Dienstfahrrad-Leasing: So vergleichen Arbeitgeber Anbieter in 2025

Das Dienstfahrrad-Leasing wird in Deutschland immer attraktiver. Laut einer aktuellen Dienstrad-Marktstudie von Deloitte bieten bereits rund 204.000 Arbeitgeber in Deutschland ihren Mitarbeitern die Möglichkeit ein Dienstrad zu leasen. 2019 waren es noch circa 45.000 Arbeitgeber. Damit steigt die Zahl der teilnehmenden Unternehmen kontinuierlich – seit 2019 im Durchschnitt jährlich um 46 Prozent. Nicht ohne Grund: Das Bike Leasing wird von Arbeitnehmenden als attraktives Mitarbeiterbenefit wahrgenommen.

Dennoch gibt es weiterhin noch unausgeschöpftes Potenzial: Auch wenn 37 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Deutschland aktuell Zugang zu einem Dienstrad Leasing haben, gibt es zahlreiche Unternehmen, die bisher noch kein Leasing von Fahrrädern und E-Bikes anbieten. Damit Unternehmen den passenden Anbieter für ein Dienstrad- oder E-Bike Leasing finden, lohnt ein Anbieter-Vergleich. Wir zeigen, worauf es bei einem Dienstrad Leasing Anbieter Vergleich 2025 ankommt.

Überblick

Was ist Dienstrad-Leasing?

Ein Dienstfahrrad, oft auch Firmenrad oder Jobrad genannt, ist ein Fahrrad, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, in der Regel über ein Fahrrad-Leasing oder insbesondere über ein E-Bike-Leasing. Im Prinzip ist Fahrrad-Leasing nichts anderes als die Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes über einen bestimmten Zeitraum, der bei den Anbietern normalerweise bei drei Jahren beträgt. Dabei wird der Mitarbeitende nicht zum Eigentümer des Fahrrades, bezahlt aber eine monatliche Rate dafür, das Fahrrad nutzen zu können.

Beim Dienstrad-Leasing handelt es sich um ein attraktives Mitarbeiterbenefit, das nicht nur die flexible und nachhaltige Mobilität der Mitarbeitenden fördert, sondern auch positive Auswirkungen auf deren Gesundheit hat. Beschäftigte können diese Fahrräder für den täglichen Arbeitsweg, für dienstliche Zwecke und auch für private Fahrten nutzen.

Je nach Leasing-Anbieter unterscheidet sich die Bezeichnung des Dienstrads - z.B. Dienstfahrrad, Dienstrad, Firmenrad, Jobrad - gemeint ist jedoch stets dasselbe: Ein Fahrrad, welches Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber über ein Fahrrad-Leasing, auch Bike-Leasing genannt, überlassen bekommen.

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?

Fahrrad-Leasing gestaltet sich äußerst einfach. Die Leasinggesellschaft schließt einen Vertrag mit dem Arbeitgeber, der anschließend das geleaste Fahrrad oder E-Bike seinem Arbeitnehmenden zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber tritt als Leasingnehmer auf und least das E-Bike von einer Leasinggesellschaft. Er überlässt das Bike dem Arbeitnehmenden, der mit dem Fahrrad zur Arbeit radeln oder privat mobil sein kann.

Der Leasingvertrag ist auf 36 Monate beschränkt und innerhalb dieser Zeit grundsätzlich unkündbar. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Varianten für das Dienstrad vom Arbeitgeber

Varianten für das Dienstrad vom Arbeitgeber

Dienstfahrrad als Gehaltsextra
(0%-Regel)

Leasingrate vom Arbeitgeber gezahlt. Über eine Überlassung zusätzlich zum Gehalt: Die private Nutzung ist steuerfrei.

Dienstfahrrad über Gehaltsumwandlung
(0,25%-Regel)

Leasingrate über Gehalt gezahlt. Keine Lohnsteuer, aber geldwerter Vorteil (Privatnutzung) mit 0,25% des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Dazu erklären wir in unserem Dienstrad-Leasing-Leitfaden ausführlich, wie das Fahrrad-Leasing über diese beiden Optionen funktioniert.

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Die Vorteile eines Fahrrad-Leasings für Arbeitgeber und Unternehmen

Das Dienstrad-Leasing bietet für Arbeitgeber und Unternehmen zahlreiche Vorteile.

Einsparpotenziale

  • Steuervorteile: Die monatliche Leasingrate kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Zudem kann der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer aus der Leasingrate zurückfordern.
  • Geringere Sozialabgaben: Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt des/der Arbeitnehmenden abgezogen, wodurch sich auch die Sozialabgaben des Arbeitgebers reduzieren.
  • Kostenkontrolle: Durch die feste monatliche Leasingrate können Unternehmen die Kosten für das e-Bike genau kalkulieren und planen.

Mitarbeiterzufriedenheit

  • Employer Branding: Mit einem Dienstrad- und E-Bike-Leasing stärkt das Unternehmen seine Außendarstellung und positioniert sich als moderner und zukunftsorientierter Arbeitgeber.
  • Mitarbeiterbindung: Dienstrad-Leasing oder E-Bike-Leasing ist für Mitarbeitende attraktiv und damit ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiterbindung.
  • Gesundheitsförderung: Durch das Fahrrad-Leasing wird die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert, was sich positiv auf die Motivation und Produktivität sowie das Betriebsklima auswirken kann.

Nachhaltige Mobilität

  • CO2-Reduzierung: Dienstfahrräder und E-Bike-Leasing als Alternative zum Firmenwagen oder Auto trägt zur Reduktion von CO2-Emissionen bei.
  • Verkehrsentlastung: Durch das Dienstrad und E-Bike kann der Autoverkehr reduziert werden, was zu einer Entlastung des Verkehrs und einer Verbesserung der Verkehrssituation beitragen kann.

Die Vorteile eines Bike-Leasings für Arbeitnehmende und Mitarbeitende

Auch für Arbeitnehmende hat ein Fahrrad-Leasing viele Vorteile. Die Vorteile für Arbeitnehmende im Überblick:

  • Kostenersparnis: Durch das Dienstrad-Leasing können Mitarbeitende ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu günstigen Konditionen erhalten, da die monatlichen Leasingraten in der Regel niedriger sind als die Raten bei einem Kredit. Zudem kann ein E-Bike in der Regel zum Ende des Leasingzeitraums zu einem sehr attraktiven Preis übernommen werden (der Preis liegt bei etwa 15 bis 18 Prozent des Neupreises).
  • Steuervorteile: Arbeitnehmende können von Steuervorteilen profitieren, denn die monatlichen Leasingraten werden vom Bruttogehalt abgezogen, womit sich das zu versteuernde Einkommen reduzieren lässt.
  • Versicherungsschutz und Service: Leasingverträge beinhalten meist ein Servicepaket, das Mobilität garantiert. Zudem ist ein Versicherungsschutz inbegriffen.
  • Flexibilität: Das Dienstrad-Leasing ermöglicht Mitarbeitenden, das Fahrrad oder E-Bike auch für private Zwecke zu nutzen, ohne dass sie dafür zusätzliche Kosten tragen müssen.
  • Gesundheitsförderung: Das E-Bike-Leasing fördert die Gesundheit der Mitarbeitenden, da diese regelmäßig Fahrrad fahren können und somit körperlich aktiv bleiben. Das kann sich positiv auf deren körperliche Fitness und deren Wohlbefinden auswirken.
  • Stressreduktion: Zudem kann das Fahrradfahren dazu beitragen, Stress abzubauen und den Kopf freizubekommen, besonders im hektischen Büroalltag.
  • Nachhaltigkeit: Durch das Fahrrad-Leasing tragen Mitarbeitende aktiv zum Klimaschutz bei, denn Fahrradfahren ist CO2-neutral.

Fahrrad- und E-Bike-Leasing-Vergleich 2025: Worauf kommt es an?

In Deutschland existieren eine Vielzahl von Dienstrad- und E-Bike-Leasing-Anbietern. Um als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das individuell passende Angebot oder den passenden Anbieter zu finden, kommt es auf mehrere Kriterien an, die es bei einem Vergleich gilt zu beachten.

  1. Kosten
  2. Angebote
  3. Laufzeit, Übernahme, Kündigung
  4. Service

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Die wichtigsten Kriterien für einen Anbieter-Vergleich beim Dienstrad-Leasing

1. Kosten

Die monatlichen Kosten sind ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Leasing-Anbieters. Dabei sollten die Kosten des Leasingvertrags, die Kosten für Versicherung und mögliche Service- oder Reparaturleistungen berücksichtigt werden. Die monatlichen Kosten setzen sich stets aus der Leasingrate, der Versicherungsrate und einem Servicebeitrag zusammen. Der Servicebeitrag kann je nach Anbieter-Paket variieren.

Bei den Kosten sind immer beide Seiten zu betrachten: Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Arbeitnehmenden sind die Konditionen der Finanzierung wichtig. Für Arbeitgebende sind eher potenzielle Einsparungspotenziale, unter anderem gegenüber dem Dienstwagen, relevant.

Neben dem gewählten Anbieter und Fahrradmodell hängen die monatlichen Kosten auch von den individuellen Voraussetzungen des Leasingnehmers ab. Zu den Faktoren, die die tatsächliche Nettobelastung beeinflussen, zählen unter anderem: Steuerklasse, Bundesland, Kinderfreibeträge, Kirchenzugehörigkeit. Dabei wirken sich die individuellen Faktoren auf die tatsächliche Nettobelastung von Mitarbeitenden mal schwächer und mal stärker aus.

2. Angebote

Fahrradmarken und -modelle

Um das passende Fahrrad für die individuellen Bedürfnisse zu finden, sollten Unternehmen vor allem das Angebot an Fahrradtypen und -marken sowie das Zubehör-Angebot bei der Wahl des Fahrradleasing-Anbieters berücksichtigt. Dabei gilt es zu erwähnen, dass grundsätzlich kein Leasinganbieter an eine bestimmte Fahrradmarke gebunden ist und die Auswahl sich auch nicht nur auf E-Bikes beschränkt. Neben E-Bikes zählen hierzu beispielsweise Leasing-Modelle wie Citybikes, Trekkingbikes, Mountainbikes, Rennräder, Lastenräder, Pedelecs oder auch E-Cargo-Bikes. Die genaue Auswahl hängt jedoch von den individuellen Angeboten des jeweiligen Leasinganbieters ab. Die Dienstrad-Anbieter haben meist ein breites Sortiment an Fahrrädern und E-Bikes, aus dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmende wählen können.

Fahrradhändlernetzwerk

Neben den angebotenen Fahrradtypen und -marken ist das Händlernetzwerk der Bike-Leasing-Anbieter entscheidend. Dabei ist hervorzuheben, dass die allermeisten Fachhändler mittlerweile Partner mehrerer Leasinganbieter sind. Ein gut ausgebautes Netzwerk mit Fachhändlern in der Nähe ist wichtig, damit Mitarbeitende das Fahrrad oder E-Bike schnell und unkompliziert abholen, warten oder reparieren lassen können. 

3. Laufzeit, Übernahme, Kündigung

Der Leasingvertrag eines Dienstfahrrads wird in der Regel auf 36 Monate festgesetzt. Aber was passiert am Ende der Vertragslaufzeit? Nach Ablauf des Leasingvertrags haben Mitarbeitende zwei Optionen: Sie können das Fahrrad an den Leasinggeber zurückgeben oder, falls sie das Fahrrad behalten möchten, ein Kaufangebot abgeben und das Rad zum Vertragsende erwerben.

Übernahme des Fahrrads am Ende der Vertragslaufzeit

Will der Mitarbeitende das Dienstrad am Ende der Vertragslaufzeit übernehmen, wird für das Fahrrad nach dem Leasing ein Restwert angesetzt, der je nach Leasing-Anbieter bei 15 bis 18 Prozent des ursprünglichen Brutto-Anschaffungswertes liegt. Unternehmen und Mitarbeitende sollten hier die steuerlichen Details beachten: Die Finanzbehörden setzen für ein Fahrrad oder E-Bike nach einer Leasingdauer von drei Jahren einen wesentlich höheren Restwert an, der bei 40 Prozent liegt. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem tatsächlich bezahlten Restwert muss durch den Käufer bzw. die Käuferin als geldwerter Vorteil versteuert werden. Allerdings bieten die Leasinganbieter in der Regel an, diese Steuerlast zu übernehmen und direkt mit den Finanzbehörden abzuwickeln, so dass für den Käufer bzw. die Käuferin weder Kosten noch administrativer Aufwand entstehen.

Sonderkündigungsrecht und Rückgabe

Für Arbeitgebende kommt es eventuell darauf an, welche Regelungen bei Kündigung des Mitarbeitenden oder bei Elternzeit gelten: Alle Anbieter bieten hier eine Schutzabsicherung an – eine Art Sonderkündigungsrecht, bei der das Dienstrad zurückgegeben werden kann. Dennoch können sich die Regelungen zwischen den Anbietern im Detail unterscheiden. Ein genauer Blick hilft für die richtige Entscheidung.

4. Service

Umfang des Serviceangebots

Der Umfang des Serviceangebots wie Wartung, Reparatur, die Abwicklung von Schäden oder der Austausch von Verschleißteilen, unterscheidet sich von Leasinganbieter zu Leasinganbieter. Allerdings lässt sich feststellen, dass sich die Service- und Versicherungsleistungen der Leasing-Anbieter in den vergangenen Jahren stark angenähert haben. Ein Vergleich zwischen den Anbietern ist bei individuellen Bedürfnissen dennoch lohnenswert.

Bei den allermeisten Anbietern gibt es keine Bagatellschadensgrenze mehr. Das bedeutet: Auch vermeintliche Kleinigkeiten können von den Anbietern übernommen werden, womit sich der Gang in die Fachwerkstatt auf alle Fälle empfiehlt.

Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie soll - wie der Name schon sagt - garantieren, dass Mitarbeitende auch im Falle eines Defektes oder Diebstahls mobil bleiben können. Für Anbieter bedeutet das, dass sie auch für eventuell anfallende Folgekosten, wie eine Übernachtung, aufkommen. Anzumerken ist hier, dass sich diese Leistungen je nach Leasingpartner erheblich unterscheiden. Ob, wie schnell und wie unbürokratisch die jeweiligen Leistungen im Schadensfall tatsächlich erbracht werden, variiert zudem von Anbieter zu Anbieter.

Welche Firmen machen Dienstrad-Leasing?

In Deutschland existieren eine Vielzahl von Dienstrad- und E-Bike-Leasing-Anbietern. Hier ist eine Übersicht der weitverbreitesten Anbieter von Dienstrad-Leasing:

  • Bikeleasing-Service
  • BusinessBike
  • Company Bike
  • Deutsche Dienstrad
  • Easybikeleasing
  • Eleasa
  • Eurorad
  • Jobrad
  • Kazenmaier
  • Mein Dienstrad
  • Lease-a-Bike

E-Bike Leasing 2025: Gesamtkosten mit und ohne Übernahme

Velomotion hat in einem großen Anbieter-Vergleich den Gesamtpreis über den Leasingzeitraum sowie den Übernahmepreis eines E-Bikes am Ende der Laufzeit bei den Anbieter verglichen. Die entsprechenden Gesamtkosten im Überblick:

Gesamtpreis bei Kauf über 36 Monate (Kaufpreis 4.000 Euro)
CO2 Emissions by Transport
Deutsche Dienstrad
5196,00 Euro
Eurorad
5208,46 Euro
meinDienstrad
5234,24 Euro
Kazenmaier
5347,91 Euro
JobRad
5442,36 Euro
Bikeleasing Service
5454,96 Euro
Lease a Bike
5457,12 Euro
Eleasa
5506,34 Euro
BusinessBike
5618,76 Euro

Gesamtpreis ohne Kauf über 36 Monate (Kaufpreis 4.000 Euro)
CO2 Emissions by Transport
Eurorad
4670,64 Euro
Deutsche Dienstrad
4697,88 Euro
meinDienstrad
4730,04 Euro
Kazenmaier
4776,48 Euro
JobRad
4837,32 Euro
Bikeleasing Service
4849,92 Euro
Lease a Bike
4852,08 Euro
Eleasa
4968,52 Euro
BusinessBike
5013,72 Euro

Quelle: Velomotion

Für Arbeitgeber bietet sich eine einfache Möglichkeit, E-Bikes über ein Leasing Mitarbeitenden anzubieten: Deutsche Dienstrad ist jetzt integrierter NAVIT Mobilitätspartner – So können Arbeitgeber Bikeleasing mit weiteren Mobilitätsbenefits kombinieren und von vereinfachten digitalen Prozessen und geringeren Kosten für Benefits profitieren.

Bikeleasing mit NAVIT & Deutsche Dienstrad: Vorteile für Unternehmen

Bikeleasing mit NAVIT & Deutsche Dienstrad: Vorteile für Unternehmen

40% Kostenersparnis

Mitarbeitende erhalten das Dienstfahrrad per Gehaltsumwandlung bis zu 40% günstiger im Vergleich zum Privatkauf.

100% Auswahl

Ob E-Bike, Pedelec oder Lastenrad: Mitarbeitenden stehen alle Marken & Fahrradtypen zur Verfügung, ohne Händlerbindung.

100% Mobilität

HR-Manager können neben dem Fahrradleasing auch Deutschlandticket und Mobilitätsbudget über die NAVIT Plattform verwalten.

0% Aufwand

Die NAVIT Plattform befreit HR von Arbeit durch digitale Abwicklung, steuerkonforme Abrechnung und nahtlose Integration in ihre Systeme.

Dienstrad anbieten mit NAVIT und Deutsche Dienstrad

Deutsche Dienstrad ist integrierter Mobilitätspartner von NAVIT. Durch die automatisierte Dienstrad-Integration können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen attraktiven Benefit bieten und von Steuervorteilen profitieren. Sie fördern damit nachhaltige Mobilität ohne zusätzlichen administrativen Aufwand. Das Fahrrad-Leasing lässt sich zudem ohne Mehraufwand mit anderen Benefits wie einem Mobilitätsbudget oder Deutschlandticket kombinieren.

Die Einführung eines Dienstrad Leasings funktioniert für Arbeitgeber in vier einfachen Schritten:

Einfach Dienstrad leasen mit NAVIT & Deutsche Dienstrad

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Hier sind 3 Tipps für eine effiziente Umsetzung des E-Bike-Leasings

  • 1

    Informieren über steuerliche Regelungen: Arbeitgeber sollten sich intensiv mit den steuerlichen Aspekten von Dienstfahrrädern und anderen Mobilitätsbenefits beschäftigen. Jobticket, Dienstrad, Dienstwagen und mehr - Hier liest du, welche Benefits Arbeitgeber gleichzeitig steuerfrei anbieten können. Es ist zudem ratsam, sich durch einen erfahrenen Benefits-Anbieter oder Steuerberater unterstützen zu lassen, um die bestmöglichen steuerlichen Ersparnisse zu erzielen.

  • 2

    Flexibilität für Mitarbeitende bieten: Mitarbeitende wünschen sich zunehmend mehr Flexibilität in Bezug auf ihre Benefits. Das Mobilitätsbudget oder auch das Deutschlandticket sind hervorragende Optionen, um auf die Bedürfnisse nach flexibler, nachhaltiger Mobilität einzugehen. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten, aus verschiedenen Benefits auszuwählen, um die Zufriedenheit und Bindung zu stärken.

  • 3

    Von Experten beraten lassen: Wenn es darum geht, die besten Lösungen für steuerfreie Zuschüsse oder maßgeschneiderte Benefits zu finden, ist die Zusammenarbeit mit einem Benefits-Partner wie NAVIT eine wertvolle Unterstützung. NAVIT bietet eine umfassende, flexible Lösung (VIDEO: NAVIT in 90 Sekunden), die es Unternehmen ermöglicht, Benefits effizient zu verwalten und optimal auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden abzustimmen.

Du hast Interesse am E-Bike Leasing oder weitere Fragen zu unserer Mobilitätsplattform? Wir beraten dich gerne persönlich.

FAQ E-Bike Leasing für Arbeitgeber

Ein Dienstrad, auch Jobrad genannt, ist ein betriebliches Fahrzeug, das Beschäftigten im Rahmen des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber überlassen bekommen. Ob sie das E-Bike privat oder beruflich nutzen, spielt für die steuerliche Betrachtung keine Rolle.

Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung. Das E-Bike wird von einer Leasinggesellschaft gekauft und dem Arbeitgeber als Leasingnehmer zur Nutzung überlassen. Dafür schuldet der Arbeitgeber als Leasingnehmer dem Leasinggeber monatliche Leasingraten. Der Arbeitgeber überlasst dann dem Arbeitnehmer das Fahrrad.

Sobald ein Arbeitgeber einen Kooperationsvertrag mit einer Leasinggesellschaft vereinbart hat, können Arbeitnehmer ein E-Bike leasen.

Beim E-Bike-Leasing zahlen Beschäftigte eine festgelegte monatliche Rate an einen Leasing-Anbieter. Im Gegenzug können sie das E-Bike für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 36 Monate, nutzen.

Grundsätzlich ja.

Die E-Bike-Leasing Kosten hängen von verschiedenen Faktoren wie Steuerklasse, Bruttogehalt, Kinderfreibetrag und Kirchensteuer ab. Hinzu kommt die Beteiligung des Arbeitgebers an Versicherung und Servicepaketen.

Am Ende der Leasingdauer unterbreitet die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer ein Angebot zum Kauf des E-Bikes. Der Preis liegt dabei deutlich unter dem marktüblichen Wert. Hier entsteht ein geldwerter Vorteil, den die Leasinggesellschaft nach § 37b Abs.1 EstG (Pauschalversteuerung durch Dritte) normalerweise übernimmt.

Ja, das geleaste E-Bike wird pauschal mit 0,25 % versteuert und kann auch ausschließlich privat genutzt werden.

Ja, es ist möglich E-Bikes auch privat zu leasen. Beim privaten E-Bike Leasing ohne Arbeitgeber gibt es jedoch keine steuerlichen Vorteile. Das E-Bike-Leasing als Privatperson kann dennoch bei teuren E-Bikes interessant sein.

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Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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