Viele Unternehmen bezuschussen ihren Mitarbeitenden ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel. Das Ticket gilt als einer der beliebtesten Mitarbeiterbenefits und ist zudem steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.
Dabei müssen Arbeitgeber beachten, dass sie diesen Sachbezug im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen. Außerdem sind sie aufgefordert, die Belege der Tickets aufzubewahren.
Das Gleiche gilt für das Deutschlandticket. Dieses Ticket können Arbeitgeber ihren Beschäftigten als Jobticket entweder vergünstigt überlassen oder komplett bezahlen. Kaufen die Mitarbeitenden das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann das Unternehmen ihnen die Kosten dafür ganz oder anteilig steuer- und beitragsfrei erstatten.
Was Arbeitgeber bei dem Thema Gehaltsabrechnung und Deutschlandticket beachten sollten im Überblick.
Einer der beliebtesten Benefits für Mitarbeiter ist der ÖPNV-Zuschuss bzw. das Jobticket. Seit Mai 2023 können Arbeitgeber zudem das Deutschlandticket als Jobticket anbieten. Über die Hälfte aller großen deutschen Unternehmen machen dies bereits. Arbeitgeber haben für das Deutschlandticket als Jobticket zwei Möglichkeiten:
Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung für das Deutschlandticket gelten am Ende die gleichen Voraussetzungen wie bei den Zuschüssen zu regulären ÖPNV-Tickets und Jobtickets. Das bedeutet: Der Mitarbeitende kauft das Deutschlandticket im Voraus. Anschließend kann der Arbeitgeber es komplett oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten. Alternativ können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget ausgeben, mit dem sie das Ticket erwerben können. Abgerechnet wird dieses Budget über den Sachbezug.
Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:
Wichtig: Der Zuschuss darf maximal der Höhe des Ticketpreises entsprechen und darf damit 49 Euro im Monat nicht überschreiten. In Folge der Deutschlandticket Preiserhöhung darf der Zuschuss dementsprechend maximal 58 Euro betragen. Eine korrekte Angabe in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist daher unerlässlich.
Durch die Deutschlandticket Preiserhöhung ab Januar 2025 übersteigt der Preis für das Ticket die 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Das hat Auswirkungen auf Unternehmen, die das Deutschland-Jobticket über den Sachbezug ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, denn es wäre dann nicht mehr steuerfrei.
Arbeitgeber haben nun zwei Möglichkeiten, wie sie das Deutschland-Jobticket ihren Mitarbeitenden dennoch steuerfrei anbieten können.
Einerseits können Unternehmen §3 Nr. 15 EStG nutzen. Dort ist geregelt, dass Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber angeboten werden dürfen, wenn sie als Jobtickets ausgewiesen werden. Somit können Unternehmen weiterhin das Deutschlandticket steuerfrei und sozialabgabenfrei ohne Nutzung des Sachbezugs anbieten.
Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, das Deutschland-Jobticket über den Sachbezug zu gewähren. Wenn sie das 58 Euro Deutschlandticket anteilig bezuschussen und sie dabei unter der 50-Euro-Freigrenze bleiben. In diesem Fall kommen die Mitarbeitenden für die Mehrkosten des Tickets auf.
Technisch umsetzen lässt sich diese Option beispielsweise über die neue Split-Pay-Funktion von NAVIT.
Neben dem Arbeitgeber sind auch die Mitarbeitenden in der Pflicht, die gekauften Tickets oder Belege vom Kauf zum Nachweis aufzubewahren.
Zudem müssen Arbeitnehmer:innen den ÖPNV-Zuschuss bzw. die Kosten für das Deutschlandticket in der Steuererklärung unter dem Punkt „Werbungskosten“ geltend machen. Denn durch den Erhalt oder Zuschuss wird die Entfernungspauschale entsprechend gemindert. Diese Minderung hat jedoch keinen Einfluss darauf, wie oft der Mitarbeitende das Ticket verwendet. Da das Deutschlandticket eine Monatskarte ist, können Mitarbeitende es übrigens auch privat ohne Einschränkungen nutzen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Deutschlandticket aus eigener Tasche bezahlen und die Kosten dafür von Steuer absetzen wollen, gilt:
Beschäftigte können die Kosten für das Deutschlandticket von der Steuer absetzen, wenn sie das Ticket für berufliche Fahrten nutzen und das günstiger ist als der Kauf von regulären Tickets. Amortisieren sich also mit dem Deutschlandticket die regulären Fahrtkosten zur Arbeit, können Beschäftigte das Ticket auch für private Fahrten nutzen und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.