Der Klimawandel verschärft sich. Das bedeutet, wir müssen uns mehr anstrengen und härtere Maßnahmen ergreifen um CO2 einzusparen. Der nächste Schritt zu einer nachhaltigen und CO2-armen Welt ist die CO2-Berichtspflicht für Unternehmen, die ab 2024 gelten wird. Für Unternehmen heißt das, mit dem Jahresanfang 2024 beginnt für sie die Dokumentation ihrer eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen. Auch im Bereich Verkehr: Mit der CO2-Reportpflicht rückt die nachhaltige betriebliche Mobilität weiter in den Blickpunkt.
CSRD-Richtlinie: Neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der CO2-Reportpflicht ist die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gemeint.
Sie löst die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014 ab. Die Richtlinie regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Damit müssen nun nicht nur die möglichen Auswirkungen, die der Klimawandel voraussichtlich auf das Unternehmen haben wird, dokumentiert werden (Outside-In-Perspektive).
Vielmehr müssen auch die tatsächlichen Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf die Umwelt und das Klima haben, offengelegt werden (Inside-Out-Perspektive). Das Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu erhöhen.
Das Thema Nachhaltigkeit rückt so bei Unternehmen mehr in den Mittelpunkt und wird mit Blick auf die Zukunft gefördert.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der bereits geltenden Non-Financial Reporting Directive Nachfolge (NFRD):
Die Ziele der CSRD Richtlinie:
Mit dem umfangreichen Update der CSRD-Richtlinie und CO2-Reportpflicht wird auch die Gruppe der Unternehmen ausgeweitet, die verpflichtet sind einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Unter die vorherige Regelung fielen in Deutschland lediglich rund 500 Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben mussten. Nach aktuellen Schätzungen unterliegen künftig circa 15.000 Unternehmen der neuen Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive.
Bisher betraf die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Finanzdienstleister, Genossenschaften, Kreditinstitute und Versicherungen. Die neue CSRD Richtlinie verpflichtet ab 2026 bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Beschäftigten zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts, wenn sie eine Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro oder einen Umsatz von mindestens 700.000 Euro vorweisen. Bereits ab 2025 verpflichtet sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter:innen im Jahresdurchschnitt, die zudem entweder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder Nettoerlöse von über 40 Millionen Euro haben.
Wir haben für dich die 22 wichtigsten Fragen zur anstehenden CSR-Pflicht und CO2-Reportpflicht zusammengestellt.
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Beratung buchenDie Nachhaltigkeitsberichterstattung ist vielschichtig und deckt mehrere Bereiche ab. Die neue CSRD Richtlinie orientiert sich dabei am etablierten ESG-Rahmenwerk, das die Aspekte Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) berücksichtigt.
Schwerpunkt der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird das CO2-Reporting.
Allerdings müssen laut CSRD-Richtlinie neben der CO2-Bilanzierung im Bezug auf Nachhaltigkeit auch folgende Inhalte dokumentiert werden:
Inhalt des Lageplans erfassen
Unternehmen sind in Zukunft verpflichtet, jährlich einen geprüften Lagebericht vorzulegen, der neue Kennzahlen (KPI) auf Basis einer EU-Taxonomie enthalten muss, wie beispielsweise Daten über CO2-Einsparungen, Energieverbrauch und Wiederverwertungsraten. Daneben sind bekannte Kennzahlen wie Umsatz, Investitionskosten und Betriebskosten zu berichten.
Zeitliche Fristen einhalten
Nach aktueller EU-Meldepflicht sind viele Unternehmen bereits 2025 (!) erstmals verpflichtet, ein CSRD Reporting über das Jahr 2024 abzugeben. Damit müssen alle für die CSRD Berichterstattung notwendigen Daten in einer angepassten Dateninfrastruktur bereits 2024 messbar und abrufbar sein: digital, zuverlässig und rechtzeitig.
Unterschiedliche Dateiformate berücksichtigen
Die rechtskonforme CSRD Berichterstattung ist nicht 1:1 vergleichbar mit dem Reporting von Finanzdaten. Das Reporting von nicht-finanziellen Daten wie CSRD enthält teilweise völlig unterschiedliche Datenquellen und -formate. Dafür ist es erforderlich, Daten aus verschiedenen Quellen (Systeme, Datensilos) zu erfassen und zu extrahieren, erforderliche Informationen zusammenzufassen und zu analysieren sowie Daten in einem strukturierten, überprüfbaren CSRD-Bericht abzubilden.
Passendes Verfahren wählen
Bedenkt man die bestehenden Fristen, bleibt nicht mehr viel Zeit für die Entwicklung und Abbildung einer passenden Strategie inklusive eines verlässlichen Verfahrens, einer angepassten IT-Infrastruktur (Data Management Lösung, Software) sowie automatisierten Prozessen für eine verlässliche Datenerhebung und Datenanalyse. Unternehmen können dabei auf externe Dienstleister zurückgreifen, die sie bei der CSRD Berichterstattung unterstützen.
Überblick gewinnen
Wo will das Unternehmen hin? Ein Überblick über die Anforderungen der CSRD ist der erste Schritt zur Berichterstattung. Wie können die Anforderungen zielgerichtet auf das Unternehmen angewendet werden und was sind die wesentlichen Themen, zu denen das Unternehmen berichten muss?
Status Quo überprüfen
Welchen Reifegrad hat das Unternehmen? Was soll das Unternehmen in den zu berichtenden Bereichen erreichen und wie können die erforderlichen Daten erhalten oder gemessen werden? Hier gilt es zu analysieren, auf welchen Grundlagen das Unternehmen aufbauen kann.
Fahrplan entwickeln
Was soll in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen werden? Auf dem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Berichtsprozesse in allen Einheiten implementiert werden und Verantwortlichkeiten geregelt werden. Welche Auswirkungen hat der Umstellungsprozess auf den neuen Standard für mein Unternehmen?
Rechtzeitig darauf einstellen
Hält es der Prüfung stand? Vor allem für Unternehmen, die zum ersten Mal eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen, können die Erwartungen der Prüferinnen und Prüfer eine Herausforderung darstellen. Eine frühzeitige Abstimmung schafft Klarheit über den Erwartungshorizont und hilft bei der Umsetzung der umfangreichen neuen Aufgaben.
Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.
Beratung buchenGerade im Bereich Mitarbeitermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an nutzbaren Daten, die zukünftig für die Berichterstattung vorliegen müssen. Verfügt das Unternehmen über keine eigenen Daten, werden aktuell statistische Werte angenommen. Allerdings können diese Werte einen hohen Anteil an spritbetriebenen Privatfahrzeugen annehmen. Das hat für dein Unternehmen jedoch negative Auswirkungen auf den CO2-Abgabepreis, der damit höher angesetzt wird. Für dein Unternehmen ist es daher sinnvoll die Mobilitätsdaten vollumfänglich zu erfassen.
Führt dein Unternehmen ein Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein, wird die betriebliche Mobilität deines Unternehmens an einem Ort übersichtlich gesammelt. Mitarbeitende können ihre Mobilitätsausgaben mit einer Mobilitätsbudget-Karte decken oder erhalten diese bei eigener Vorleistung zurückerstattet.
Damit bekommt dein Unternehmen Einblick in das Mobilitätsverhalten seiner Mitarbeiter:innen und kann die Daten dann anonymisiert auswerten und in das CO2-Reporting einfliessen lassen.
Was passiert, wenn das Mobilitätsbudget nicht die gesamte Mitarbeitermobilität abdeckt oder Mitarbeitende nicht alle Mobilitätsausgaben einreichen?
Beispielsweise weil ihr monatliches Mobilitätsbudget bereits aufgebraucht ist oder sie lieber für ihre Mobilitätsausgaben selber zahlen. Um auch diese Daten erfassen zu können, bietet es sich an anhand von anonymisierten Umfragen unter der Belegschaft die Datengrundlage zu vervollständigen. Der Mobilitätsmix in deinem Unternehmen wird somit erfasst und dokumentiert. Bei einem nicht nachhaltigen Mobilitätsmix können so Maßnahmen ergriffen werden um die CO2-Bilanz der betrieblichen Mobilität zu verbessern.
Einen weiteren Vorteil hat das Mobilitätsbudget: Über zertifizierte Klimaprojekte können alle mit dem Mobilitätsbudget verursachten CO2-Emissionen automatisch kompensiert werden.
Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.