Deutschlandticket als Jobticket richtig abrechnen

Viele Unternehmen bezuschussen ihren Mitarbeitenden ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel. Das Ticket gilt als einer der beliebtesten Mitarbeiterbenefits und ist zudem steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. 

Das Gleiche gilt für das Deutschlandticket, welches Arbeitgeber ihren Beschäftigten als Jobticket entweder vergünstigt überlassen oder komplett finanzieren. Kaufen die Mitarbeitenden das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann das Unternehmen ihnen die Kosten dafür ganz oder anteilig erstatten. Dabei bleibt es steuer- und sozialabgabenfrei.

Was Arbeitgeber bei dem Thema Lohnabrechnung und Deutschlandticket beachten sollten im Überblick.

So können Arbeitgeber das Deutschlandticket als Jobticket anbieten

Einer der beliebtesten Benefits für Mitarbeiter ist der ÖPNV-Zuschuss bzw. das Jobticket. Seit Mai 2023 können Arbeitgeber zudem das Deutschlandticket als Jobticket anbieten. Über die Hälfte aller großen deutschen Unternehmen machen dies bereits. Arbeitgeber haben für das Deutschlandticket als Jobticket zwei Möglichkeiten:

Mobilitätsbudget für Mitarbeiter: Anwendungsbeispiele

Varianten für das Deutschlandticket als Jobticket

Deutschlandticket komplett übernehmen

Arbeitgeber können das Deutschlandticket vollständig finanzieren und damit eine kostenfreie ÖPNV-Nutzung ermöglichen.

Deutschlandticket anteilig bezuschussen

Wenn Arbeitgeber das Ticket mit mindestens 25% bezuschussen, erhalten sie einen staatlichen Nachlass von 5%.

Deutschlandticket: Jobticket-Regelung
Minimale Bezuschussung (25%) Bezuschussung über Sachbezug (50 Euro) Maximale Bezuschussung (100%)
Preis für Deutschlandticket seit 2025 58,00 € 58,00 € 58,00 €
Preis für Deutschland-Jobticket 55,10 € 55,10 € 55,10 €
Zuschuss vom Unternehmen 14,50 € 50,00 € 58,00 €
Preis für Mitarbeiter 40,60 € 5,10 € 0,00 €

Deutschlandticket korrekt abrechnen

Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung für das Deutschlandticket gelten am Ende die gleichen Voraussetzungen wie bei Zuschüssen zu regulären ÖPNV-Tickets und Jobtickets. Das bedeutet in der Regel: Mitarbeitende erwerben das Deutschlandticket im Voraus, Arbeitgeber können anschließend das Ticket vollständig oder anteilig über die Lohnabrechnung steuer- und beitragsfrei erstatten (gemäß § 3 Nr. 15 EStG).

Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Zuschuss muss zusätzlich zum regulären Gehalt erfolgen.
  2. Der Zuschuss ist im Lohnkonto aufzuzeichnen.
  3. Bestätigung in der Lohnsteuerbescheinigung.

Zu beachten: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen gemäß § 3 Nr. 15 EStG mindern den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Arbeitgeber müssen deshalb für das Finanzamt die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden und im Kalenderjahr gezahlten steuerfreien Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben.

Alternativ zur steuerfreien Abrechnung können Arbeitgeber stattdessen einheitlich für ein Kalenderjahr die an die Beschäftigten gezahlten Zuschüsse mit 25 % pauschal versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. zzgl. pauschale Kirchensteuer). Für Beschäftigte bleibt auch in diesem Fall der Zuschuss steuerfrei und sozialabgabenfrei. Zudem wird der Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer dann nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und damit auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Deutschlandticket im Rahmen einer Gehaltsumwandlung

Erhalten Mitarbeiter das Deutschlandticket über eine Gehaltsumwandlung, bleibt es für sie ebenfalls steuerfrei. Arbeitgeber nehmen in diesem Fall eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vor (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Arbeitnehmer verzichten bei einer Entgeltumwandlung auf 58 Euro brutto (entsprechend der Kosten des Deutschlandtickets) und erhalten das Ticket so abgabenfrei, da der Arbeitgeber bereits eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vorgenommen hat. Zum Vergleich: Bei einem entsprechend zusätzlichen Bruttogehalt von 58 Euro, müssten Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge entrichten und hätten von 58 Euro brutto nur etwa 40 Euro netto.

Deutschlandticket als Sachbezug

Alternativ können Arbeitgeber das Deutschlandticket über den Sachbezug abrechnen oder ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, mit dem sie das Ticket erwerben können. Abgerechnet wird dieses Budget auch über den Sachbezug.

Seit Januar 2025 übersteigt der Preis für das Deutschlandticket (58 Euro statt bisher 49 Euro) jedoch die 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Das hat Auswirkungen auf Unternehmen, die das Deutschland-Jobticket über den Sachbezug ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, denn es wäre dann nicht mehr steuerfrei.

Arbeitgeber haben nun zwei Möglichkeiten, wie sie das Deutschland-Jobticket ihren Mitarbeitenden dennoch steuerfrei anbieten können. 

  1. Unternehmen können wie oben bereits beschrieben den ÖPNV-Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG nutzen. Dort ist geregelt, dass Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber angeboten werden dürfen, wenn sie als Jobtickets ausgewiesen werden. Somit können Unternehmen weiterhin das Deutschlandticket steuerfrei und sozialabgabenfrei ohne Nutzung des Sachbezugs anbieten.
  2. Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, das Deutschland-Jobticket über den Sachbezug zu gewähren. Bedingung: Wenn sie das 58 Euro Deutschlandticket anteilig bezuschussen und dabei unter der 50-Euro-Freigrenze bleiben. In diesem Fall kommen die Mitarbeitenden für die Mehrkosten des Tickets auf. Technisch umsetzen lässt sich diese Option beispielsweise über die Split-Pay-Funktion von NAVIT.

Mitarbeitende ebenfalls in der Pflicht

Neben dem Arbeitgeber sind auch die Mitarbeitenden in der Pflicht, die gekauften Tickets oder Belege vom Kauf zum Nachweis aufzubewahren.

Zudem müssen Arbeitnehmer:innen den ÖPNV-Zuschuss bzw. die Kosten für das Deutschlandticket in der Steuererklärung unter dem Punkt „Werbungskosten“ geltend machen. Denn durch den Erhalt oder Zuschuss wird die Entfernungspauschale entsprechend gemindert. Diese Minderung hat jedoch keinen Einfluss darauf, wie oft der Mitarbeitende das Ticket verwendet. Da das Deutschlandticket eine Monatskarte ist, können Mitarbeitende es übrigens auch privat ohne Einschränkungen nutzen.

Wenn Beschäftigte das Deutschlandticket selber bezahlen

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Deutschlandticket selbst bezahlen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen wollen, gilt:

Beschäftigte können die Kosten für das Deutschlandticket von der Steuer absetzen, wenn sie das Ticket für berufliche Fahrten nutzen und das günstiger ist als der Kauf von regulären Tickets. Amortisieren sich also mit dem Deutschlandticket die regulären Fahrtkosten zur Arbeit, können Beschäftigte das Ticket auch für private Fahrten nutzen und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.

Steuerfreies Mobilitätsbudget als Ergänzung zum Deutschlandticket

Der steuerfreie 50-Euro-Sachbezug kann zusätzlich zum Deutschlandticket genutzt werden. Während Beschäftigte das Deutschlandticket als Jobticket über den ÖPNV-Zuschuss stets steuerfrei nutzen können, haben Arbeitgeber so beispielsweise die Möglichkeit, ihnen ein zusätzliches Mobilitätsbudget über den Sachbezug anzubieten.

Das Mobilitätsbudget ist ein monatlicher Mobilitätszuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitenden für Fahrten zur Arbeit oder für private Fahrten zur Verfügung stellen können. Arbeitgeber können den Betrag individuell festlegen und steuerfrei über den 50 Euro Sachbezug abrechnen. Sie erweitern damit den Zuschuss zum Deutschlandticket um weitere Mobilitätsoptionen.

Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden so die gesamte Bandbreite der Mobilität, denn alle Verkehrsmittel und Tickets können über das Mobilitätsbudget abgerechnet werden, sowohl die berufliche als auch private Nutzung von beispielsweise E-Scooter, Carsharing, Fahrrad-Abo oder auch Bahntickets. Für Unternehmen entsteht dabei kein zusätzlicher Prozessaufwand, da alle Buchungen steuerkonform und fertig für die Lohnabrechnung aufbereitet werden können.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Hier sind 3 Tipps für die Umsetzung des Deutschlandtickets als Jobticket:

  • 1

    Steuerliche und rechtliche Aspekte: Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden, sollten Unternehmen die Nutzung des Tickets sorgfältig dokumentieren und sich gegebenenfalls durch Steuerberater unterstützen lassen.

  • 2

    Kommunikationstipp: Damit das Deutschlandticket erfolgreich bei den Mitarbeitenden ankommt, ist eine gezielte Kommunikation entscheidend. HR-Teams sollten frühzeitig über die Möglichkeiten des Deutschlandtickets und die steuerlichen Regelungen informieren. Eine klare Kommunikation hilft dabei, offene Fragen zu klären und sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden die Vorteile des Angebots vollständig verstehen.

  • 3

    Von Experten beraten lassen: Wenn Unternehmen eine individuelle Lösung für die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden suchen, jedoch gleichzeitig den Aufwand für die Verwaltung, Abrechnung und Besteuerung gering halten möchten, lohnt es sich, einen Mobilitätspartner an der Seite zu haben, der all diese Aufgaben übernimmt. Ob du dich für eine maßgeschneiderte oder standardisierte Lösung entscheidest, NAVIT bietet dir die Möglichkeit, eine unternehmensweite flexible Mobilitätslösung zur Verfügung zu stellen.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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