Reisen über Länder und Verkehrsmittel hinweg zu planen, ist heute trotz zahlreicher Apps immer noch sehr kompliziert. Das neue Mobilitätsdatengesetz soll dies ändern und dazu führen, dass vom Fahrplan des örtlichen Busunternehmens über den E-Scooter bis zur Ladestation die Daten ausgetauscht und vernetzt werden können.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat laut einem Bericht von Tagesspiegel Background (€) mit leichter Verspätung den Entwurf für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt. Die Idee hinter dem Gesetz ist eine bessere Vernetzung von Mobilitätsdaten. So sollen mit dem Gesetz unter anderem Reiseketten verknüpft und die „Kleinstaaterei“ beendet werden, bei der Nutzer:innen bei einer Reise von A nach B für verschiedene Verkehrsmittel vom E-Scooter über Zug bis zum Taxi verschiedene Dienste, Apps und Tickets nutzen müssen.
Bedeutet zum Beispiel: Wer von München nach Berlin reisen möchte, soll künftig mit dem E-Scooter zum Bahnhof fahren, dort in den ICE der Deutschen Bahn steigen und am Zielbahnhof angekommen die letzten Kilometer mit Uber oder Bolt zurücklegen können, ohne dafür mehrere Tickets buchen und bezahlen zu müssen.
„Indem wir mehr und bessere Mobilitätsdaten zur Verfügung stellen, werden multimodale Reise und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste nicht nur ermöglicht, sondern auch deren Buchung und Bezahlung“
– Ben Brake, Leiter der Abteilung Digital- und Datenpolitik im BMDV zu Tagesspiegel Background
Laut Ministerium soll das neue Mobilitätsdatengesetz eine verbesserte Datenverfügbarkeit und -qualität sicherstellen, die Hürden der Datennutzung durch klare und einfache Regeln der Datenbereitstellung und -nutzung verringern und europaweite Interoperabilität ermöglichen.
Dass Verkehrsunternehmen, Sharing-Anbieter und andere Marktteilnehmer Daten bereitstellen müssen, ist grundsätzlich nicht neu. So schreibt beispielsweise die zum Personenbeförderungsgesetz zugehörige Mobilitätsdatenverordnung vor, dass Linien- und Bedarfsverkehre sowohl statische als auch dynamische Daten bereitstellen müssen. Deutschland setzt damit lediglich eine EU-Vorgabe um. Es geht etwa um Daten zu Namen und Kontakt des Anbieters, Angaben zu Fahrzeugen und Linien, aber eben auch zur Auslastung oder zu Störungen. Mobilitätsdaten im Sinne des Gesetzes sind demnach alle Daten, „die aufgrund einer gesetzlichen Pflicht über den Nationalen Zugangspunkt bereitzustellen sind“, so der Entwurf.
Wer von München nach Berlin reisen möchte, soll künftig mit dem E-Scooter zum Bahnhof fahren, dort in den ICE der Deutschen Bahn steigen und am Zielbahnhof angekommen die letzten Kilometer mit Uber oder Bolt zurücklegen können, ohne dafür mehrere Tickets buchen und bezahlen zu müssen.
Wie und in welcher Form die Mobilitätsdaten dann geteilt werden sollen, legt der Gesetzentwurf laut Tagesspiegel Background jedoch nicht fest, da sich aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung schnell Änderungen ergeben könnten, so das BMDV. Statt Vorgaben soll zukünftig ein „Bundeskoordinator“ diese Fragestellungen regeln. So soll dieser Bundeskoordinator Leitlinien erlassen, welche die Spezifikationen, Standards, Anforderungen und Formate der Daten festlegen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Dateninhaber:innen und den Datennutzer:innen regeln.
Wer diese Koordination der Mobilitätsdaten in Zukunft übernehmen soll, steht bereits fest: Die Koordinierung soll bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) angesiedelt werden, der laut Gesetzentwurf 22 Stellen für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei der BASt liegt auch der von der EU vorgeschriebene Nationale Zugangspunkt für Mobilitätsdaten.
Aufgabe der Bundesanstalt wird laut Background Informationen zudem sein, „national und international tätige Dateninhaber von Mobilitätsdaten zur Datenbereitstellung“ anzuregen und zu erklären, wie die Bereitstellung funktioniert. Außerdem soll die BASt auch Beschwerden über die Qualität und Rechtskonformität der Daten aufnehmen. Personenbezogene Daten sind übrigens vom Teilen ausgeschlossen.
Damit die Mobilitäts- und Verkehrsunternehmen letztendlich auch Daten zur Verfügung stellen, soll es in Zukunft Strafen geben. Diese fallen allerdings laut Entwurf mit „bis zu 10.000 Euro“ eher gering aus. Die Kontrolle und Aufsicht über die Daten soll wiederum beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beheimatet sein, das allerdings nur vier Stellen für diese Aufgabe zugeschrieben bekommt. Dem BALM wird dann die Aufgabe zuteil, Bußgelder „als äußerstes Mittel“ zu verhängen.
Laut dem Medienbericht wird das Gesetz voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 in Kraft treten. Das Mobilitätsdatengesetz ist ein weiterer möglicher Schritt, die Rahmenbedingungen für flexible und multimodale Mobilität zu vereinfachen und damit Alternativen zum privaten Auto attraktiver zu machen.