangebot ermöglichen.
Seit Mai 2023 gibt es zudem das Deutschlandticket, mit welchem Mitarbeiter deutschlandweit die öffentlichen Verkehrsmittel für nur 49 Euro monatlich nutzen können. Arbeitgeber können es als Jobticket bezuschussen, wodurch sich der Preis sogar verringert.
Besonders beliebt sind auch Company-Bikes. Gerade als E-Bike erfreuen sie sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Sie tragen dem Wunsch vieler Beschäftigten nach nachhaltigen Verhalten und Bewegung Rechnung und werden nicht nur von jüngeren Mitarbeitenden genutzt. Mittlerweile bieten diverse Firmen Leasing-Räder an: Arbeitgeber tragen dabei für das Firmenrad die Leasing-Kosten sowie die Versicherungsgebühren.
Viele Umfragen unter Beschäftigten zeigen: Homeoffice, Remote Work und flexible Arbeitszeiteinteilung zählen weltweit zu den beliebtesten Benefits für Mitarbeiter. Eine Umfrage von McKinsey ergab, dass 87 Prozent der Menschen, wenn sie die Möglichkeit haben flexibel zu arbeiten, diese nutzen. Laut einer forsa-Studie im Auftrag von NEW WORK wünschen sich 51 Prozent der Fachkräfte zwischen 30 und 49 Jahren eine Homeoffice-Option. Bei einer Umfrage der Job-Plattform Remote landete der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten mit 75 Prozent sogar auf Platz eins der Benefits, die sich Mitarbeiter:innen in Deutschland wünschen.
Eine Folge des demografischen Wandels: Eine gute Altersvorsorge ist für viele Mitarbeitende mittlerweile zu einem relevanten Faktor im Berufsleben geworden. Unternehmen, die betriebliche Altersvorsorgepläne anbieten, helfen ihnen dabei, für die Zukunft vorzusorgen.
Die berufliche Entwicklung steht auch ganz oben auf der Liste der beliebtesten Benefits vom Arbeitgeber. Berufliche Entwicklung ist aber nicht nur ein Benefit für Mitarbeiter. Für Arbeitgeber ergibt sich zudem ein vielversprechender Return on Investment, indem diese Angebote die Produktivität, Rentabilität und Mitarbeiterbindung steigern. Mit der Bereitstellung von Angeboten für die berufliche Entwicklung können Arbeitgeber vor allem auch die Unternehmenskultur verbessern.
Zu den Weiterbildungsmöglichkeiten zählen zum Beispiel berufsbezogene Angebote, Business Coachings oder die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums. Als Weiterbildungsmöglichkeit sind auch Sprachlern-Angebote sehr beliebt.
Sabbaticals, flexible Urlaubsregelungen oder das Recht auf unbezahlten Urlaub sorgen für eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Privatleben. Beispielsweise sind Sabbaticals eine attraktive Möglichkeit für Mitarbeitende, persönliche Interessen zu verfolgen, ohne gleich den Job aufzugeben. Finanzieren lässt sich ein Sabbatical beispielsweise durch ein Splitting des Gehalts: Das monatliche Einkommen wird für eine festgelegte Arbeitsphase reduziert ausgezahlt und das Sabbatical so geplant, dass hierdurch auch die Auszeit abgesichert ist. Selbstverständlich können Arbeitgeber auch einen Zuschuss oder eine Komplettfinanzierung des Sabbaticals wählen.
Unternehmen, die Gesundheitsprogramme und Wellness-Initiativen anbieten, zeigen ein starkes Engagement für das körperliche und geistige Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden. Dazu gehören Fitnesskurse, Gesundheitschecks, Ergonomieberatung oder auch Stressmanagement-Workshops.
Leckeres, vollwertiges Essen ist den meisten Menschen wichtig. Unternehmen, die keine eigene Kantine betreiben, können ihren Mitarbeitenden Lunch-Gutscheine bzw. Essensmarken ausgeben, die von Restaurants in der Nähe des Firmenstandorts angenommen werden.
Für Mitarbeitende mit jüngeren Kindern gehört ein Zuschuss zur Kinderbetreuung oder sogar ein betriebliches Betreuungsangebot zu den wichtigsten Wünschen an ihre Arbeitgeber. Daneben werden Angebote für eine Ferienbetreuung oder flexible Arbeitszeiten von Eltern geschätzt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
Bonusprogramme, Rabatte oder Vergünstigungen für Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens oder für andere Marken können ebenfalls attraktive Benefits für Mitarbeiter sein. Beliebt sind zum Beispiel Rabatte bei Einzelhandelsgeschäfte oder Restaurants.
Zu attraktiven Benefits für Mitarbeiter zählen auch Sport- und Freizeitangebote. Über eine komplett oder teilweise durch den Arbeitgeber bezuschusste Mitgliedschaft im Fitnessstudio freuen sich viele Mitarbeitende und sie kann eventuell überhaupt erst dazu führen, dass sie mit einem Training beginnen. Ein Personal Trainer für einen begrenzten Zeitraum kann zusätzlich motivieren und den Mitarbeitenden helfen, ihre eigenen Ziele zu erreichen.
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Barzuwendungen wie Boni und Prämien sollen die Mitarbeitenden belohnen und finanziell entlasten. Mit steigenden Gehältern und Auszahlungsbeträgen steigt jedoch auch der Steuersatz, so dass den Mitarbeitenden weniger Nettolohn als zuvor bleibt. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber auf diese Zuschüsse Lohnnebenkosten zahlen müssen.
Steuerfreigrenzen für diese Geldleistungen sind gesetzlich geregelt. Wenn Arbeitgeber einen Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) leisten, wird die Zuschusshöhe auf Grundlage des Arbeitgeberanteils berechnet, welcher aktuell bei rund 404 Euro im Monat liegt. Zahlen Arbeitgeber höhere Zuschüsse, müssen ihre Beschäftigten diese versteuern. Gleiches gilt für den Urlaubszuschuss: Er bleibt bis zu einer Freigrenze von 156 Euro steuerfrei. Für den Fall, dass Mitarbeitende verheiratet sind oder Kinder haben, ändert sich diese Freigrenze. Arbeitgeber müssen diesen Betrag pauschal mit 25 Prozent versteuern.
Fahrtkostenzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, auch ÖPNV-Zuschuss genannt, sind hingegen grundsätzlich steuerfrei. Außerdem auch das Deutschlandticket als Jobticket.
Im Gegensatz dazu bieten Sachbezüge (engl. “Fringe Benefits” oder “Non-Cash Benefits”) zahlreiche Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende, sie bringen aber auch zwei Nachteile mit sich: Sie müssen zweckgebunden gewährt werden und zahlen – anders als eine Bruttolohnerhöhung – nicht in die Rentenversicherung ein. Allerdings sind Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei – sofern sie innerhalb festgelegter gesetzlicher Freigrenzen liegen und vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Aktuell können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu einem Betrag von 50 Euro im Monat individuelle Geschenke machen oder ihnen Gutscheinkarten zur Verfügung stellen. Genauso sind Prepaidkarten für vorab festgelegte Zwecke möglich.
Für Sonderzuwendungen – Geschenke anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses – gelten Steuerfreibeträge von bis zu 60 Euro. Dieses Ereignis muss nicht dienstlich sein, wie zum Beispiel eine Jubiläumsfeier, sondern kann auch privater Natur sein, etwa ein Geburtstag oder eine Hochzeit. Mitarbeitenden dürfen so dreimal im Jahr beschenkt werden.
Bei Personalrabatten können Arbeitgebende und Mitarbeitende derzeit einen jährlichen Steuerfreibetrag von 1080 Euro nutzen. Es gilt zudem ein Bewertungsabschlag von vier Prozent. Beachten müssen Arbeitgeber hier, dass die verschenkten oder ermäßigten Waren und Dienstleistungen nicht überwiegend für den Bedarf der Mitarbeitenden produziert, vertrieben oder erbracht werden.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden auch externe Dienstleistungen – wie eine Ernährungsberatung oder Fitnesskurse – bis zu einem jährlichen Freibetrag von 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei anbieten, sofern diese Leistungen zur Gesundheitsförderung oder zur Verringerung von Krankheitsrisiken beitragen.
Darüber hinaus stehen Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung und der Kindererziehung in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen dabei nicht in Bezug zur aktuellen Tätigkeit stehen. Eltern können zwischen einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Kinderbetreuung wählen.
Zu den Sachbezügen gehören außerdem Mobilitätsausgaben wie das Deutschlandticket als Jobticket, Diensträder und Dienstwagen sowie Tankgutscheine. Dabei begünstigt der Gesetzgeber die umweltfreundliche Mitarbeitermobilität: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind grundsätzlich steuerfrei. Emissionsarme oder -freie Fahrzeuge – wie E-Bikes – können im Gegensatz zu Dienstwagen sogar außerhalb der Arbeit steuer- und sozialabgabenfrei genutzt und aufgeladen werden. E-Autos haben im Vergleich zu herkömmlichen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor eine niedrigere Versteuerung des geldwerten Vorteils (0,25 % statt 1% des Listenpreises des Neuwagens).
(Annahmen: Bruttogehalt von 4.000€, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Bundesland: Bayern, Kalenderjahr 2024)
Bei der Gestaltung von Benefits bauen Unternehmen immer mehr auf Sachbezüge, da sie attraktive und steuerlich vorteilhafte Möglichkeiten für Mitarbeiterbenefits bieten. Um die steuerlichen Vorteile von Sachleistungen optimal nutzen zu können, können HR-Verantwortliche auf eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt im Einzelfall zurückgreifen, um zusätzliche steuerliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die sogenannte Anrufungsauskunft oder Lohnsteueranrufungsauskunft erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Gehaltsextras wie Sachbezüge und Mitarbeiterbenefits gewähren können. Unternehmen können die Anrufungsauskunft bei ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.
Dabei geht es um ganz konkrete und klar formulierte lohnsteuerliche Sachverhalte und Zweifelsfragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren, wie beispielsweise die steuerliche Behandlung von Sachbezügen, Gehaltsumwandlungen oder die Anwendung von Pauschalversteuerungen. Arbeitgebende und Arbeitnehmende können so ihre lohnsteuerlichen Pflichten absichern lassen. Die Auskunft ist bindend und rechtlich sicher. Firmen können sie kostenlos vom zuständigen Finanzamt erhalten.
Erfahre mehr dazu in unserem ausführlichen Beitrag zur Anrufungsauskunft.
Gesetzliche Grundlagen:
Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug: BMF-Schreiben vom 15.03.2022
50 Euro Sachbezug: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Freigrenze beim 50 Euro Sachbezug: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und R 8.1 Abs. 3 LStR
Steuerliche Behandlung von Sachbezügen: § 8 Abs. 1 EStG
Gutscheinausgabe: R 38.2 Abs. 3 Satz 1 LStR
Pauschalisierung der Lohnsteuer: § 40 EStG
Weitere Quellen:
Haufe, Rainer Hartmann (o. J.). Jubiläumszuwendung / Lohnsteuer (Zugriff am 06.06.2024).
Haufe, Karl-Heinz Günther (25.11.2021). Teil 5: Rabattregelung und Rabattfreibetrag (Zugriff am 06.06.2024).
Spiegel, Maren Hoffmann (12.07.2022). Diese Zuschüsse gibt es von Arbeitgebern (Zugriff am 06.06.2024).
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Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.