E-Bike Leasing für Arbeitgeber

E-Bikes werden in Deutschland immer beliebter. Laut Statista wurden im Jahr 2022 deutschlandweit 2,2 Millionen E-Bikes verkauft - zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Elektro-Fahrräder oder -Lastenräder sind ein wichtiger Schritt Richtung Verkehrswende. Besonders als Diensträder über den Arbeitgeber werden E-Bikes immer häufiger genutzt. Denn diese Art der Mobilität ist nicht nur lohnenswert für die betriebliche CO2-Bilanz und die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern bietet auch steuerliche Vorteile.

Inhalt

Was ist E-Bike Leasing?

Das E-Bike Leasing versteht sich in der Regel als eine Form des Dienstrad-Leasings, was oft auch als Firmenrad oder Jobrad bezeichnet wird. Beim E-Bike Leasing stellen Arbeitgebende ein E-Bike ihren Mitarbeitenden zur Verfügung. Für die Mitarbeitenden bedeutet das ein nachhaltiges und modernes Benefit, das nicht nur die Mobilität der Mitarbeitenden fördert, sondern auch positive Auswirkungen auf deren Gesundheit und die Umwelt hat. Die E-Bikes können Mitarbeitende für den täglichen Arbeitsweg, für dienstliche Zwecke und für private Fahrten verwenden und sie bieten eine nachhaltige Alternative zum Dienstwagen.

Dabei funktioniert ein E-Bike Leasing prinzipiell genauso wie ein Dienstwagen: In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und stellt ein Fahrrad als Benefit für Mitarbeiter zur Verfügung. Die Mitarbeitenden dürfen es dann sowohl beruflich als auch privat nutzen, sie müssen sich aber an den Kosten beteiligen. Dafür wird eine monatliche Leasingrate vom Gehalt abgezogen. 

Nach einer definierten Laufzeit, in der Regel drei Jahre, endet das Leasing und Mitarbeitende können das Fahrrad entweder zurückgeben oder zum Restwert übernehmen. Ähnlich wie beim Dienstwagen sind Wartung und Verschleißteile normalerweise inbegriffen. 

Wie funktioniert das E-Bike Leasing über den Arbeitgeber?

Arbeitgebende und Arbeitnehmende haben bei einem E-Bike Leasing zwei Möglichkeiten: 

  1. E-Bike Leasing per Gehaltsumwandlung
  2. E-Bike Leasing als Gehaltsextra

Ein E-Bike leasen via Gehaltsumwandlung

E-Bikes über den Arbeitgeber werden in der Regel in Form einer Gehaltsumwandlung überlassen. Das bedeutet, Mitarbeitende verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts und bekommen dafür das E-Bike als Dienstrad gestellt. So wird ein Teil des Gehalts in eine Sachzuwendung umgewandelt. Die Leasingrate mindert das Bruttogehalt, womit sich die Steuerlast verringert. Dann wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des E-Bikes wieder zum Gehalt addiert. Der geldwerte Vorteil entfällt bei der Gehaltsumwandlung.

Ein E-Bike leasen als Gehaltsextra

Die zweite Möglichkeit für Unternehmen, ihren Mitarbeitenden ein E-Bike als Jobrad zur uneingeschränkten beruflichen und privaten Nutzung anzubieten, ist die Überlassung eines E-Bikes zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, beispielsweise anstelle einer Gehaltserhöhung. Bleibt das Gehalt gleich und wird das E-Bike zusätzlich überlassen, ist dieses Dienstrad steuerfrei, was bedeutet, dass für den Beschäftigten weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben anfallen. Arbeitgeber können zudem die gesamten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Wer ist der Leasingnehmer beim E-Bike Leasing?

Least der Arbeitgeber beim E-Bike Leasing die E-Bikes für seine Mitarbeitenden, ist er der Leasingnehmer. 

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E-Bike Leasing über den Arbeitgeber - lohnt sich das?

Das E-Bike Leasing ist eine umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen. In 2012 wurde das Dienstrad deshalb mit dem Dienstwagen gleichgestellt. Das bedeutet: Anstatt eines Dienstwagens können Arbeitgeber ein E-Bike oder Pedelec als Corporate Benefit zur Verfügung stellen, welches Mitarbeitende für den Arbeitsweg nutzen können.

Das ist nicht nur gut für die CO2-Bilanz und die Gesundheit, sondern wirkt sich auch finanziell positiv für Arbeitgebende und Mitarbeitende aus. Entweder können Arbeitgeber die Raten teilweise oder ganz übernehmen, oder Mitarbeitende können mit der Gehaltsumwandlung durch Ratenzahlung vom Bruttogehalt Lohnnebenkosten sparen. Steuerlich können Arbeitnehmende das E-Bike dann allerdings nicht geltend machen, denn es gehört dem Arbeitgeber. Anders sieht das für folgende Berufsgruppen aus:

  • Freiberufler:innen
  • Gewerbetreibende
  • Selbstständige

Für diese Berufsgruppen ist das E-Bike Leasing eine attraktive Alternative zum Firmenwagen, denn seit 2012 ist die Ein-Prozent-Regelung auch auf das Dienstfahrrad anwendbar. Für Selbstständiger lohnt es sich, ein E-Bike zu leasen, denn die Leasingrate gilt als Betriebsausgabe und ist steuerlich absetzbar. Damit können sie das E-Bike auch privat steuerfrei nutzen.

Mittlerweile können auch die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst vom E-Bike Leasing Gebrauch machen. Seit 1. Januar 2024 haben die Bundesländer als Arbeitgeber die Option, ihren Beschäftigten das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Was bisher nur für kommunale Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorbehalten war, gilt somit jetzt auch für Tarifangestellte auf Landes- und Bundesebene.

E-Bike Leasing Vorteile: Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Arbeitgeber Vorteile Arbeitnehmer Vorteile
✅ Niedrigere Kosten als bei einem Dienstwagen ✅ Hochwertiges E-Bike ohne hohen finanziellen Aufwand
✅ Steuerliche Vorteile ✅ Ersparnis von bis zu 40 Prozent gegenüber Privatkauf
✅ Stärkere Mitarbeiterbindung ✅ Private Nutzung möglich
✅ Verbesserung der betrieblichen CO2-Bilanz ✅ Minimaler CO2-Fußabdruck
✅ Förderung der Mitarbeitergesundheit ✅ Verbessert die eigene Gesundheit und Fitness

Was kostet das E-Bike Leasing?

Die Kosten für ein E-Bike Leasing hängen zunächst von dem gewählten E-Bike Modell ab, aber auch von der Laufzeit und den Konditionen des Leasingvertrags. Sie unterscheiden sich auch je nach Leasing-Anbieter und Zusatzleistungen. Hinzu kommt der sogenannte Leasingfaktor, der normalerweise den Anschaffungspreis für ein neues E-Bike Dienstfahrrad um drei Prozent übersteigt. Die monatliche Rate lässt sich wie folgt schätzungsweise ausrechnen:

  • E-Bike Neupreis: 1.000 Euro
  • Drei Prozent = 30,00 Euro monatlich
  • Zudem Kosten für Versicherung und Inspektionen von etwa 15 bis 30 Euro

Arbeitnehmende haben zwei Optionen für das E-Bike Leasing: 

  1. Entweder bekommen sie das Jobrad als Gehaltsplus vom Arbeitgeber, indem dieser die Leasingrate übernimmt.
  2. Oder die Monatsraten werden via Gehaltsumwandlung aus deinem Bruttolohn finanziert. Dies wird als sogenannte Sachleistung oder Sachlohn behandelt, der monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern ist.

Wie viel spart man beim E-Bike Leasing?

Mitarbeitende können beim E-Bike Leasing über den Arbeitgeber bis zu 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf sparen. Um die Kosten für das E-Bike Leasing besser einzuschätzen, können Arbeitnehmende einen Online-Leasingrechner der verschiedenen Anbieter nutzen und anhand der eigenen Daten die Leasingrate berechnen und vergleichen.

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E-Bike Leasing privat - Wie man privat ein E-Bike leasen kann

Die meisten E-Bike Leasing-Angebote sind auf Firmen ausgerichtet. Neben dem klassischen Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber gibt es aber noch weitere Modelle: Zum einen können auch Angestellte im öffentlichen Dienst je nach Kommune die Raten durch Gehaltsumwandlung über das TV-Fahrradleasing bezahlen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit E-Bikes privat ohne Arbeitgeber zu leasen. Zwar können private Leasingnehmer die Vorteile, die beim Arbeitgeber-Leasing bestehen, nicht nutzen, das private E-Bike Leasing kann dennoch eine attraktive Lösung sein – beispielsweise wenn Radfahrende den hohen Kaufpreis für ein E-Bike nicht auf einmal ausgeben können oder möchten.

Der Unterschied zum Arbeitgeber-Leasing: Beim privaten E-Bike Leasing gibt es die Option der Gehaltsumwandlung nicht, hier zahlen private Leasingnehmer die Raten direkt an den Leasinganbieter.

Wenn sich kein Anbieter für das E Bike privat leasen finden lässt, bleibt Privatpersonen als Alternative noch die E-Bike Finanzierung, bei dem sie ihr Wunschfahrrad auf Raten über eine von ihnen gewählte Laufzeit kaufen. Das Prinzip ähnelt dem Leasing, lohnt sich aber, wenn nach der Leasinglaufzeit sowieso der Wunsch besteht, das E-Bike zu übernehmen.

Lohnt sich ein E-Bike Leasing privat?

Das E-Bike-Leasing als Privatperson kann interessant sein, wenn man ein teures E-Bike fahren möchte, sich den Kauf dieses Fahrrads aber nicht leisten kann. Allerdings können Privatpersonen mit einer Bezahlung auf Raten oder anderen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten oftmals günstiger wegkommen, als beim privaten E-Bike-Leasing. Zu beachten ist auch, dass beim E-Bike-Leasing in der Regel einen mehrjährigen Vertrag haben und man das Rad nicht so schnell wechseln oder verkaufen kann.

Preise für E-Bike Leasing privat

Die Kosten für das E-Bike-Leasing als Privatperson unterscheiden sich je nach Leasing-Anbieter, E-Bike-Modell und buchbaren Zusatzleistungen, wie beispielsweise Wartung und Versicherung. Beim E-Bike Leasing über den Arbeitgeber werden die Kosten zudem durch die jeweilige Arbeitgeberbeteiligung beeinflusst. E-Bike-Leasing ohne Anzahlung ist möglich.

Wer die E-Bike Leasing Preise bzw. Kosten für das E-Bike-Leasing besser einschätzen möchte, kann online abrufbare E-Bike Leasing Rechner der Anbieter benutzen, um die Leasingrate zu berechnen.

E-Bike Leasing privat: Das sind die Vor- und Nachteile

Grundsätzlich gibt es mehrere Argumente für das private Leasing von E-Bikes:

  • Geringere sofortige Anschaffungskosten: Durch die monatlichen Leasingraten verteilen sich die Kosten über einen längeren Zeitraum.
  • Neueste Technik: Auch beim privaten E-Bike Leasing können Radfahrer:innen nach Ablauf des Vertrags auf ein aktuelles Modell wechseln.
  • Kein Wertverlust: Das Risiko eines Wertverlusts tragen beim Leasing die Anbieter.
  • Wartung und Service inklusive: Die Wartungs- und Reparaturkosten sind in der Regel im Leasingvertrag enthalten.
  • Kauf zum Restwert: Nach Ende der Vertragslaufzeit haben Leasingnehmer:innen normalerweise die Möglichkeit, das E-Bike zum Restwert zu kaufen – nach drei Jahren liegt dieser Restwert bei 15 bis 20 Prozent des ursprünglichen Preises.

Allerdings sollten bei einem privaten E-Bike Leasing auch folgende Nachteile beachtet werden:

  • Höhere Gesamtkosten: Am Ende der Vertragslaufzeit können die Gesamtkosten höher liegen als beim Kauf – daher gilt es die Vertragskonditionen gründlich zu prüfen und zu vergleichen. Ein Gebrauchtkauf oder ein günstigeres Modell als Kauf können lohnende Alternativen sein.
  • Langjährige Verpflichtung: Ein Leasingvertrag bedeutet eine längerfristige finanzielle Bindung von zwei bis drei Jahre.
  • Regelmäßige Nutzung vorausgesetzt: Ein privates E-Bike Leasing lohnt sich nur, wenn das E-Bike auch regelmäßig genutzt wird. Ein Kauf wäre sonst lohnenswerter, da das Fahrrad auch noch in drei Jahren gefahren werden kann, denn beim Leasing geht das E-Bike zurück zum Leasinganbieter.
  • Privatleasing bietet keine steuerlichen Vorteile: Privat genießt man beim E-Bike Leasing im Gegensatz zum E-Bike Leasing über den Arbeitgeber keine steuerlichen Vorteile.

Alternativ zum E-Bike Leasing können Privatpersonen auch auf ein Fahrrad-Abo zurückgreifen. Unter Umständen sind sie sogar flexibler: Sie müssen sich nicht - wie beim Leasing die Regel - auf Jahre festlegen, sondern können ein Fahrrad oder E-Bike für wenige Monate mieten, zum Beispiel für die warmen Sommermonate. Es lohnt sich auch hier, die Unterschiede zwischen Fahrradleasing und Fahrrad Abo sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile zu vergleichen.

Was sind E-Bike-Leasing-Rückläufer?

E-Bike-Leasing-Rückläufer sind E-Bikes, die nach dem Leasing zurückgegeben wurden und daraufhin zum Verkauf angeboten werden. Tatsächlich können sie entweder von der Person gekauft werden, die das E-Bike geleast hat, oder sie werden mit starkem Preisnachlass zum freien Kauf angeboten.

Inzwischen haben sich manche Fahrradhändler auf den Verkauf von Rückläufern aus dem E-Bike Leasing spezialisiert. Diese Fahrräder sind in der Regel technisch einwandfrei und mit einer Garantie ausgestattet. Der Vorteil ist, dass sie zu einem deutlich günstigeren Preis zu haben sind als neue E-Bikes. 

FAQ E-Bike Leasing Arbeitgeber

Was ist ein Dienstrad?

Ein Dienstrad, auch Jobrad genannt, ist ein betriebliches Fahrzeug, das Beschäftigten im Rahmen des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber überlassen bekommen. Ob sie das E-Bike privat oder beruflich nutzen, spielt für die steuerliche Betrachtung keine Rolle.

Was bedeutet Leasing eines Fahrrads oder E-Bikes?

Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung. Das E-Bike wird von einer Leasinggesellschaft gekauft und dem Arbeitgeber als Leasingnehmer zur Nutzung überlassen. Dafür schuldet der Arbeitgeber als Leasingnehmer dem Leasinggeber monatliche Leasingraten. Der Arbeitgeber überlasst dann dem Arbeitnehmer das Fahrrad.

Wann kann ein Arbeitnehmer ein E-Bike als Dienstrad leasen?

Sobald ein Arbeitgeber einen Kooperationsvertrag mit einer Leasinggesellschaft vereinbart hat, können Arbeitnehmer ein E-Bike leasen.

Wie funktioniert E-Bike Leasing über den Arbeitgeber?

Beim E-Bike-Leasing zahlen Beschäftigte eine festgelegte monatliche Rate an einen Leasing-Anbieter. Im Gegenzug können sie das E-Bike für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 36 Monate, nutzen.

Kann jeder Arbeitgeber ein E-Bike als Dienstrad anbieten?

Grundsätzlich ja.

Was kostet ein E-Bike Leasing?

Die E-Bike-Leasing Kosten hängen von verschiedenen Faktoren wie Steuerklasse, Bruttogehalt, Kinderfreibetrag und Kirchensteuer ab. Hinzu kommt die Beteiligung des Arbeitgebers an Versicherung und Servicepaketen.

Was passiert mit dem E-Bike am Ende der Leasinglaufzeit?

Am Ende der Leasingdauer unterbreitet die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer ein Angebot zum Kauf des E-Bikes. Der Preis liegt dabei deutlich unter dem marktüblichen Wert. Hier entsteht ein geldwerter Vorteil, den die Leasinggesellschaft nach § 37b Abs.1 EstG (Pauschalversteuerung durch Dritte) normalerweise übernimmt.

Kann ein Leasing E-Bike auch privat genutzt werden?

Ja, das geleaste E-Bike wird pauschal mit 0,25 % versteuert und kann auch ausschließlich privat genutzt werden.

Ist E-Bike Leasing auch privat möglich?

Ja, es ist möglich E-Bikes auch privat zu leasen. Beim privaten E-Bike Leasing ohne Arbeitgeber gibt es jedoch keine steuerlichen Vorteile. Das E-Bike-Leasing als Privatperson kann dennoch bei teuren E-Bikes interessant sein, wenn die einmaligen Anschaffungskosten beim Kauf zu hoch sind.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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