Steuerfreier ÖPNV-Zuschuss oder Jobticket und Sachbezug nutzen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist der ÖPNV-Zuschuss? Der ÖPNV-Zuschuss ist ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden als flexibles Mitarbeiterbenefit und als Alternative zum Deutschlandticket als Jobticket anbieten können.
  • Keine Begrenzung beim ÖPNV-Zuschuss: Es gibt keine gesetzliche Grenze zur Höhe des staatlich geförderten ÖPNV-Zuschusses. Zudem sind ÖPNV-Zuschüsse steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Für alle Unternehmen geeignet: Der ÖPNV-Zuschuss ist für alle Unternehmensgrößen geeignet - unabhängig von der Mitarbeiteranzahl oder Unternehmensstruktur. Er gilt zudem für alle Arten von Tickets, wie z. B. Monatsabos, Jahreskarten, Zeitkarten, Wochen- und Einzeltickets.
  • Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende: Mit dem ÖPNV-Zuschuss können Firmen das Employer Branding stärken und für eine hohe Wertschätzung der Mitarbeitenden sorgen. Der Fahrtkostenzuschuss bietet finanzielle Vorteile für dein Unternehmen und entlastet Beschäftigte finanziell.

Inhalt

So können Unternehmen Beschäftigte bei den Fahrtkosten entlasten

Viele deiner Mitarbeitenden fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Das schont nicht nur das Klima, sondern spart auch Steuern und Sozialabgaben. Als Arbeitgeber kannst du deine Mitarbeitenden bei den Fahrtkosten auf unterschiedliche Weise finanziell unterstützen. So kommen deine Mitarbeitenden nicht nur entspannter und kostengünstiger zur Arbeit, sondern dein Unternehmen spart damit auch Kosten und CO2-Emissionen.

Eine Möglichkeit, die im Folgenden vorgestellt wird, ist der staatlich geförderte ÖPNV-Zuschuss.

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ÖPNV-Zuschuss steuerfrei

Arbeitgeber können ÖPNV-Zuschüsse bzw. Fahrtkostenzuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich zum Gehalt oder als Gehaltsumwandlung gewähren. Beide Optionen können auch kombiniert werden. Nutzt du als Arbeitgeber ausschließlich die staatliche Förderung durch eine Gehaltsumwandlung, ist der ÖPNV-Zuschuss für dein Unternehmen kostenneutral.

Im Folgenden erklären wir dir beide Möglichkeiten anhand von zwei Beispielen:

  1. Steuerfreie Nutzung des ÖPNV-Zuschusses als Gehaltsextra
  2. ÖPNV-Zuschuss als Gehaltsumwandlung

Beispiel 1: Steuerfreie Nutzung des ÖPNV-Zuschusses als Gehaltsextra

Dein Unternehmen möchte aktiv das Klima schützen und seine CO2-Emissionen reduzieren. Zu diesem Zweck stellt es allen Mitarbeitenden ein Budget zur Nutzung des ÖPNV in Höhe von 50 Euro pro Monat zur Verfügung.

Bei 10 Mitarbeitenden sind dies insgesamt 500 Euro Kosten pro Monat für das Unternehmen.

Würde das Unternehmen den 10 Mitarbeitenden anstelle des ÖPNV-Zuschusses jedem Beschäftigten 50 Euro mehr Gehalt auszahlen, würden für das Unternehmen ca. 600 Euro Kosten entstehen. Mitarbeitende hätten zudem nur einen Vorteil von ca. 250 Euro.


Dies resultiert daraus, dass bei einer Gehaltserhöhung der Arbeitgeber nochmals ca. 20 % Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge) zu erbringen hat.

Mitarbeitenden werden auf den Barlohn ebenfalls ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und zusätzlich ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen.

Somit hat der steuerfreie ÖPNV-Zuschuss sowohl für das Unternehmen wie für Beschäftigte einen klaren finanziellen Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung.

Beispiel 2: ÖPNV-Zuschuss als Gehaltsumwandlung

Dein Unternehmen hat aktuell kein Budget zur Verfügung, möchte aber gerne seinen Beschäftigten einen ÖPNV-Zuschuss anbieten. In diesem Fall lohnt sich die Gehaltsumwandlung.

Reichen deine Mitarbeitenden Tickets in Höhe von 100 Euro in einem Monat ein, so werden auf diesen Betrag keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen.

Damit erhalten deine Mitarbeitenden 100 Euro netto. Würden keine ÖPNV-Zuschüsse genutzt werden, bedeutet das, dass deinen Mitarbeitenden auf 100 Euro ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen werden. So erhalten deine Mitarbeitenden nur 50 Euro.

Allerdings fällt die Steuerfreiheit bei Gehaltsumwandlungen weg. Das Finanzamt versteuert Gehaltsumwandlungen wie den ÖPNV-Zuschuss pauschal mit 15 % oder 25 %. Da du als Arbeitgeber aber 20 % Lohnnebenkosten sparst, kannst du diese Pauschalsteuern leicht abdecken.

ÖPNV-Erstattung über die Gehaltsabrechnung

Der ÖPNV-Zuschuss wird als Rückerstattung über die Gehaltsabrechnung an den Mitarbeitenden ausgezahlt. Mitarbeitende scannen dazu ihre Tickets oder Belege und reichen sie digital über die App ein. Können die Tickets dem ÖPNV zugeordnet werden, wird eine Erstattung der Fahrtkosten genehmigt und über die kommende Gehaltsabrechnung an den Mitarbeitenden weitergegeben.

Für Unternehmen und Mitarbeitende gibt es dabei keinen Höchstbetrag. Unternehmen können die Höhe des ÖPNV-Zuschusses, den sie ihren Beschäftigten gewähren, frei wählen.

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Warum sich als Arbeitgeber für einen ÖPNV-Zuschuss entscheiden?

Fahrtkostenzuschüsse bieten Mitarbeitenden maximale Flexibilität. Durch die individuelle Entscheidung, welches Ticket sie benutzen möchten oder gerade am besten zu ihrer Situation passt, sprechen Fahrtkostenzuschüsse alle Mitarbeitende in deinem Unternehmen an. So kann jeder davon profitieren.

Bis zur Einführung des ÖPNV-Zuschusses konnten umweltfreundliche Fahrten von Beschäftigten mit Bus und Bahn lediglich über ein Jobticket innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (bis 2021 lag die Sachbezugsfreigrenze bei 44 Euro) gefördert werden. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber für ein Jobticket Verträge mit den Verkehrsunternehmen abschließen und die Tickets bei diesen bestellen und vorfinanzieren müssen.

Für Unternehmen gibt es dabei in der Regel Mindestabnahmemengen und in der Regel muss für jeden einzelnen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, ein Ticket abgenommen werden. Mitarbeitende, die durch mehrere Verkehrsverbünde pendeln, haben es schwer, denn für sie gibt es keine richtige Lösung.

Mit dem Etablieren von New Work und häufigem Homeoffice rechnen sich zudem Monatstickets wie das Jobticket oft nicht mehr. Wer seinen Mitarbeitenden zudem mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Verkehrsmittel einräumen möchte, kann sich darüber hinaus für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter entscheiden.

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsausschluss:

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Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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