Mobilitätsbudget als Corporate Benefit: Was steuerlich wichtig ist

Dienstwagen sind für Unternehmen in der Regel ein teurer Corporate Benefit. Ein Mobilitätsbudget ist für sie und auch ihre Mitarbeiter eine zeitgemäße Alternative. Welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben, ihren Mitarbeitern einen modernen Benefit zu bieten und sich an den Fahrtkosten zu beteiligen.

Was versteht man unter Mobilitätsbudget?

Ein Mobilitätsbudget können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, um sich an den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu beteiligen, ihnen darüber hinaus aber auch die private Mobilität zu ermöglichen. Das Mobilitätsbudget ist eine besonders flexible Alternative zum Dienstwagen, der meist teuer in der Anschaffung und im Unterhalt ist.

Geplantes Mobilitätsbudget gekippt

Wer einen Blick in den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 geworfen hat, wird dort auch auf den Begriff Mobilitätsbudget gestoßen sein. Es war geplant, dass Arbeitgeber jedem Mitarbeiter pro Jahr einen Zuschuss von bis zu 2.400 Euro Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren können. Die anfallende Lohnsteuer für dieses Gehaltsextra hätten Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent übernehmen können. Allerdings wurde diese arbeitnehmerfreundliche Regelung im Oktober im Finanzausschuss des Bundestages leider gekippt.

Steuerfreier Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel

Nichtsdestotrotz können Arbeitgeber ihren Beschäftigten selbstverständlich auch ohne diese geplante Neuregelung ein Mobilitätsbudget bereitstellen, zum Beispiel für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. In der Regel ist diese Übernahme der Kosten für ÖPNV-Tickets sogar nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei - sowohl für den Weg zur Arbeit als auch für private Fahrten. Arbeitgeber müssen lediglich darauf achten, diesen Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu gewähren.

Das bedeutet: Das bisherige Bruttogehalt muss gleich bleiben, es muss sich um einen zusätzlichen Benefit für Mitarbeiter handeln. Zudem gilt diese Regelung nur für den öffentlichen Linienverkehr beziehungsweise Nahverkehr, denn für Fernverkehrtickets der Deutschen Bahn gelten andere steuerliche Bedingungen. Diese können nur für den Arbeitsweg steuerfrei bezuschusst werden.

Wie Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Tickets gewähren, bleibt ihnen überlassen. Sie können ihren Mitarbeitern die Tickets kaufen und überlassen oder sich an den Ticketkosten über die Gehaltsabrechnung beteiligen.

Deutschlandticket ab 2025 weiter steuerfrei

Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz gilt auch, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket zum Preis von aktuell 49 Euro pro Monat spendieren oder die Kosten dafür erstatten, da das Deutschlandticket nur zu Fahrten im ÖPNV berechtigt.

Doch ab Januar 2025 wird das Deutschlandticket um 9 Euro teurer und kostet dann 58 Euro. Das hat Auswirkungen auf Arbeitgeber, die das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung stellen, denn auch der Preis für das Jobticket erhöht sich damit. Zudem übersteigt der neue Preis für das Deutschlandticket ab Januar 2025 die sogenannte 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Arbeitgeber, die das Ticket bisher über den Sachbezug ihren Mitarbeitern angeboten haben, müssen sich Gedanken machen, wie sie dies weiterhin steuerfrei tun können.

Allerdings haben Arbeitgeber nun zwei Optionen, wie sie dennoch das Deutschland-Jobticket steuerfrei ihren Mitarbeiter spendieren können. Zum einen können Unternehmen weiterhin §3 Nr. 15 EStG nutzen. Außerdem haben Unternehmen die Möglichkeit, das Deutschland-Jobticket weiterhin über den Sachbezug zu gewähren. Wenn ihr Zuschuss zum Ticket die 50-Euro-Freigrenze nicht übersteigt. In diesem Fall müssen die Mitarbeitenden die Mehrkosten selbst tragen. Technisch umsetzen lässt sich diese Option beispielsweise über die neue Split-Pay-Funktion von NAVIT.

Kürzung der Entfernungspauschale

Gebrauchen Arbeitgeber die Regelung gemäß § 3 Nr. 15 EStG, um Mobilitätsbudgets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei zu gewähren, bedeutet das für sie, dass sie die Höhe der steuerfreien Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen müssen. Das hat zur Folge, dass das Finanzamt aufgrund der Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung die Werbungskosten für die Entfernungspauschale kürzt, die der Mitarbeiter in seiner Einkommensteuererklärung beantragt hat.

Sachbezug beim Mobilitätsbudget

Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Verkehrsmittel zugestehen, können sie ihnen das Mobilitätsbudget auch als einen monatlichen Sachbezug von bis zu 50 Euro zuwenden. Damit können Mitarbeiter unter anderem auch Sharing-Dienste für Auto, Fahrrad oder E-Scooter nutzen oder auch mal ein Taxi nehmen. Arbeitgeber können hier auf professionelle Anbieter zurückgreifen, die sich auf die Umsetzung von Mobilitätsbudgets in Unternehmen spezialisiert haben. Sie bieten technische Lösungen an mit denen Beschäftigte Bezahlkarten nutzen können, die jeden Monat einen Sachbezug von bis zu 50 Euro ermöglichen.

Hilfe des Steuerberaters zu empfehlen

Um bei künftigen Lohnsteuerprüfungen steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Arbeitgeber bei erstmaliger Einführung eines Mobilitätsbudgets ihren Steuerberater kontaktieren und ihn überprüfen zu lassen, ob aus steuerlicher Perspektive alles richtig läuft. Alternativ können Arbeitgeber auch beim Finanzamt um eine kostenlose Überprüfung bitten, indem sie eine sogenannte Anrufungsauskunft nach § 42e EStG stellen.

Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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