Mobilitätsbudget im Jahressteuergesetz 2024

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Update 16.10.2024 - Änderungen am geplanten Jahressteuergesetz


Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss am 16. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 gebilligt. Zum nun gestrichenen Mobilitätsbudget wurde erklärt, dass man weiter an dem Ziel festhalte, Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben in diesem Bereich zu erreichen.


Wir verfolgen das Thema aufmerksam und stehen in ständigem Kontakt mit allen relevanten Akteuren. Sobald es zum Mobilitätsbudget Neuigkeiten gibt, werden wir dies auf unserem Blog veröffentlichen.

Das Finanzministerium will eine neue Pauschal­besteuerung für die gelegentliche Nut­zung von E-Scootern, E-Bikes, Carsharing-Angeboten und Fahrdiensten einführen. Damit sollen das Mobilitätsbudget und Alternativen für die Mitarbeitermobilität besser gefördert werden. NAVIT CEO und Co-Founder René Braun sieht in dem Mobilitätsbudget sogar eine Möglichkeit, dem Dienstwagen Konkurrenz zu machen.

Arbeitgeber sollen mehr Möglichkeiten erhalten, jenseits von Dienstwagen, Dienstrad und Jobticket (Deutschlandticket) die Mobilität ihrer Mitarbeitenden steuervergünstigt zu fördern. Das Bundesfinanzministerium spricht in diesem Zusammenhang vom Mobilitätsbudget. Eine dazugehörige Regelung ist im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes enthalten, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.

Was ist geplant?

Das staatlich geförderte Mobilitätsbudget soll so funktionieren: Der Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitenden ein Budget zur Verfügung, mit dem sie die Nutzung von ÖPNV und neuen Mobilitätsformen wie E-Scootern, E-Bike, Carsharing und weiteren Sharing-Angeboten finanzieren können. Der damit verbundene geldwerte Vorteil für Arbeitnehmende wird bis zu 2.400 Euro im Jahr pauschal zum Sondersatz von 25 Prozent versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 1 neue Nr. 8 EStG). Dabei soll die steuerliche Vergünstigung nur gelten, wenn Arbeitgebende das Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren. Mitarbeitenden sollen das Mobilitätsbudget für verschiedene Mobilitätsformen nutzen können, darunter unter anderem:

  • Tickets für den Bus- und Bahnverkehr
  • E-Scooter
  • E-Bikes
  • Carsharing
  • Bikesharing
  • Fahrdienste wie Uber, Taxi uvm.

Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets: Begünstigte Mobilität

„Diese Steuerreform fördert nicht nur nachhaltige Mobilität, sondern schafft erstmals auch einen Anreiz, dem Dienstwagen und den damit verbundenen Steuerprivilegien Konkurrenz zu machen.“ (René Braun, NAVIT CEO und Co-Founder)

Deutliche Vorteile gegenüber der bisherigen steuerlichen Regelung

Bisher gibt es ähnliche steuerliche Vergünstigungen unter anderem für die Nutzung von Dienstwagen, Dienstfahrrädern oder Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr. Mit dem Mobilitätsbudget sollen diese Möglichkeiten nun um neue Mobilitätsformen wie Sharing-Angebote erweitert werden. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Arbeitgeber erhalten hierdurch die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern ein vielfältiges Mobilitätsangebot bereitzustellen und vorhandene Angebote zweckorientiert zu ergänzen.“

Die Einschätzung von NAVIT CEO & Co-Founder René Braun zur Pauschalsteuer für Mobilitätsbudgets in einem Artikel des Tagesspiegel Background.

Wollen Arbeitgeber derzeit neue Mobilitätsformen wie Carsharing und E-Scooter finanziell fördern, steht ihnen dafür eine Steuerfreigrenze von 50 Euro über den sogenannten Sachbezug zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Pauschalversteuerung von 30 Prozent mit einer Höchstgrenze von 10.000 Euro pro Jahr. Diese Steuerregelung kann jedoch für verschiedene betriebliche Mitarbeiterangebote genutzt werden. Mit den aktuell geplanten steuerlichen Vorteilen sollen gezielt die Mobilität der Mitarbeitenden gefördert werden und insbesondere „die bereits vorhandenen Anreize zur Förderung einer möglichst umweltverträglichen Mobilität erweitert werden". 

„Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht und Anwendungshürden und -vorbehalte werden überwunden“, heißt es dazu im Gesetzentwurf.

Welche Vorteile die neue Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets bringen kann

  • Förderung nachhaltiger Mobilität: Mitarbeitende erhalten Anreize, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und so zur CO2-Reduktion beizutragen.
  • Mehr Flexibilität: Mitarbeitende bekommen bessere Möglichkeiten ihre Mobilität individuell und bedarfsgerecht zu gestalten.
  • Arbeitgeber-Attraktivität: Mobilitätsbudgets sind ein attraktiver Benefit für Mitarbeiter und steigern die Zufriedenheit.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Unternehmen können durch die Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets Zeit für Verwaltung und Kosten für Mobilität sparen.

Jahressteuergesetz soll Ende des Jahres in Kraft treten

In sogenannten Jahressteuergesetzen werden regelmäßig technische Anpassungen im Steuerrecht sowie Vereinfachungen vorgenommen. Der aktuelle Entwurf des Finanzministerium ist 240 Seiten lang und enthält neben dem Mobilitätsbudget rund 100 Neuregelungen, unter anderem auch eine Entlastung für Hobbybrauer. Wer zu Hause eigenes Bier braut, soll das künftig bis zu einer Menge von 500 Litern steuerfrei machen dürfen. Bisher lag die Grenze bei 200 Litern. Die Neuregelung ziele darauf ab, den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.

Jahressteuergesetz 2024: Stand des Gesetzgebungsverfahren

Mobilitätsbudget in Belgien bereits Gesetz

Anderen Länder sind beim Thema Mobilitätsbudget übrigens schon weiter. Vorreiterland in Europa ist Belgien. Dort ist das Mobilitätsbudget seit 2019 gesetzlich fest verankert. Eine Überarbeitung des Gesetzes wurde 2022 implementiert. Für Arbeitgebende ist das gesetzliche Mobilitätsbudget steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei. Sie müssen ihren Angestellten ein Mobilitätsbudget in Höhe von mindestens 3.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. In der Praxis können Arbeitnehmende beispielsweise ihren Dienstwagen gegen ein Mobilitätsbudget eintauschen, welches sie steuerfrei für Alternativen wie ÖPNV, E-Bike oder Carsharing einsetzen können. Dazu kommen weitere Vergünstigungen. So können es sich Arbeitnehmende zum Beispiel auch anrechnen lassen, wenn sie ihren Wohnort näher an den Arbeitsort legen.

Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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