Das Deutschlandticket ist als 49-Euro-Ticket deutschlandweit im gesamten ÖPNV und in Regionalzügen gültig und kann als monatlich kündbares Abo erworben werden. Circa 13 Millionen Menschen besitzen aktuell ein Deutschlandticket. Arbeitgeber können es ihren Beschäftigten als Jobticket sogar günstiger anbieten, wenn sie es bezuschussen.
Ab 1. Januar 2025 wird das Deutschlandticket jedoch 9 Euro teurer: statt der bisher 49 Euro kostet es dann 58 Euro pro Monat. Auch der Preis für das Jobticket wird sich dadurch ändern. Was das für Unternehmen, Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet, ein Überblick.
Das ursprüngliche Angebot des Deutschlandtickets für den öffentlichen Nahverkehr war eine einfache, populäre und radikale Maßnahme: ein Ticket, das alle öffentlichen Verkehrsmittel im ganzen Land für nur 9 Euro pro Monat abdeckt. Dieses Experiment, das im Sommer 2022 drei Monate lang lief, war so beliebt, dass die Politik sich gezwungen sah, ein dauerhaftes Nachfolgeangebot einzuführen: das Deutschlandticket, welches fortan als Abonnement für 49 Euro pro Monat erhältlich war.
Auch in Unternehmen wurde es schnell zu einem der beliebtesten Benefits für Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber bezuschussten das Ticket. Nicht zuletzt deshalb, da bei einer Bezuschussung von mehr als 25 Prozent der Staat noch einmal einen Rabatt von 5% dazu gibt. Nicht wenige Firmen übernahmen das Ticket aber auch ganz. Die folgende Übersicht zeigt die Preisgestaltung für das Jobticket, wenn Arbeitgeber das Ticket bezuschussen.
Der Preis für das Deutschlandticket - und damit auch das Jobticket - wird sich zum 1. Januar 2025 um 9 Euro auf 58 Euro pro Monat erhöhen. Was das für Arbeitgeber bedeutet, hängt davon ab, wie sie das Deutschland-Jobticket vertraglich geregelt haben.
Wenn Arbeitgeber seinerzeit pauschal vertraglich zugesagt haben, das Deutschlandticket zu übernehmen, müssen sie das grundsätzlich auch in Zukunft machen – unabhängig vom Preis.
Haben sie jedoch explizit festgelegt, dass ein Zuschuss zum Ticket über 49 Euro gewährt wird, bleibt es bei 49 Euro, unabhängig von Preiserhöhungen beim Ticket. Selbstverständlich steht es den Arbeitgebern frei, den Zuschuss zum Jobticket künftig auf 58 Euro zu erhöhen.
Die ursprüngliche Regelung zum Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent und dem damit verbundenen Nachlass von 5 Prozent seitens der Bundesregierung bleibt bestehen. Dabei bleiben die prozentualen Werte gleich, es ändern sich durch die Preiserhöhung jedoch die absoluten Zahlen. Denn bei Ticketkosten von 58 Euro pro Monat erhöht sich die Mindestbeteiligung für Arbeitgeber von 12,25 Euro auf 14,50 Euro.
Dadurch müssen auch die Arbeitnehmer*innen mit höheren Kosten rechnen. Denn der Beitrag zum Jobticket steigt von 34,30 Euro auf 40,60 Euro.
Durch die Preiserhöhung um 9 Euro auf 58 Euro übersteigt der Preis für das Deutschlandticket ab Januar 2025 die sogenannte 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Das hat Auswirkungen auf Arbeitgeber, die das Deutschlandticket als Jobticket über den Sachbezug ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, denn es wäre dann nicht mehr steuerfrei.
Allerdings haben Arbeitgeber nun zwei Optionen, wie sie dennoch das Deutschland-Jobticket steuerfrei ihren Mitarbeitenden anbieten können.
Zum einen können Unternehmen §3 Nr. 15 im Einkommensteuergesetz nutzen. Die dort festgehaltene Regelung besagt, dass Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber angeboten werden dürfen, wenn sie als Tickets für den Weg zur Arbeit, sprich als Jobtickets, ausgewiesen werden. Somit kann das Deutschlandticket weiterhin steuerfrei und sozialabgabenfrei ohne Sachbezug angeboten werden.
Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, das Deutschland-Jobticket weiterhin über den Sachbezug zu gewähren. Wenn ihr Zuschuss zum Ticket die 50-Euro-Freigrenze nicht übersteigt. In diesem Fall müssen die Mitarbeitenden für den Differenzbetrag selbst aufkommen. Technisch umsetzen lässt sich diese Option beispielsweise über die neue Split-Pay-Funktion von NAVIT.
Neun Euro mehr pro Monat und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind für viele Arbeitgeber noch verkraftbare Mehrkosten. Doch die Kosten des Deutschlandtickets könnten in Zukunft weiter steigen, was rechtliche Unsicherheiten für Arbeitgeber mit sich bringt. Worauf gilt es dann zu achten?
Kommt es zu weiteren Preiserhöhungen, hängen die Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark vom Wortlaut der getroffenen Vereinbarungen ab. Experten für Arbeitsrecht empfehlen daher, statt einer pauschalen Zusage, lieber einen festen oder maximalen Betrag zu vereinbaren. Dies schütze zudem auch für den Fall, dass das Deutschlandticket in Zukunft durch ein anderes Ticket ersetzt wird. Somit könnten Streitigkeiten vermieden werden.