Das Mobilitätsbudget ist ein monatlicher Zuschuss für mehr Flexibilität! Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden dieses zusätzliche Budget an, um Fahrten zur Arbeit oder private Ausflüge zu unterstützen.
Wie funktioniert das Mobilitätsbudget?
Ganz einfach: Das Guthaben kann für jegliche Art von Reisen genutzt werden – sei es geschäftlich oder privat. Mitarbeitende haben die Freiheit, jedes Mobilitätsmittel zu wählen, das durch das Mobilitätsbudget zugänglich wird.
Die Möglichkeiten sind endlos. Das bereitgestellte Mobilitätsguthaben kann für alle auf dem Markt verfügbaren Mobilitätsdienste genutzt werden. Hier sind nur ein paar Beispiele für Mobilitätsservices, aus denen du und deine Mitarbeiter:innen wählen können:
Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
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Von Flexibilität bis Klimaschutz: Das Mobilitätsbudget bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vorteile im Überblick:
Das Mobilitätsbudget ist die flexible Lösung für Unternehmen und Mitarbeiter:innen. Durch diese Zusatzleistung zum Gehalt eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten. Das Angebot können Unternehmen maßgeschneidert für ihre Mitarbeiter:innen gestalten, um auch die Buchhaltung positiv zu beeinflussen.
Aktuell variieren die Besteuerungsregeln je nach Verkehrsmittel: Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr und das Jobrad bleiben steuerfrei, während andere Optionen wie Uber und Taxi besteuert werden. Die Möglichkeiten zur Besteuerung von Mobilitätsbudgets in der Übersicht:
NAVIT bietet Unternehmen die Möglichkeit, Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs auf drei verschiedene Arten mit dem Mobilitätsbudget zu bezahlen:
Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.
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Das hängt von den Mobilitätsbedürfnissen deiner Mitarbeitenden ab. Du und dein Unternehmen können das Budget so festlegen, wie ihr es euch wünscht. Es gibt keine Obergrenze für die Ansetzung eines Mobilitätsbudget.
Beachte allerdings die Besteuerung und Abrechnung auf der Grundlage des festgelegten Betrags. Hier gelten je nach Mobilitätsdienst unterschiedliche Regeln.
Ein Anwendungsbeispiel: Nehmen wir an, du gewährst das Mobilitätsbudget als Sachleistung in Höhe von 50 Euro pro Monat für jede:n Mitarbeiter:in. In diesem Fall fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an.
Ja! Ein nicht genutztes Mobilitätsbudget kann auf den nächsten Monat übertragen werden und verfällt nicht monatlich. Aber das entscheidet natürlich das Unternehmen.
Wir haben Kunden, die ihr Budget monatlich zurücksetzen, weil sie ihre Belegschaft dazu ermutigen wollen, das Mobilitätsbudget zu nutzen.
Wir haben auch Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit geben, für größere Reiseausgaben zu sparen und ihr Budget von Monat zu Monat weiterlaufen zu lassen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Das Budget im Rahmen des Sachbezugs verfällt zum Monatsende.
Das kann dein Unternehmen selbst bestimmen. Mögliche Optionen sind:
Natürlich gibt es für jede Option, die das Unternehmen wählt, unterschiedliche Abrechnungs- und Steuerberechnungen.
Ja, vorhandenes Guthaben kann auch für ÖPNV-Abos (Zeitkarten, Deutschlandtickets, Jobtickets), Fahrradabonnements oder Fahrradleasing genutzt werden.
Ist die private Nutzung des Mobilitätsbudgets erlaubt?
Das hängt davon ab, wie dein Unternehmen das Mobilitätsbudget gestalten möchte. Grundsätzlich können ÖPNV-Tickets, das Fahrrad und Guthaben für Sharing-Angebote auch privat genutzt werden.
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Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.