Das Dienstrad-Leasing wird in Deutschland immer attraktiver. Laut einer aktuellen Dienstrad-Marktstudie von Deloitte bieten bereits rund 204.000 Arbeitgeber in Deutschland ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Dienstrad Leasing. 2019 waren es noch circa 45.000. Damit steigt die Zahl der teilnehmenden Unternehmen kontinuierlich – seit 2019 im Durchschnitt jährlich um 46 Prozent. Das Bike Leasing wird von Arbeitnehmenden als attraktives Mitarbeiterbenefit wahrgenommen.
Dennoch gibt es weiterhin Potenzial: Auch wenn 37 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Deutschland aktuell Zugang zu einem Dienstrad Leasing haben, gibt es zahlreiche Unternehmen, die bisher noch kein Dienstrad-Leasing anbieten. Damit Unternehmen den passenden Anbieter für ein Dienstrad- oder E-Bike Leasing finden, lohnt ein Anbieter-Vergleich. Wir zeigen, worauf es bei einem Dienstrad Leasing Anbieter Vergleich 2024 ankommt.
Ein Dienstfahrrad, oft auch Firmenrad oder Jobrad genannt, ist ein Fahrrad, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, in der Regel über ein Fahrrad-Leasing oder insbesondere über ein E-Bike-Leasing. Im Prinzip ist Fahrrad-Leasing nichts anderes als die Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes über einen bestimmten Zeitraum, der bei den Anbietern normalerweise bei drei Jahren beträgt. Dabei wird der Mitarbeitende nicht zum Eigentümer des Fahrrades, bezahlt aber eine monatliche Rate dafür, das Fahrrad nutzen zu können.
Beim Dienstrad-Leasing handelt es sich um ein attraktives Mitarbeiterbenefit, das nicht nur die flexible und nachhaltige Mobilität der Mitarbeitenden fördert, sondern auch positive Auswirkungen auf deren Gesundheit hat. Beschäftigte können diese Fahrräder für den täglichen Arbeitsweg, für dienstliche Zwecke und auch für private Fahrten nutzen.
Je nach Leasing-Anbieter unterscheidet sich die Bezeichnung des Dienstrads - z.B. Dienstfahrrad, Dienstrad, Firmenrad, Jobrad - gemeint ist jedoch stets dasselbe: Ein Fahrrad, welches Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber über ein Fahrrad-Leasing, auch Bike-Leasing genannt, überlassen bekommen.
Dienstrad-Leasing gestaltet sich äußerst einfach. Die Leasinggesellschaft schließt einen Vertrag mit dem Arbeitgeber, der anschließend das geleaste Fahrrad oder E-Bike seinem Arbeitnehmenden zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber tritt als Leasingnehmer auf und least das E-Bike von einer Leasinggesellschaft. Er überlässt das Bike dem Arbeitnehmenden, der mit dem Fahrrad zur Arbeit radeln oder privat mobil sein kann.
Der Leasingvertrag ist auf 36 Monate beschränkt und innerhalb dieser Zeit grundsätzlich unkündbar. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Für das Überlassen eines Dienstrads vom Arbeitgeber gibt es folgende Möglichkeiten:
Dazu erklären wir in unserem Dienstrad-Leasing-Leitfaden ausführlich, wie das Dienstrad-Leasing über diese beiden Optionen funktioniert.
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Beratung buchenDas Dienstrad-Leasing bietet für Arbeitgeber und Unternehmen zahlreiche Vorteile.
Auch für Arbeitnehmende und Mitarbeitende hat ein Dienstrad- oder E-Bike-Leasing viele Vorteile. Die Vorteile für Arbeitnehmende und Mitarbeitende im Überblick:
In Deutschland existieren eine Vielzahl von Dienstrad- und E-Bike-Leasing-Anbietern. Um als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das individuell passende Angebot oder den passenden Anbieter zu finden, kommt es auf mehrere Kriterien an, die es bei einem Vergleich gilt zu beachten.
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Die monatlichen Kosten sind ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Leasing-Anbieters. Dabei sollten die Kosten des Leasingvertrags, die Kosten für Versicherung und mögliche Service- oder Reparaturleistungen berücksichtigt werden. Die monatlichen Kosten setzen sich stets aus der Leasingrate, der Versicherungsrate und einem Servicebeitrag zusammen. Der Servicebeitrag kann je nach Anbieter-Paket variieren.
Bei den Kosten sind immer beide Seiten zu betrachten: Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Arbeitnehmenden sind die Konditionen der Finanzierung wichtig. Für Arbeitgebende sind eher potenzielle Einsparungspotenziale, unter anderem gegenüber dem Dienstwagen, relevant.
Neben dem gewählten Anbieter und Fahrradmodell hängen die monatlichen Kosten auch von den individuellen Voraussetzungen des Leasingnehmers ab. Zu den Faktoren, die die tatsächliche Nettobelastung beeinflussen, zählen unter anderem: Steuerklasse, Bundesland, Kinderfreibeträge, Kirchenzugehörigkeit. Dabei wirken sich die individuellen Faktoren auf die tatsächliche Nettobelastung von Mitarbeitenden mal schwächer und mal stärker aus.
Um das passende Fahrrad für die individuellen Bedürfnisse zu finden, sollten Unternehmen vor allem das Angebot an Fahrradtypen und -marken sowie das Zubehör-Angebot bei der Wahl des Fahrradleasing-Anbieters berücksichtigt. Dabei gilt es zu erwähnen, dass grundsätzlich kein Leasinganbieter an eine bestimmte Fahrradmarke gebunden ist und die Auswahl sich auch nicht nur auf E-Bikes beschränkt. Neben E-Bikes zählen hierzu beispielsweise Leasing-Modelle wie Citybikes, Trekkingbikes, Mountainbikes, Rennräder, Lastenräder, Pedelecs oder auch E-Cargo-Bikes. Die genaue Auswahl hängt jedoch von den individuellen Angeboten des jeweiligen Leasinganbieters ab. Die Dienstrad-Anbieter haben meist ein breites Sortiment an Fahrrädern und E-Bikes, aus dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmende wählen können.
Fahrradhändlernetzwerk
Neben den angebotenen Fahrradtypen und -marken ist das Händlernetzwerk der Bike-Leasing-Anbieter entscheidend. Dabei ist hervorzuheben, dass die allermeisten Fachhändler mittlerweile Partner mehrerer Leasinganbieter sind. Ein gut ausgebautes Netzwerk mit Fachhändlern in der Nähe ist wichtig, damit Mitarbeitende das Fahrrad oder E-Bike schnell und unkompliziert abholen, warten oder reparieren lassen können.
Der Leasingvertrag eines Dienstfahrrads wird in der Regel auf 36 Monate festgesetzt. Aber was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?
Nach Ablauf des Leasingvertrags haben Mitarbeitende zwei Optionen: Sie können das Fahrrad an den Leasinggeber zurückgeben oder, falls sie das Fahrrad behalten möchten, ein Kaufangebot abgeben und das Rad zum Vertragsende erwerben.
Übernahme des Fahrrads am Ende der Vertragslaufzeit
Will der Mitarbeitende das Dienstrad am Ende der Vertragslaufzeit übernehmen, wird für das Fahrrad nach dem Leasing ein Restwert angesetzt, der je nach Leasing-Anbieter bei 15 bis 18 Prozent des ursprünglichen Brutto-Anschaffungswertes liegt. Unternehmen und Mitarbeitende sollten hier die steuerlichen Details beachten: Die Finanzbehörden setzen für ein Fahrrad oder E-Bike nach einer Leasingdauer von drei Jahren einen wesentlich höheren Restwert an, der bei 40 Prozent liegt. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem tatsächlich bezahlten Restwert muss durch den Käufer bzw. die Käuferin als geldwerter Vorteil versteuert werden. Allerdings bieten die Leasinganbieter in der Regel an, diese Steuerlast zu übernehmen und direkt mit den Finanzbehörden abzuwickeln, so dass für den Käufer bzw. die Käuferin weder Kosten noch administrativer Aufwand entstehen.
Sonderkündigungsrecht und Rückgabe
Für Arbeitgebende kommt es eventuell darauf an, welche Regelungen bei Kündigung des Mitarbeitenden oder bei Elternzeit gelten: Alle Anbieter bieten hier eine Schutzabsicherung an – eine Art Sonderkündigungsrecht, bei der das Dienstrad zurückgegeben werden kann. Dennoch können sich die Regelungen zwischen den Anbietern im Detail unterscheiden. Ein genauer Blick hilft für die richtige Entscheidung.
Umfang des Serviceangebots
Der Umfang des Serviceangebots wie Wartung, Reparatur, die Abwicklung von Schäden oder der Austausch von Verschleißteilen, unterscheidet sich von Leasinganbieter zu Leasinganbieter. Allerdings lässt sich feststellen, dass sich die Service- und Versicherungsleistungen der Leasing-Anbieter in den vergangenen Jahren stark angenähert haben. Ein Vergleich zwischen den Anbietern ist bei individuellen Bedürfnissen dennoch lohnenswert.
Bei den allermeisten Anbietern gibt es keine Bagatellschadensgrenze mehr. Das bedeutet: Auch vermeintliche Kleinigkeiten können von den Anbietern übernommen werden, womit sich der Gang in die Fachwerkstatt auf alle Fälle empfiehlt.
Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie soll - wie der Name schon sagt - garantieren, dass Mitarbeitende auch im Falle eines Defektes oder Diebstahls mobil bleiben können. Für Anbieter bedeutet das, dass sie auch für eventuell anfallende Folgekosten, wie eine Übernachtung, aufkommen. Anzumerken ist hier, dass sich diese Leistungen je nach Leasingpartner erheblich unterscheiden. Ob, wie schnell und wie unbürokratisch die jeweiligen Leistungen im Schadensfall tatsächlich erbracht werden, variiert zudem von Anbieter zu Anbieter.
In Deutschland existieren eine Vielzahl von Dienstrad- und E-Bike-Leasing-Anbietern. Hier ist eine Übersicht der gängigsten Anbieter von Dienstrad-Leasing:
Velomotion hat in einem großen Anbieter-Vergleich den Gesamtpreis über den Leasingzeitraum sowie den Übernahmepreis eines E-Bikes am Ende der Laufzeit bei den Anbieter verglichen. Die entsprechenden Gesamtkosten im Überblick:
Gesamtpreis bei Kauf über 36 Monate (Kaufpreis 4.000 Euro)
Gesamtpreis ohne Kauf über 36 Monate (Kaufpreis 4.000 Euro)
Quelle: Velomotion
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