Unternehmen stehen oft vor der Entscheidung, ob sie für ihre Mitarbeiter Dienstfahrräder anschaffen sollten. Die Frage, ob diese angeschafft bzw. gekauft oder lediglich geleast werden, bringt verschiedene Überlegungen mit sich, die maßgeblich von den Rahmenbedingungen und Präferenzen des Unternehmens abhängen. Betrachten wir daher die Optionen.
Beim Kauf erwirbt ein Unternehmen das Fahrrad und stellt es dem Mitarbeitenden zur Verfügung. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Unternehmen, den Kaufpreis über einen Zeitraum von sieben Jahren steuerlich geltend zu machen und zudem die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Diese Methode birgt allerdings erhebliche Anschaffungskosten gerade bei größerem Bedarf und bindet Kapital, das anderweitig genutzt werden könnte.
Die Variante des Dienstrad-Leasing hingegen erfordert eine geringere Kapitalbindung und wirkt sich damit zunächst weniger auf die Liquidität aus – eine attraktive Option besonders für junge Unternehmen. Dienstfahrradleasing kann nach bestimmten Berechnungen finanzielle Vorteile bieten. Das Dienstrad-Leasing kann bis zu 40 Prozent günstiger sein als der klassische Fahrradkauf. Es entlastet zudem die Firma von Verwaltungsaufgaben, da Leasinggeber häufig Wartungs- und Versicherungsleistungen integrieren.
E-Bikes werden in Deutschland immer populärer. Laut Statista wurden im Jahr 2022 in Deutschland 2,2 Millionen E-Bikes verkauft - das sind zehn Prozent mehr als noch 2021. Besonders als Diensträder über den Arbeitgeber werden E-Bikes immer häufiger genutzt. Nicht zuletzt aus ökologischer Sicht haben sie eine hohe Attraktivität für den Einsatz im Fuhrpark. Sie können zur Verringerung des betrieblichen CO₂-Fußabdrucks beitragen - was im Hinblick auf die anstehende CSR-Berichterstattung entscheidend ist - und die Parkraumsituation am Firmenstandort entspannen. Gerade über ein E-Bike-Leasing können Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren. Zudem können Unternehmen mit steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und möglichen Subventionen rechnen. Dennoch ist darauf zu achten, dass geförderte E-Bikes für einen bestimmten Zeitraum im Betriebsvermögen bleiben müssen.
Es ist von Bedeutung, die unterschiedlichen Kategorien von E-Bikes zu beachten. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder, da sie bis 25 km/h unterstützen, während S-Pedelecs den Kleinkrafträdern zugeordnet sind und entsprechende Vorschriften gelten. Unternehmen müssen daher auch sicherstellen, dass E-Bikes den Sicherheitsvorschriften entsprechen und regelmäßige Kontrollen durchführen.
Durch eine Gehaltsumwandlung können Mitarbeitende die Leasingraten für ein Dienstrad direkt über ihr Bruttogehalt abwickeln. Dieses Modell bringt steuerliche Vorteile für Angestellte und Arbeitgeber mit sich, da es das zu versteuernde Einkommen reduziert. Hier gilt jedoch, den geldwerten Vorteil bei privater Nutzung zu berücksichtigen, welcher jedoch seit 2020 für gewisse Fahrräder und E-Bikes steuerlich begünstigt ist. Das bedeutet: Auch im Jahr 2024 lohnt sich ein Jobrad.
Trotz der Vorteile des Leasens, darunter finanzielle Einsparungen und enthaltene Wartungsdienste, gilt es, sich der langfristigen Verpflichtung und möglicherweise begrenzten Auswahl bewusst zu sein. Verträge sollten präzise geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Angebot auch langfristig den Unternehmensinteressen entspricht.
Für Dienst-E-Bikes, die schneller als 45 km/h fahren können, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie für Dienstwagen. Allerdings fördert der Gesetzgeber bis 2030 die Nutzung von elektromobilen Fahrrädern mit steuerlichen Anreizen.
Die Wahl, ob ein Unternehmen Dienstfahrräder erwirbt oder least, sollte nach sorgfältiger Abwägung aller Faktoren erfolgen – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und rechtlichen Anforderungen.