Mobilitätsbudgets liegen in Deutschland im Trend. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden ein flexibel einsetzbares Budget für Mobilität an. Aber nicht nur hierzulande suchen Firmen nach innovativen und attraktiven Wegen, um nachhaltiger zu werden, Mitarbeitende zu binden oder sie ins Büro zurückzuholen.
Ein Blick ins europäische Ausland zeigt: Deutschland kann beim Mobilitätsbudget von anderen Ländern lernen.
Das Mobilitätsbudget ist eine Leistung, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden für deren individuellen Mobilitätsbedarf zur Verfügung stellen. Dafür erhalten die Mitarbeitenden einen monatlichen Betrag, der flexibel für die private Nutzung oder den Arbeitsweg eingesetzt werden kann. Die Höhe des Budgets kann vom Unternehmen für jeden Mitarbeitenden individuell festgelegt werden. Die Mitarbeitenden können zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Bus, Bahn, Carsharing oder Leihfahrrädern frei wählen. Dabei kann durch gezielte Steueroptimierung oder andere finanzielle Vorteile die Wahl von umweltfreundlichen Alternativen wie dem öffentlichen Nahverkehr gefördert werden. Je nach Anwendungsfall kann die Abrechnung sowohl digital in Form von Smartphone- oder Desktop-Anwendungen als auch analog über eine Art Mobilitätskarte erfolgen.
Ein Mobilitätsbudget ist Corporate Benefit für Mitarbeiter, das es ihnen anstelle eines persönlichen Firmenwagens ermöglicht, im vereinbarten Budgetrahmen dienstliche sowie private Fahrten mit alternativen Verkehrsmitteln ihrer Wahl abzudecken.
Deutsche Mobilitätsbudget-Anbieter investieren aktuell viel Zeit und Geld in innovative Lösungen für Unternehmen und entwickeln umfassende Plattformen, die das betriebliche Mobilitätsmanagement digitalisieren und vereinfachen sollen. Allerdings können die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Markt kaum Schritt halten. Besonders die fragmentierte steuerrechtliche Behandlung des Mobilitätsbudgets sorgt für Herausforderungen.
Eine Orientierung daran, wie das Mobilitätsbudget in anderen Ländern umgesetzt wird, kann helfen, nicht den Anschluss zu verlieren und das vorhandene Potenzial für eine nachhaltige Zukunft der betrieblichen Mobilität zu nutzen.
Wie wird das Mobilitätsbudget in anderen europäischen Ländern umgesetzt? Ein Vergleich.
Laut "Fleet Barometer 2023" des Arval Mobility Observartory setzen bereits 16 Prozent aller großen Firmen in Europa auf Mobilitätsbudgets, weitere 10 Prozent wollen es binnen drei Jahren einführen.
Dabei wird die Zahl der Unternehmen, die ein Mobilitätsbudget einführen werden, in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Denn das ESG-Reporting gewinnt immer mehr an Bedeutung. Unternehmen müssen nicht nur Daten offenlegen, sondern auch ihren Beitrag zu einer nachhaltigeren Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft steigern. Eine Herausforderung, mit der sich viele Unternehmen konfrontiert sehen, ist die Mobilität ihrer Mitarbeitenden. Die Messbarkeit und Beeinflussbarkeit der Mitarbeitermobilität gestaltet sich schwierig. Doch mit der Implementierung eines Mobilitätsbudgets können diese Hürden überwunden werden. Davon sind auch die Unternehmen überzeugt, denn im Rahmen der Studie gaben 34 Prozent der Firmen in Europa an, aus Gründen, die mit der CSR-Richtlinie zusammenhängen, ein Mobilitätsbudget einzuführen.
Ein Mobilitätsbudget ermöglicht es Unternehmen, Daten zum Mobilitätsverhalten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen und in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubinden. Gleichzeitig werden Anreize für Mitarbeitende geschaffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel wie ÖPNV (Deutschlandticket), Sharing-Angebote oder Elektrofahrzeuge zu nutzen.
Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
Beratung buchen
Mehrere Staaten in Europa haben begonnen, politische Maßnahmen und gesetzliche Regelungen einzuführen, die nachhaltige Mobilität fördern und die Umsetzung von Mobilitätsbudgets unterstützen sollen. In welchen Ländern ist das Mobilitätsbudget bereits ein Thema?
Die Länder im Überblick
Auch in Österreich bieten Mobilitätsbudgets steuerliche Vorteile gegenüber dem klassischen Fuhrpark. Die Besteuerung erfolgt hier ebenfalls über den Sachbezug, was zu einer geringeren Steuer führt.
Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden ein Jobticket steuerfrei gewähren. Es gibt dabei keine Einschränkungen und es können sowohl reine Streckenkarten als auch Monats- oder Jahreskarten als Jobticket ausgegeben werden. Besonders bietet sich das neue österreichweit gültige Klimaticket Ö an.
Bis Ende 2022 war der Bezug der Pendlerpauschale nicht möglich, wenn Arbeitgebende ein Jobticket zur Verfügung stellen. Seit 2023 gilt dies nicht mehr. Die Pendlerpauschale wird um den Betrag des Jobtickets reduziert, es kommt aber nicht mehr zum Entfall der gesamten Pendlerpauschale.
In Österreich gibt es zudem ein Jobrad-Modell, das vergleichbar ist mit dem Modell in Deutschland.
Arbeitgeberzuschüsse für nicht beruflich veranlasste Fahrten mit emissionsfreiem Carsharing oder Leihfahrrädern sind bis zu 200 Euro pro Jahr steuerfrei.
Am weitesten beim Thema Mobilitätsbudget ist Belgien. Dort ist das Mobilitätsbudget seit 2019 gesetzlich fest verankert. Eine Überarbeitung des Gesetzes wurde 2022 implementiert. Eines der Ziele dieser Maßnahme ist es, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ermutigen, nachhaltige Mobilität statt der in Belgien weit verbreiteten Firmenwagen zu nutzen.
Allerdings mit einer Einschränkung: Arbeitnehmende können das gesetzliche Mobilitätsbudget nur erhalten, wenn sie bereits einen Dienstwagen haben oder für einen solchen in Frage kommen. Sind Arbeitnehmende nicht dienstwagenberechtigt, können sie zwar nicht vom gesetzlichen Mobilitätsbudget Gebrauch machen, jedoch ein individuelles, nicht-staatliches Mobilitätsbudget über einen Mobilitätsbudget Anbieter einrichten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es keine Steuerbefreiung gibt. Unternehmen müssen also für ein solches Mobilitätsbudget eine Sachleistung erbringen.
Für den Arbeitgeber ist das gesetzliche Mobilitätsbudget steuer-, aber nicht sozialversicherungsbeitragsfrei. Er muss ein Mobilitätsbudget in Höhe von mindestens 3.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Maximal ist ein Fünftel des Bruttogehalts bzw. 16.000 Euro pro Jahr möglich. In der Praxis können Arbeitnehmende ihren Dienstwagen gegen ein Mobilitätsbudget eintauschen, welches sie steuerfrei für verschiedene Mobilitätsoptionen einsetzen können.
Die Rahmenbedingungen des Mobilitätsbudgets unterteilen sich in drei Säulen: In der ersten Säule können Beschäftigte statt ihres aktuellen Dienstwagens ein umweltfreundlicheres Fahrzeug wählen. In der zweiten Säule wird der nicht von einem neuen, umweltfreundlicheren Dienstwagen beanspruchte Teil des Budgets im Sinne eines klassischen Mobilitätsbudgets verwendet.
Der Betrag kann für eine Vielzahl an Optionen genutzt werden. Beispielsweise für Kauf, Miete oder Leasing eines Fahrrads, E-Bikes, Mopeds oder E-Motorrads. Weiters sind der Erwerb von ÖPNV-Tickets und -Zeitkarten (Arbeitsweg und private Fahrten) sowie die Deckung der Kosten für Fahrgemeinschaften, Carsharing-Lösungen, Taxidienste und Autovermietung möglich.
Eine Besonderheit des belgischen Modells: Zudem sind Wohnkosten, das heißt Miete und Hypothekenzinsen, für eine Wohnung in einem Umkreis von 10 Kilometern um den Arbeitsort abgedeckt. Damit sollen kurze Arbeitswege gefördert werden, um emissionsintensiven Pendelverkehr zu vermeiden.
Nach der dritten Säule werden ungenutzte Beträge am Jahresende steuergünstig an die Arbeitnehmenden ausgezahlt.
Eine Voraussetzung für das Mobilitätsbudget gibt es zudem: Die Einführung des Mobilitätsbudgets setzt den Konsens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in voraus. Wenn eine der beiden Parteien den Dienstwagen beibehalten möchte, verändert sich nichts und es wird kein Mobilitätsbudget verfügbar gemacht.
Um die Mobilität von Berufspendler:innen zu fördern, bietet Finnland eine Reihe von Zusatzleistungen an. Dazu gehören:
Frankreich bietet beispielsweise Steuerbefreiungen für nachhaltige Mobilität an. So führte die französische Regierung im Mai 2020 das Maßnahmenpaket “Forfait mobilités durables” für nachhaltige Mobilität ein, um einfachere, ökonomischere und CO2-ärmere Mobilitätsformen für den Arbeitsweg zu fördern. Im Rahmen dieses Pakets können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden bis zu 700 Euro pro Jahr für die Kosten der persönlichen Mobilität zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erstatten. Zu den erstattungsfähigen Mobilitätsarten gehören E-Bikes und herkömmliche Fahrräder, Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel ohne Abonnement und Sharing-Dienste. Das Mobilitätspaket steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung und kann auch in Verbindung mit anderen Mobilitätsförderungsprogrammen, wie z.B. ÖPNV-Abos, bis zu einer kombinierten Erstattungsgrenze von 800 Euros genutzt werden.
Besonders hervorzuheben ist der Fokus auf der Förderung von nachhaltigen Mobilitätsoptionen. Beispielsweise fällt das Mobilitätspaket höher aus, wenn der Mitarbeitende dienstwagenberechtigt ist, den Dienstwagen aber ablehnt und sich stattdessen für nachhaltige Verkehrsmittel entscheidet. Zudem wird das Aufladen von Elektrofahrzeugen höher bezuschusst (700 Euro) als das klassische Tanken von Verbrennerautos (max. 400 Euro).
Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.
Beratung buchenAuch in Italien wird das Thema nachhaltige betriebliche Mobilität diskutiert, wobei es aktuell noch keine gesetzlichen oder steuerrechtlichen Regelungen zum Mobilitätsbudget gibt. Allerdings sind in Italien größere Unternehmen und die öffentliche Verwaltung seit Anfang 2022 verpflichtet, einen jährlich zu aktualisierenden Maßnahmenplan für Arbeitswege zu erstellen und eine mobilitätsbeauftragte Person zu ernennen.
In den Niederlanden ist das Mobilitätsbudget vergleichbar mit einem Arbeitgeberzuschuss beziehungsweise einer (steuerfreien) Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit. Aktuell beträgt diese Pendlerpauschale 0,21 Euro pro Entfernungskilometer. Dieser Betrag wird 2024 auf 0,23 Euro pro Kilometer erhöht. Die Nutzung des ÖPNV ist dabei steuerfrei, für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs fällt eine Pauschalsteuer von 30 Prozent an. Diese Art des Mobilitätsbudgets wird als Bruttolohn ausgezahlt. Die steuerfreie Pauschale gilt nicht für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden einen Dienstwagen oder Dienstrad anbieten.
Für Mitarbeitende, die hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten, können Arbeitgebende alternativ eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale auszahlen.
Um ESG-Maßnahmen zu fördern, hat die portugiesische Regierung mit einem "Cycle-to-work"-Programm Anreize geschaffen, um mehr Arbeitnehmende zu ermutigen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Im Rahmen dieser Regelung werden Sachleistungen, die sich aus der Bereitstellung eines Fahrrads (und Fahrradausrüstung) durch einen Arbeitgeber an einen Arbeitnehmenden ergeben, von der Einkommenssteuer befreit.
Portugal fördert zudem umweltfreundlichere Fahrzeuge. So ist für Fahrzeuge mit geringeren Emissionen eine geringere Kfz-Steuer zu entrichten. Bestimmte Fahrzeugkategorien, z.B. 100%ige Elektrofahrzeuge, können von der Kfz-Steuer befreit werden. Zusätzlich zur Steuerbefreiung bei der Zulassung können Unternehmen, die Elektrofahrzeuge nutzen, bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen absetzen. Dazu gehören die Kosten für den Kauf des Fahrzeugs, die Wartung und die Kosten für die Ladeinfrastruktur. Ab dem 1. Januar 2023 unterliegen die Kosten für Elektrofahrzeuge einer autonomen Besteuerung zu einem Satz von 10 %, wenn die Anschaffungskosten 62.500 EUR übersteigen. Unterhalb dieser Schwelle wird keine autonome Steuer erhoben.
Für die Anschaffung eines Fahrrads durch den Arbeitgeber gilt ein Höchstbetrag von 1.000 Euro, und es besteht nur ein Anspruch pro Arbeitnehmende über einen Zeitraum von fünf Jahren. Eine Gehaltsverzichtsvereinbarung gilt für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten, und der oder die Arbeitnehmende muss für den Gehaltsverzicht keine Steuern oder Abgaben entrichten.
Im Vereinigten Königreich gibt es - vergleichbar zu Deutschland - einen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Diese “travel allowance” ist ein freiwillig vom Arbeitgeber gewährter Mitarbeiterbenefit und unterliegt der allgemeinen Lohnsteuer. Manche Arbeitnehmenden haben Anspruch auf steuerliche Erleichterungen, beispielsweise falls der Arbeitgeber nicht alle Fahrtkosten erstattet.
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist steuerfrei, wenn der Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum Gehalt und nicht als Gehaltsumwandlung ausgezahlt wird.
Für Mitarbeitende, die mit dem Rad zur Arbeit fahren, gibt es das “Cycle to Work Scheme”, das es Arbeitnehmenden ermöglicht, Fahrräder und Fahrradausrüstung durch Gehaltsverzicht bzw. Gehaltsumwandlung zu erwerben und dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Auch im Vereinigten Königreich ist es noch relativ üblich, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden die Möglichkeit bieten, einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist die private Nutzung eines Firmenwagens ein geldwerter Vorteil, auf den der Arbeitnehmende einkommensteuerpflichtig ist und der Arbeitgeber einkommensteuerpflichtig ist. Die Höhe des Vorteils wird anhand des Bruttolistenpreises mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert, der von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs abhängt. Der maximale Prozentsatz beträgt derzeit 37 Prozent. Um Mitarbeitende zu ermutigen, sich für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge mit besonders niedrigen Emissionen zu entscheiden, wird der angegebene Prozentsatz deutlich (auf bis zu zwei Prozent) reduziert. Diese ULEV-Policy (Ultra Low Emissions Vehicles) hat sich als äußerst populär erwiesen, und die Zahl der Elektroautos auf den britischen Straßen ist infolgedessen erheblich gestiegen.
Häufig werden den Arbeitnehmenden Elektroautos und Leistungen für das Radfahren zur Arbeit über eine Gehaltsumwandlung angeboten, womit Arbeitnehmende Steuern sowie Sozialabgaben und Arbeitgebende die Sozialabgaben sparen.
Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.