Bereits seit 2017 besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen (sowie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften) mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, in dem sie darlegen, wie sie gesellschaftlichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt- und Ressourcenschonung, Arbeitnehmerschutz, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Diversität usw. nachkommen.
Mit fortschreitendem Handlungsdruck hat die EU-Kommission 2021 weitreichende Änderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen und damit die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den Weg gebracht. Die CSRD verschärft die Berichtspflicht und sieht vor, dass künftig alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden eingebunden werden sollen – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Die CSR-Berichtspflicht und damit auch die CO2-Berichtspflicht soll erstmalig für alle ab dem 1. Januar 2024 veröffentlichten Lageberichte gelten.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur CSR-Berichtspflicht.
Ein Nachhaltigkeitsbericht fasst die Fortschritte eines Unternehmens unter drei verschiedenen Gesichtspunkten zusammen. Dazu gehört neben der ökologischen auch die soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. In den Nachhaltigkeitsbericht sollen Themenfelder wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Menschenrechte und Korruption integriert werden und die Entwicklung von Kennzahlen dargestellt werden. Der Bericht stellt zudem die unternehmerischen Nachhaltigkeitsziele samt der Maßnahmen, wie diese erreicht werden sollen, vor.
Als Teil der neuen CSR-Berichtspflicht gehören Angaben zu den betrieblichen Treibhausgasemissionen in den Nachhaltigkeitsbericht. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen jetzt damit beginnen, die CO2-Emissionen ihrer Mitarbeitenden zu erfassen und zu melden. Das betrifft vor allem den Bereich Mobilität und gilt sowohl für den Arbeitsweg als auch für alle Geschäftsreisen. Die Mess- und Berichtspflicht gilt für jede Organisation mit 250 oder mehr Beschäftigten und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die CO2-Emissionen müssen drastisch gesenkt werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% im Vergleich zu 1990 zu senken. Unternehmen haben mit ihrem immensen Energie- und Stromverbrauch eine gesellschaftliche Verantwortung und spielen bei den Minderungszielen und der Maßnahmenumsetzung eine zentrale Rolle.
Der Verkehrssektor ist für etwa 20% aller CO2-Emissionen verantwortlich und während die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 1990 gesunken sind, gab es im Verkehrsbereich kaum Verbesserungen. Das lag und liegt weiterhin vor allem am Straßenverkehr und damit am motorisierten Individualverkehr. Um die Klimaziele der EU und Deutschlands zu erreichen, sind auch Unternehmen und Arbeitgeber in der gesellschaftlichen Pflicht, einen Beitrag zu leisten und Maßnahmen zu finden, die den CO2-Ausstoss reduzieren.
Mit der CSRD wird der bestehende Rahmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert. Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht betroffen. Zudem sind alle nicht kapitalmarktorientierten Firmen von der CSRD erfasst, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Schätzungsweise sind damit rund 50.000 Unternehmen in der EU betroffen, davon befinden sich 15.000 in Deutschland.
Alle Angestellten mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 20 Stunden pro Monat.
Jährlich muss ein Bericht über die Gesamtzahl der von den Beschäftigten zurückgelegten Pendler- und Geschäftskilometer vorgelegt werden. Aufzuzeichnen sind Gesamtkilometerstand, verwendete Verkehrsmittel, Kraftstoffart. Beachte, dass dies sowohl die eigenen als auch die Firmenfahrzeuge der Mitarbeitenden einschließt.
Nein, es sollen nur Fahrten innerhalb Deutschlands angegeben werden.
Der Einfachheit halber kann die Gesamtentfernung aller Verkehrsmittel addiert werden und die Summe unter der Verkehrskategorie eingetragen werden, in der die größte Entfernung zurückgelegt wurde.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat im Lagebericht in einem eigenen Abschnitt zu erfolgen.
Der Nachhaltigkeitsbericht muss künftig dem bestehenden Wirtschaftsprüfer:in (= Abschlussprüfer:in) oder einem unabhängigen Dienstleister vorgelegt werden.
Es ist wahrscheinlich, dass dein Unternehmen aufgefordert wird, dies zu tun, oder dass es eine Geldstrafe erhält.
Ergreife Maßnahmen, die weniger Fahrten oder umweltfreundlichere Verkehrsmittel fördern.
Das kannst du zum Beispiel mit folgenden Maßnahmen erreichen:
Am besten eignet sich eine Kombination von Maßnahmen. Die meisten Emissionen entstehen durch Autokilometer, die es zu reduzieren und durch sauberere Kilometer (Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, Elektroantrieb) zu ersetzen gilt. Prüfe vor allem, was du tun kannst, um die CO2-Emissionen im Berufsverkehr zu verringern. Das sind etwa 85 % der Gesamtemissionen im Bereich Mobilität.
Die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in drei Etappen angewendet:
KMU werden zudem eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) während eines Übergangzeitraums eingeräumt, d. h., sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.
Für die meisten wie oben beschrieben ab dem 1. Januar 2025. Die Berichterstattung erfolgt dann für das vorangegangene Jahr (ab 1. Januar 2024).
Derzeit gibt es verschiedene nationale als auch internationale Standards, an denen Unternehmen sich orientieren können. Keiner dieser Standards ist rechtlich vorgeschrieben, jedoch müssen berichtspflichtige Unternehmen, die keinen etablierten Standard anwenden, dies begründen.
Du kannst diese Daten selbst aus den betrieblichen Unterlagen zusammenstellen. Darunter fallen Jahresabrechnungen für Leasingfahrzeuge, Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Mobilitätsdienste und Kilometerabrechnungen. Fehlende Daten kannst du z. B. durch eine Mitarbeiterbefragung ergänzen.
Lösungen wie die NAVIT Mobilitätsbudget-Plattform helfen dir bei der Erfassung von CO2-Daten. Alle Fahrten mit dem Mobilitätsbudget werden automatisch und digital erfasst und die entstandenen CO2-Emissionen direkt berechnet. Zudem lassen sich einfach Berichte erstellen. Damit kannst du den Verwaltungsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Bereich Mobilität deutlich minimieren.
NAVIT bietet unter anderem folgende Vorteile:
Gerade um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und nachhaltiges Reisen so einfach wie möglich zu machen, ist die App-Lösung notwendig. Fahrten außerhalb des Mobilitätsbudgets können nicht erfasst werden.
Die Wahrung des Datenschutzes der Arbeitnehmenden ist eine wichtige Voraussetzung. Arbeitgeber melden nur die Gesamtzahlen für das gesamte Unternehmen, nicht für jede einzelne Person.
Wenn du noch Fragen hast oder weitere Informationen wünscht, kannst du dich gerne an unsere Mobilitätsexpert:innen wenden. Vereinbare dazu einfach einen Termin. Sie helfen dir gerne weiter!