So rechnen Arbeitgeber das Deutschlandticket Jobticket richtig ab

Was Arbeitgeber beim Thema Lohnabrechnung und Deutschlandticket beachten sollten - ein Überblick.

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Deutschlandticket vom Arbeitgeber: So geht's

Viele Unternehmen bezuschussen ihren Mitarbeitenden ein Jobticket für den Weg zur Arbeit. Das Ticket gilt als einer der beliebtesten Mitarbeiterbenefits und ist zudem steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Das Gleiche gilt seit Mai 2023 für das Deutschlandticket. Unternehmen können ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket als Jobticket entweder vergünstigt überlassen oder komplett finanzieren. Kaufen die Mitarbeitenden das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann das Unternehmen ihnen die Kosten dafür ganz oder anteilig erstatten. Dabei bleibt es steuer- und sozialabgabenfrei. Über die Hälfte aller großen deutschen Unternehmen machen dies bereits.

Arbeitgeber haben für das Deutschlandticket Jobticket zwei Möglichkeiten:

Mobilitätsbudget für Mitarbeiter: Anwendungsbeispiele

Varianten für das Deutschlandticket Jobticket

Deutschlandticket anteilig bezuschussen

Wenn Arbeitgeber das Ticket mit mindestens 25% bezuschussen, erhalten sie einen staatlichen Nachlass von 5%.

Deutschlandticket komplett übernehmen

Arbeitgeber können das Deutschlandticket vollständig finanzieren und damit eine kostenfreie ÖPNV-Nutzung ermöglichen.Auch hier erhalten sie einen 5%igen Rabatt.

Deutschlandticket: Jobticket-Regelung
Minimale Bezuschussung (25%) Bezuschussung über Sachbezug (50 Euro) Maximale Bezuschussung (100%)
Preis für Deutschlandticket seit 2025 58,00 € 58,00 € 58,00 €
Preis für Deutschland-Jobticket 55,10 € 55,10 € 55,10 €
Zuschuss vom Unternehmen 14,50 € 50,00 € 58,00 €
Preis für Mitarbeiter 40,60 € 5,10 € 0,00 €

So rechnen Arbeitgeber das Deutschland korrekt ab

Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung für das Deutschlandticket gelten am Ende die gleichen Voraussetzungen wie bei Zuschüssen zu regulären ÖPNV-Tickets und Jobtickets. Das bedeutet in der Regel: Mitarbeiter erwerben das Deutschlandticket im Voraus, Arbeitgeber können anschließend das Ticket vollständig oder anteilig über die Lohnabrechnung steuer- und beitragsfrei erstatten (gemäß § 3 Nr. 15 EStG).

Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Zuschuss muss zusätzlich zum regulären Gehalt erfolgen.
  2. Der Zuschuss ist im Lohnkonto aufzuzeichnen.
  3. Bestätigung in der Lohnsteuerbescheinigung.

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Zu beachten: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen gemäß § 3 Nr. 15 EStG mindern den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Arbeitgeber müssen deshalb für das Finanzamt die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden und im Kalenderjahr gezahlten steuerfreien Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben.


Alternativ zur steuerfreien Abrechnung können Arbeitgeber stattdessen einheitlich für ein Kalenderjahr die an die Beschäftigten gezahlten Zuschüsse mit 25 % pauschal versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. zzgl. pauschale Kirchensteuer). Für Beschäftigte bleibt auch in diesem Fall der Zuschuss steuerfrei und sozialabgabenfrei. Zudem wird der Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer dann nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und damit auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Deutschlandticket für Mitarbeiter per Gehaltsumwandlung

Erhalten Mitarbeiter das Deutschlandticket über eine Gehaltsumwandlung, bleibt es für sie ebenfalls steuerfrei. Arbeitgeber nehmen in diesem Fall eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vor (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Arbeitnehmer verzichten bei einer Entgeltumwandlung auf 58 Euro brutto (entsprechend der Kosten des Deutschlandtickets) und erhalten das Ticket so abgabenfrei, da der Arbeitgeber bereits eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vorgenommen hat. Zum Vergleich: Bei einem entsprechend zusätzlichen Bruttogehalt von 58 Euro, müssten Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge entrichten und hätten von 58 Euro brutto nur etwa 40 Euro netto.

Deutschlandticket für Mitarbeiter als Sachbezug

Alternativ können Arbeitgeber das Deutschlandticket über den Sachbezug abrechnen oder ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, mit dem sie das Ticket erwerben können. Abgerechnet wird dieses Budget auch über den Sachbezug.

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Deutschlandticket 2025: Seit dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro statt bisher 49 Euro. Die Regelung zum Rabatt bei einem 25%-Arbeitgeberzuschuss bleibt bestehen.


Seit Januar 2025 übersteigt der Preis für das Deutschlandticket (58 Euro statt bisher 49 Euro) jedoch die 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Das hat Auswirkungen auf Unternehmen, die das Deutschland-Jobticket über den Sachbezug ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, denn es wäre dann nicht mehr steuerfrei.

Arbeitgeber haben nun zwei Möglichkeiten, wie sie das Deutschlandticket Jobticket für Mitarbeiter dennoch steuerfrei anbieten können. 

  1. Unternehmen können wie oben bereits beschrieben den ÖPNV-Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG nutzen. Dort ist geregelt, dass Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber angeboten werden dürfen, wenn sie als Jobtickets ausgewiesen werden. Somit können Unternehmen weiterhin das Deutschlandticket steuerfrei und sozialabgabenfrei ohne Nutzung des Sachbezugs anbieten.
  2. Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, das Deutschland-Jobticket über den Sachbezug zu gewähren. Bedingung: Wenn sie das 58 Euro Deutschlandticket anteilig bezuschussen und dabei unter der 50-Euro-Freigrenze bleiben. In diesem Fall kommen die Mitarbeitenden für die Mehrkosten des Tickets auf. Technisch umsetzen lässt sich diese Option beispielsweise über die Split-Pay-Funktion von NAVIT.

Deutschlandticket für Mitarbeiter direkt in der NAVIT App

Mitarbeitende ebenfalls in der Pflicht

Neben dem Arbeitgeber sind auch die Mitarbeitenden in der Pflicht, die gekauften Tickets oder Belege vom Kauf zum Nachweis aufzubewahren.

Zudem müssen Arbeitnehmer:innen den ÖPNV-Zuschuss bzw. die Kosten für das Deutschlandticket in der Steuererklärung unter dem Punkt „Werbungskosten“ geltend machen. Denn durch den Erhalt oder Zuschuss wird die Entfernungspauschale entsprechend gemindert. Diese Minderung hat jedoch keinen Einfluss darauf, wie oft der Mitarbeitende das Ticket verwendet. Da das Deutschlandticket eine Monatskarte ist, können Mitarbeitende es übrigens auch privat ohne Einschränkungen nutzen.

Wenn Mitarbeiter das Deutschlandticket selber bezahlen

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Deutschlandticket selbst bezahlen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen wollen, gilt:

Beschäftigte können die Kosten für das Deutschlandticket von der Steuer absetzen, wenn sie das Ticket für berufliche Fahrten nutzen und das günstiger ist als der Kauf von regulären Tickets. Amortisieren sich also mit dem Deutschlandticket die regulären Fahrtkosten zur Arbeit, können Beschäftigte das Ticket auch für private Fahrten nutzen und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.

Deutschlandticket oder Gehaltserhöhung?

Was lohnt sich für Mitarbeiter und Arbeitgeber mehr - Das Deutschlandticket Jobticket oder eine Gehaltserhöhung?

Deutschlandticket oder Gehaltserhöhung?
Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket Gehaltserhöhung
Arbeitgeber 58 Euro 116 Euro
Bruttogehalt 58 Euro 96,67 Euro
Lohnsteuer (ca. 20%) 0 Euro 19,33 Euro
Sozialversicherung: AN-Anteil (ca. 20%) 0 Euro 19,33 Euro
Sozialversicherung: AG-Anteil (ca. 20%) 0 Euro 19,33 Euro
Netto-Vorteil Arbeitnehmende 58 Euro 58 Euro

Für eine Gehaltserhöhung von 58 Euro netto müssten Arbeitnehmende also mindestens 96,67 Euro Bruttogehalt mehr erhalten. Für Arbeitgebende bedeutet dies allerdings Lohnnebenkosten von insgesamt etwa 116 Euro.

Zum Vergleich: Das Deutschlandticket Jobticket können Arbeitgeber nicht nur komplett steuerfrei bereitstellen, die Kosten reduzieren sich sogar von 58 Euro auf 55,10 Euro, wenn ihr Deutschlandticket Arbeitgeberzuschuss mindestens 5 % beträgt.

Mobilitätsbudget als Ergänzung zum Deutschlandticket

Den steuerfreien 50-Euro-Sachbezug können Arbeitgeber zusätzlich zum Deutschlandticket nutzen. Während Beschäftigte das Deutschlandticket Jobticket über den ÖPNV-Zuschuss stets steuerfrei nutzen können, haben Arbeitgeber so beispielsweise die Möglichkeit, ihnen ein zusätzliches Mobilitätsbudget über den Sachbezug anzubieten.

Das Mobilitätsbudget ist ein monatlicher Mobilitätszuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitenden für Fahrten zur Arbeit oder für private Fahrten zur Verfügung stellen können. Arbeitgeber können den Betrag individuell festlegen und steuerfrei über den 50 Euro Sachbezug abrechnen. Sie erweitern damit den Zuschuss zum Deutschlandticket um weitere Mobilitätsoptionen.

Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden so die gesamte Bandbreite der Mobilität, denn alle Verkehrsmittel und Tickets können über das Mobilitätsbudget abgerechnet werden, sowohl die berufliche als auch private Nutzung von beispielsweise E-Scooter, Carsharing, Fahrrad-Abo oder auch Bahntickets. Für Unternehmen entsteht dabei kein zusätzlicher Prozessaufwand, da alle Buchungen steuerkonform und fertig für die Lohnabrechnung aufbereitet werden können.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Hier sind 3 Tipps für die Umsetzung des Deutschlandtickets als Jobticket:

  • 1

    Steuerliche und rechtliche Aspekte: Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden, sollten Unternehmen die Nutzung des Tickets sorgfältig dokumentieren und sich gegebenenfalls durch Steuerberater unterstützen lassen.

  • 2

    Kommunikationstipp: Damit das Deutschlandticket erfolgreich bei den Mitarbeitenden ankommt, ist eine gezielte Kommunikation entscheidend. HR-Teams sollten frühzeitig über die Möglichkeiten des Deutschlandtickets und die steuerlichen Regelungen informieren. Eine klare Kommunikation hilft dabei, offene Fragen zu klären und sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden die Vorteile des Angebots vollständig verstehen.

  • 3

    Von Experten beraten lassen: Wenn Unternehmen eine individuelle Lösung für die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden suchen, jedoch gleichzeitig den Aufwand für die Verwaltung, Abrechnung und Besteuerung gering halten möchten, lohnt es sich, einen Mobilitätspartner an der Seite zu haben, der all diese Aufgaben übernimmt. Ob du dich für eine maßgeschneiderte oder standardisierte Lösung entscheidest, NAVIT bietet dir die Möglichkeit, eine unternehmensweite flexible Mobilitätslösung zur Verfügung zu stellen.

Du willst mehr über Deutschlandticket, Jobticket und Mobilitätsbudget erfahren? Dann besuche unsere Ressourcen oder kontaktiere uns. Wir beraten dich gerne.

FAQ Deutschlandticket Jobticket

Das Deutschlandticket kostet aktuell regulär 58 Euro monatlich. Wenn Arbeitgeber das Ticket als Jobticket anbieten und mindestens 25 % der Kosten übernehmen, erhalten sie zusätzlich einen Rabatt von 5 %, sodass der Preis dann auf 55,10 Euro sinkt. Der genaue Preis für Mitarbeitende hängt somit vom Arbeitgeberzuschuss ab.

Arbeitgeber kaufen Jobtickets in der Regel direkt bei Verkehrsunternehmen oder speziellen Mobilitätsanbietern wie NAVIT und geben sie vergünstigt oder kostenlos an ihre Beschäftigten weiter. Voraussetzung für das vergünstigte Deutschlandticket Jobticket ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 %. Unternehmen können den Zuschuss steuerfrei im Rahmen des Sachbezugs (bis 50 Euro) oder durch zusätzliche Zuschüsse anbieten. Die Abwicklung erfolgt häufig über eine digitale Plattform oder automatisierte Integration in die Lohnabrechnung.

Das Deutschlandticket ist ein bundesweit gültiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr zum regulären Preis von 58 Euro. Ein Jobticket ist eine spezielle Form des Deutschlandtickets, bei der Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden das Ticket zu vergünstigten Konditionen bereitstellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber mindestens 25 % der Ticketkosten übernimmt, wodurch zusätzlich ein Rabatt von 5 % gewährt wird.

Jobtickets werden immer vom Arbeitgeber erworben, entweder direkt beim Verkehrsunternehmen oder über spezialisierte Anbieter. Arbeitnehmer erhalten das Ticket anschließend vom Arbeitgeber, meist zu vergünstigten Konditionen.

Das hängt von der Ausgestaltung im Unternehmen ab. Wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket Jobticket als steuerfreien Sachbezug (bis maximal 50 Euro monatlich) finanziert, erfolgt kein Gehaltsabzug. Falls der Ticketpreis höher liegt oder nicht vollständig bezuschusst wird, kann der verbleibende Anteil per Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn oder direkt vom Nettolohn der Mitarbeitenden abgezogen werden.

Haftungsausschluss:

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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